Auflösung 'Sonstige Vermögensgegenstände'

Liebe Experten,

ich habe eine Frage zu der Auflösung von Sonstige Forderungen aus dem Vorjahr.

Wenn beispielsweise ein Umsatzsteuer-Guthaben aus letztem Jahr im Jahresabschluß auf „Sonstige Forderungen“ gebucht wurde, wie löse ich das bei Erstattg. im aktuellen Jahr dieses Konto auf?

Buche ich die Erstattungsbeträge auch gegen das „Sonstige Forderungen“-Konto o. löse ich erst dieses Konto auf (wenn ja, wie??)
und buche dann entsprechend die Erstattung dagegen?

Vielen lieben Dank!

Nicole

Hallo Nicole,

das funktioniert so wie bei Forderungen aus LuL: im Moment der Erstattung wird per Bank an Forderung gebucht. Differenzen (Vorsicht Ausnahme - USt ist in diesem Fall nicht neutral!) gegen Aufwand/Ertrag, soweit es keinen Anlass für eine Bilanzänderung gibt.

Tip: Wenn die USt Vorjahr in der Krabbelkiste „sonstige VG“ mit anderen Dingen zusammengefasst ist, empfiehlt sich eine permanente Abstimmung des Kontos mit einer einfachen Nebenbuchhaltung z.B. in excel, wie bei der unterjährigen Entwicklung der Rückstellungen, Wertberichtigungen, RAP und dergleichen. Das entlastet die Abschlussarbeiten sehr und hilft Überraschungen zu vermeiden.

Schöne Grüße

MM