Servus,
Es geht um die Kleinunternehmer Regelung
das hatte ich im Stillen befürchtet.
Die Kleinunternehmerbesteuerung gem. § 19 Abs 1 UStG ist eine Regelung aus dem Umsatzsteuerrecht, und da muss sie auch bleiben. Sie hat keine, ich wiederhole keine Bedeutung für Ertagsteuern und Bilanzierung und auch sonst für kein Gebiet außerhalb der USt.
Man ist so lange eine GbR bis man Bilanzpflichtig wird, also
über 17.000€ kommt usw.
Laangsam, langsam mit die jungen Pferde.
Wer Bücher führen und bilanzieren muss, richtet sich bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften nach § 141 AO (bitte dort nachlesen) und nach § 1 HGB (bitte dort nachlesen). Eine GbR kann mit Waren handeln, wenn § 1 Abs 2 HGB „es sei denn, …“ zutrifft. Wenn Art und Umfang des Unternehmens einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern oder wenn mindestens einer der Beteiligten Kaufmann ist, handelt es sich nicht um eine GbR, sondern um eine OHG.
Die genannte GbR ist deshalb GbR da
sie die Kleinunternehmer Regelung in Anspruch nimmt.
Siehe oben. Kleinunternehmerbesteuerung >> Umsatzsteuer!.
Das
bla bla blub.
kannst Du Dir erst leisten, wenn Du in der Materie sattelfest bist. Bis es soweit ist, musst Du die Quellen Wort für Wort lesen und verstehen. Ich bin im Lauf der letzten fünfundzwanzig Jahre noch nicht übers Wort für Wort Lesen und Verstehen hinausgekommen, und ich glaube, bei Dir dauert das auch noch ein kleines Weilchen.
So jetzt entschließt sich der Einzelunternehmer diese
Einzelunternehmung zu schließen (ENDE2008). Abmelden beim Amt
usw.
Auch das „usw.“ kannst Du Dir noch nicht leisten. Sonst wäre Dir nämlich aufgefallen, dass ich mehrfach, und teilweise hervorgehoben, das Wörtlein Aufgabebilanz geschrieben habe. Diese gehört zur Betriebsaufgabe; wenn bisher der Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG ermittelt worden ist, dazu noch eine Ermittlung des Gewinnes/Verlustes aus dem Übergang von der Überschussrechnung zum Vermögensvergleich („Bilanzierung“). Dass das FA in manchen einfach gestrickten Fällen auf die Vorlage einer Aufgabebilanz verzichtet, steht auf einem anderen Blatt: Das bedeutet nicht, dass keine erstellt werden müsste, sondern ist eine freundliche Geste der Finanzverwaltung. Wenn offensichtlich noch ein nicht belangloser Bestand an Handelswaren da ist (das kann man ganz leicht an den vorgelegten Überschussrechnungen sehen), wird niemand auf die Vorlage einer Aufgabebilanz oder zumindest des vollständig ausgefüllten Fragebogens zur Betriebsaufgabe (in dem kommt die Frage nach Warenbeständen auch vor) verzichten.
Zu diesem Zeitpunkt sind aber noch Waren übrig geblieben die
nicht verkauft sind aber als Betriebsausgaben in der EÜR
logischerweise stehen.
Jo, und in der Aufgabebilanz sind sie als Warenbestand ausgewiesen. Dieser Ausweis erhöht den Übergangsgewinn (w.o.) genau um den Wert, der vorher in den Ausgaben für Wareneinkauf ausgewiesen worden ist.
JETZT DIE FRAGE darum geht es: Was passiert mit der Ware aus
der alten Einzelunternehmung die 2008 aufgelöst wurde. MUSS
diese Ware in die GbR übernommen werden???
Nein, warum sollte sie? Es gibt keine steuerliche oder handelsrechtliche Vorschrift, die jemanden zwingen würde, mit Ladenhütern zu handeln, bloß weil er sie irgendwann einmal angeschafft hat.
Wenn die Ware allerdings nicht in die GbR eingebracht wird, kann die GbR sie einleuchtenderweise auch nicht verkaufen. Sondern der Einzelunternehmer muss sämtliche vierundzwanzig Paletten EXXtra-MaXX-Powerdrink, auf denen er sitzen geblieben ist, selber trinken, oder seine Geranien damit gießen, falls die das überleben.
Wenn die Ware in die GbR eingebracht wird und zum Zeitpunkt der Einlage noch marktgängig ist, hat das den Vorteil, dass Verlust, Verderb, Abgang, dauerhafte Wertminderung nach diesem Zeitpunkt den steuerlichen Gewinn mindert - falls die GbR sich denn zum Bilanzieren entschließen kann - was auch aus anderen Gründen als steuerlichen dringend zu empfehlen ist. Wenn nämlich keine Bücher geführt werden, ist das ganz nett, solange sich alle lieben und vertragen. Und irgendwann kommt der Tag, wo das nicht mehr so ist, und keiner weiß, wem eigentlich wie viel gehört oder zusteht. Und das ist dann, wenn nicht von Anfang an Bücher geführt worden sind, auch nicht mehr rauszukriegen.
Schöne Grüße
MM