Hallo,
gegeben sei folgender fiktiver Fall:
der Arbeitgeber droht dem Arbeitnehmer mit einer ordentlichen Kündigung und bietet stattdessen an, einen Auflösungsvertrag zum gleichen Termin zu unterschreiben. Der AG versichert dem AN unter Zeugen, dass die Kündigungsfrist zum 30.09 richtig wäre.
Der AN glaubt es und unterschreibt den Auflösungsvertrag. Später stellt er aber fest, dass der Termin erst am 31.12 wäre.
Der AN hat nur wegen Vorspiegelung falscher Tatsachen unterschrieben.
Kann er den Vertrag deswegen nach §123 BGB (arglistige Täuschung) anfechten?
Gruß,
Manfred