mein Sohn (20) macht sich seit dem 01.10.2011 eine Ausbildung, die er nun aber unbedingt beenden will.
Der Grund ist, dass er immer weit über 40 Stunden die Woche arbeiten und auch am Wochenende auf Abruf sein muss. Diese Überstunden darf sich mein Sohn nicht notieren, werden also auch nicht vergütet…
Es ist auch schon vorgekommen, das die Firma die Ausbildungsvergütung erst am 10. des Monats überwiesen hatte.
Die Frage ist nun wie er am Besten aus dem Vertag kommen kann und die Idee ist, ein Aufhebungsvertrag/Auflösungsvertrag zu formulieren,
weil er ja offenbar nur sehr schwer (lt. IHK) aus dem Ausbildungsverhältnis kommen wird.
Hier nun unser Schreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
da die im Ausbildungsvertrag stehenden Punkte, wie die Ausbildungsvergütung und wöchentlichen Arbeitszeiten, nicht beachtet werden und ich nicht weiter bereit bin dieses so hinzunehmen, möchte ich sie bitten das Ausbildungsverhältnis im beiderseitigem Einverständnis mit mir zu beenden.
Ist das der richtige Weg oder hat noch jemand eine andere Idee?
das würde ich an Ihrer Stelle erst einmal nicht tun. Ist ihr Sohn denn bereits über 18 Jahre? Sonst gilt das Jugendarbeitschutzgesetz, das diese Firma in ihrem Fall verletzen würde.
Was (Arbeitszeit, Überstunden, etc…) wurde denn im Ausbildungsvertrag vereinbart?
Haben Sie bereits mit der IHK gesprochen?
Was (Arbeitszeit, Überstunden, etc…) wurde denn im :Ausbildungsvertrag vereinbart?
Es wurde eine 40 Stundenwoche vereinbart
Haben Sie bereits mit der IHK gesprochen?
Ja, sie sagen, das das alles ein schwieriges Unterfangen wäre, weil mein Sohn auch auf Schadensersatz verklagt werden könnte, wenn er beispielsweise in einer anderen Firma (gleiche Ausbildung) anfangen würde.
So eine richtige Hilfe sind die leider nicht
wurde auch was wegen Überstunden im Ausbildungsvertrag geregelt? Wie ist das bei seinen Kollegen?
Gibt es einen Betriebsrat im Unternehmen an den er sich wenden könnte? Hat er mit seinem Ausbilder schon darüber gesprochen?
Die Vergütung muss laut Berufsbildungsgesetz am letzten Arbeitstag des Monats überwiesen werden. Wenn eine Verspätung der Zahlung öfters vorkommt, hätte er durchaus einen Grund zur Kündigung. Dafür sollte er unbedingt seine Kontoauszüge als Beweis aufheben.
Bezüglich der Überschreitung der Arbeitszeit muss sich der Arbeitgeber an das ArbZG halten. Das besagt:
„Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“ Sollte dies bei Ihrem Sohn überschritten sein, hätte er auch hier einen Grund zur Kündigung.
Liegen die Gründe einer Kündigung (nach der Probezeit) nicht bei dem der kündigt, ist eine Schadenersatzklage nicht möglich. Allerdings sollten immer Beweise vorliegen. Vielleicht den Arbeitgeber vor der Kündigung schriftlich auf diese Mißstände hinweisen und bei dem nächsten Verstoß erst kündigen.
Sorry, hier kann ich nicht recht weiterhelfen.
Warum schreibst du für deinen Sohn. Ist er nicht Manns genug als 20-ig jähriger dass selbst zu tun.
Deine Formulierung und Begründung ist unzureichend. Die angeführten „Begründungen“ sind nicht relevant für die beidseitig einvernehmliche Auflösung eines Ausbildungsvertrages. Oder ist/ war etwas anderes nicht in Ordnung? Was steht im Ausbildungsvertrag?
