Auflösungsvertrag im öffentlichen Dienst

Hallo!

Bitte um Eure Kenntnisse und Meinungen zu dem folgenden, rein
fiktiven Fall:

Arbeitnehmer A ist seit über 10 Jahren im öffentlichen Dienst
tätig, z.B. als sozialversicherungspflichtiger Angestellter in
einem Krankenhaus, welches z.B. eine Anstalt des öffentlichen
Rechtes ist. Es gilt der TVÖD.

A hat am heutigen Tage einen neuen Job in Aussicht. Bedingung:
Er/Sie muss am 01.08. anfangen können, ansonsten wird ein anderer
Bewerber genommen. Absolutes K.O.-Kriterium.

A hat eine offizielle Kündigungsfrist von 6 Monaten zum
Quartalsende und bittet daher brav bei seinem Arbeitgeber um
einen Auflösungsvertrag zum 31.07. Der Arbeitgeber lehnt
dieses ab und stellt als frühesten Zeitpunkt den 31.08. in
Aussicht. Der neue Job wäre also futsch.

Hat A trotzdem irgendwelche Möglichkeiten, gesetzes- und/oder
tarifgerecht zum 31.07. aus seinem Arbeitsvertrag
rauszukommen? Sind irgendwo Ansprüche darauf geregelt, kennt
ihr Urteile, Gesetzesvorschriften etc.?

Für Eure Antworten besten Dank im voraus.

Gruss

Pauli

Ganz kurze Antwort
Hi!

Hat A trotzdem irgendwelche Möglichkeiten, gesetzes- und/oder
tarifgerecht zum 31.07. aus seinem Arbeitsvertrag
rauszukommen? Sind irgendwo Ansprüche darauf geregelt, kennt
ihr Urteile, Gesetzesvorschriften etc.?

Nein!

LG
Guido

Nachtrag
Hi!

A könnte natürlich auf die Frist pupsen und Vertragsbruch begehen.

Folgen wären ein schlechtes Zeugnis, evtl. Schadenersatzplicht und Vertragsstrafe (so gut kenne ich den TVÖD aber nicht)!

LG
Guido

Hallo!

Hat A trotzdem irgendwelche Möglichkeiten, gesetzes- und/oder
tarifgerecht zum 31.07. aus seinem Arbeitsvertrag
rauszukommen?

Nein.

Sind irgendwo Ansprüche darauf geregelt, kennt
ihr Urteile, Gesetzesvorschriften etc.?

Insofern der AN nicht eine längere Kündigungsfrist hat als der AG, ist das gesetzeskonform. Und wenn man dem AG nicht irgendwelche Vertragsverstöße vorwerfen kann, die zur fristlosen Kündigung berechtigen würden, hilft nur reden, evtl. Kompromisse machen und hoffen.

(Und nein, eine andere Arbeitsstelle ist kein Grund für eine fristlose Kündigung.)

MfG

Danke für die prägnanten Auskünfte (owT)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]