Auflösungsvertrag bei befristetem AV im ö.D.?

Hallo zusammen!

Folgende Annahme: Herr xy hat eine auf 9 Monate befristete Stelle im öffentlichen Dienst angetreten, Probezeit 6 Monate. Bei der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages hat er sich mit Unterschrift eines Vermerks zum befristeten Arbeitsvertrag dazu verpflichtet, sich 3 Monate vor Ablauf des befristeten AV bei der Agentur für Arbeit als Arbeitsuchend zu melden.

Zudem wird folgendes vermerkt:
„Herr xy kann zur Aufnahme eines Dauerarbeitsverhältnisses bei einem anderen Arbeitgeber durch Auflösungsvertrag vorzeitig ausscheiden.“

Nun interessiert mich, ob Herr xy bei der Beantragung eines Auflösungsvertrags generelle Fristen einhalten müsste? Angenommen, er findet nach 7 Monaten einen anderen (unbefristeten) Job, liegt es dann alleine an der Kulanz des aktuellen Arbeitsgebers, zu wann er ihm einen Auflösungsvertrag ausstellt, also z.B. kurzfristig zum Monatsende? Oder werden hier meist bestimmte Fristen gesetzt?

Und eine Frage noch am Rande: Könnte Herr xy das auch so konkret in einer Bewerbung formulieren, dass ein Auflösungsvertrag mit dem aktuellen Arbeitgeber möglich ist?

Vielleicht erscheinen die Fragen als simpel, aber als Berufseinsteiger weiß Herr xy nicht so wirklich Bescheid… :wink:
Danke im voraus für eure Erklärungen.

im öffentlichen Dienst gibt es einen Personalrat.
Dort sollte man einmal fragen!

Hi!

" Herr xy kann zur Aufnahme eines Dauerarbeitsverhältnisses bei
einem anderen Arbeitgeber durch Auflösungsvertrag vorzeitig
ausscheiden."

Ist das so deutlicher?

Imo kann keine Frist gelten, wenn keine Frist vereinbart ist.

Und eine Frage noch am Rande: Könnte Herr xy das auch so
konkret in einer Bewerbung formulieren, dass ein
Auflösungsvertrag mit dem aktuellen Arbeitgeber möglich ist?

Naja, so deutlich würde ich das jetzt nicht formulieren, aber auf eine kurzfristige Verfügbarkeit kann man durchaus hinweisen.

VG
Guido