Auflösungsverträge

Hallo,

es wird viel von Kündigungen etc gesprochen und frage
mich, inwiefern Auflösungsverträge irgendwelchen
Gesetzen oder Tarifregeln unterliegen.

Angenommen Du arbeitest im Mittl. Maangement, und willst mit
der PA ein gegenseitiges Agreement abschliessen, was liegt dem
zugrunde. Reine Verhandlungssache oder gibt es eine Grundlage?

Danke für die Tipps, Links, etc.

Grüße
Wolfgang

Auch hallo.

Das kommt drauf an von wem die Initiative ausgeht:
wenn der AN via Vertrag aus einem Unternehmen ausscheiden will braucht er faktisch nur noch über das Datum verhandeln. Ein Recht auf das Arbeitszeugnis und sonstige Habseligkeiten hat er sowieso.
Wenn dagegen der AG die Auflösung wünscht wird der Spielraum schon kleiner (=Datum steht dann fest). Alles andere wie oben.
Allerdings gilt es zu beachten, dass bei Auflösungsverträgen der Ex-AN für 3 Monate keinen Anspruch auf ALG (oder war es die Hilfe ?) hat. *Komplizierte Gesetzeslage* :frowning:

HTH
mfg M.L.

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Hallo

Reine Verhandlungssache oder gibt es eine Grundlage?

Beides. Natürlich unterliegt das Abschließen eines solchen Vertrages auch den §§ des deutschen §§-Irrwaldes :smile: Trotzdem sind die Inhalte erst einmal Verhandlungssache. Tarifverträge können, soweit der TV Anwendung findet, ebenfalls hier zu berücksichtigen sein, insbesondere die Frage, ob ein Widerrufsrecht besteht.

Ansonsten ist die Frage zu unkonkret. Sperrfrist und/oder Ruhezeit beim Bezug des ALG sind zu beachten. Soweit man nicht gerade finanziell absolut am Ende ist, sollte man ehedem einen Fachanwalt beratend hinzuziehen, spätestens bevor man unterschreibt.

Gruß,
LeoLo

Das kommt drauf an von wem die Initiative ausgeht:
wenn der AN via Vertrag aus einem Unternehmen ausscheiden will
braucht er faktisch nur noch über das Datum verhandeln. Ein
Recht auf das Arbeitszeugnis und sonstige Habseligkeiten hat
er sowieso.

Die Sachlage könnte auch „dazwischen“ liegen. Bei der Firma
stehen eh Kürzungen an, Projekte beendet und auf den anderen
Stühlen sitzen schon 2 oder 3 drauf.

Da neigt der besonnene Mensch nach ca. 9 Monaten warten zu dem
Schritt nach vorne -hier Dschungel, bitte rausholen.
Zum Abwarten (auch mit vollen Taschen) muss man geboren sein.

Untschreiben muss man in dem Fall ja nix. Aber die wären doch
doof, sich das nicht mal zu überlegen…

Grüße
Wolfgang