Wenn wichtige Gründe vorliegen, kann man einen Ausbildungsvertrag auflösen. Wichtige Gründe könnten zum Beispiel die körperliche oder geistige Gesundheit des Auszubildenden sein. Wer mit z.B. nervlicher Belastung, die durch eine Berufstätigkeit entsteht, nicht fertig wird, muss nicht unbedingt Oder steht evtl. Eine Kündigung ins Haus? Eine Kündigung wirkt immer sehr hart für den nächsten Arbeitgeber und hinterlässt auf jeden Fall bei beiden Vertragspartnern einen faden Nachgeschmack. Hat er denn in der Nachfolge einen Ausbildungslatz in der Rückhand
Liegt hingegen ein ärztliches Attest vor, dass der Auszubildende gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist, kann der Vertrag im beidseitigen Einverständnis aufgelöst werden.
Seitens des Arbeitgebers kann ebenfalls der Vertrag aufgelöst werden. Stellt sich für den Arbeitgeber während der Ausbildung zum Beispiel heraus, dass der Azubi nicht in der Lage ist, den angestrebten Beruf zu erlernen, mangels Begabung, mangels sonstiger Fähigkeiten, er aber sonst mit dem Verhalten zufrieden ist, kann er um Auflösung ersuchen. Eine anstehende Insolvenz ist ebenfalls ein Grund. Die meisten Firmen verfügen über einen Betriebsrat der auch bei derartigen Angelegenheiten ein kräftiges Wort mitsprechen kann.
Eine Auflösung eines Vertrages ist immer ein Rückzug aus dem Vertrag in beiderseitigem Einvernehmen und wirkt viel positiver als eine Kündigung
Also stellt sich die Frage: Was ist hier los?
Hallo,
so wie ihr die Kündigung formuliert habt wird es Probleme geben weil der Arbeitgeber die Anschuldigungen bestreiten wird. Denn wie will er die Anschuldigungen die er gegen seine Fa. erhebt beweisen? Er kann aber ganz einfach selber, unter Wahrung der im Vertrag genannten Kündigungsfrist, kündigen, wenn er sagt der Beruf gefällt mir nicht. Ich will eine neue Lehre in einem anderen Beruf machen. So kommt er ohne Schwierigkeiten aus dem Vertrag.
ggf. ist es sinnvoll, Betriebsrat, Gewerkschaft oder IHK eiunzuschalten. Die IHK hat auch die Pflicht, auf die Einhaltung der Verträge durch den Arbeitgeber zu achten. Wenn der Betrieb schwierig Azubis findet, ist er ggf. zu einer Änderung der tatsächl. Verhältnisse bereit.
Im Ausbildungsvertrag sind üblicherweise die Gründe genannt, aus denen nach der Probezeit der Vertrag noch gekündigt werden kann (z.B. Wechsel des Berufes). Es gilt dann üblichwerweise eine Kündigungsfrist. Bei einem wichtigen Grund (z.B. vertragswidriges Verhalten in einem wichtigen Punkt) kann auch fristlos gekündigt werden. Die Gründe sind ggf. zu belegen.
Eine abgebrochene Ausbildung ist im Lebenslauf immer ein Manko!
Hört sich gut an. Allerdings kann die Firma darauf bestehen, die für sie negativen Punkte zu entfernen. Das macht aber nichts, solange nichts im Auflösungsvertrag stehe, das negativ für Deinen Sohn ist.
Ich habe ein bisschen umformuliert und zwei Fehler rausgenommen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
da die im Ausbildungsvertrag stehenden Punkte, wie die
Ausbildungsvergütung und die wöchentlichen Arbeitszeiten, von Ihnen nicht
beachtet werden und ich nicht weiter bereit bin, dieses so
hinzunehmen, möchte ich Sie bitten, unser Ausbildungsverhältnis
im beiderseitigem Einverständnis aufzulösen.