Auflösungsvertrag/Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Hallo Leute,
ich bräuchte mal dringend Hilfe zum Thema Auflösungsvertrag. Ich arbeitete TZ 20 Std/Woche in einem Büro i.d.N. von München (von meinem Wohnohrt 20 km entfernt). Tgl. von 9-13 Uhr. Habe Kindergartenkind, das heuer in die Schule kommt. Nun hat meine Chefin ihr Büro nach Holzkirchen verlegt, das ist von meinem Wohnort fast 90 km (einfach!!!) entfernt. Seit 6 Monaten fahre ich nun 2x/Woche dorthin, was mich total viel Benzin, von der Zeit ganz zu schweigen, kostet. Ich arbeite also jetzt statt 5x4 Std./Woche 2 ganze Tage (a 8 Stunden), d.h. nur noch 16 Stunden. Was bedeutet, dass ich auch weniger verdiene.(Ich wollte mir die Strecke nur 2x die Woche „antun“ und außerdem habe ich nur für 2 Nachmittage Betreuung für meinen Sohn. So, nun meine Frage. Meine Chefin bietet mir Auflösungsvertrag an, weil sie jemand einstellen möchte, der tgl. da ist, weil ihr meine 2 Tage nix bringen, da bleibt einfach zu viel Arbeit über, es handelt sich um ein Versicherungsbüro. Ich habe seit 9/03 über 30 Bewerbungen geschrieben, lauter Absagen bekommen, echt frustrierend. Habe ich in so einem Fall Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn ja, wieviel wäre das ca. Ich verdiene brutto 752,22 (netto 740), bin 39 Jahre alt, Steuerklasse II, 6jähriges Kind. Sie würde mir auch kündigen, aber davor schrecke ich ein bisschen zurück, weil a) sieht im Lebenslauf meiner Meinung nach nicht so gut aus und b) aus der Arbeitslosigkeit heraus finde ich ja nur noch schwerer eine neue Stelle! Wer kennt sich also aus, wer kann mir Rat geben. Bin für jede Nachricht dankbar. Grüße aus Bayern - Marion

Sie würde mir auch kündigen, aber davor

schrecke ich ein bisschen zurück, weil a) sieht im Lebenslauf
meiner Meinung nach nicht so gut aus und b) aus der
Arbeitslosigkeit heraus finde ich ja nur noch schwerer eine
neue Stelle! Wer kennt sich also aus, wer kann mir Rat geben.
Bin für jede Nachricht dankbar. Grüße aus Bayern - Marion

Hallo Marion,

AL bekommst Du nach Ablauf der Sperrfrist (12 Wochen). Bei einer Kündigung sofort.

Für was Du Dich auch entscheidest, Du verlierst in beiden Fällen. Nämlich einen Job.

Ich hätte Dir einen positiveren Rat gegeben, drück aber beide Daumen das Du bald mit Deiner Suche Erfolg hast.

Gruß Peter

Sie würde mir auch kündigen, aber davor

schrecke ich ein bisschen zurück, weil a) sieht im Lebenslauf
meiner Meinung nach nicht so gut aus und b) aus der
Arbeitslosigkeit heraus finde ich ja nur noch schwerer eine
neue Stelle! Wer kennt sich also aus, wer kann mir Rat geben.
Bin für jede Nachricht dankbar. Grüße aus Bayern - Marion

Hallo Marion,

Hallo

AL bekommst Du nach Ablauf der Sperrfrist (12 Wochen). Bei
einer Kündigung sofort.

Oh? Jetzt können wir überlegen, ob ausgerechnet Du Marions Sachbearbeiter beim AA bist, daß Du dich zu solch einer sicheren Aussage hinreißen läßt… Wir können natürlich auch überlegen, ob Du hier zum Sozialbetrug Hilfestellung leisten willst…? Welche Variante liegt Dir mehr?

Ich hätte Dir einen positiveren Rat gegeben,

Besser wäre hier gar keiner gewesen…

Gruß,
LeoLo

Hallo

Wenn Du deinen Jobverlust zu verschulden hast (also selber kündigst, die Kü zu verantworten hast, oder aber eine AGseitige Kü mit dem AG vereinbarst), bekommst Du im Normalfalle eine Sperre beim Bezug des ALG. Das solltest Du in die Reihe Deiner „Bedenken“ noch miteinbeziehen. Falsche Angaben über den Grund der Beendigung des AV würden den Strafbestand des Sozialbetruges erfüllen, wären also eine Straftat. Der AG Auf jeden Fall ist eine vorherige Rücksprache mit dem Sachbearbeiter beim AA anzuraten. Zusagen dabei immer schriftlich geben lassen.

Zum Anspruch auf ALG und dessen Höhe siehe:

http://www.arbeitsamt.de/hst/services/lis/alg/arbeit…

Gruß,
LeoLo

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liebe marion,

erfordert dein job vorort-präsenz? was lässt euer intranet zu? rufumschaltung und benzinkosten, grübel.

neugierig,