Auflösungsvertrag anfechten wegen Täuschung

Hallo,

gegeben sei folgender fiktiver Fall:

der Arbeitgeber droht dem Arbeitnehmer mit einer ordentlichen Kündigung und bietet stattdessen an, einen Auflösungsvertrag zum gleichen Termin zu unterschreiben. Der AG versichert dem AN unter Zeugen, dass die Kündigungsfrist zum 30.09 richtig wäre.
Der AN glaubt es und unterschreibt den Auflösungsvertrag. Später stellt er aber fest, dass der Termin erst am 31.12 wäre.

Der AN hat nur wegen Vorspiegelung falscher Tatsachen unterschrieben.
Kann er den Vertrag deswegen nach §123 BGB (arglistige Täuschung) anfechten?

Gruß,
Manfred

Weniger wegen Täuschung als wegen der Drohung
Hi!

Ich halte weniger die Täuschung für relevant, vielmehr sollte es die Drohung sein (Achtung, das ist meine Meinung, die mangels Details nicht wirklich aussagekräftig ist).

Allerdings erschließt sich mir nicht wirklich, warum man eine Aufhebung unterschreiben sollte, wenn die ordentliche Kündigung im Raum steht - es sei denn, da springt eine fette Abfindung raus …

Gruß
Guido