guten tag,
ich bin momentan zu zweiten mal wegen einer op krank geschrieben und werde dieses ausbildungsjahr auf mehr als 2 monate krankheit kommen. da das viel zu viel ist un mir die lehre auch nicht gefällt habe ich heute meine kündigung abgegeben damit ich im sommer auf das berufskolleg gehen kann. doch mein chef will dass ich einen aufhebungsvertrag unterschreibe sodass ich keine frist habe und sofort weg bin. mir stehen jedoch immernoch 30 urlaubstage zu und ich brauche die frist damit ich mich auf dem bvj oder bej anmelden kann da ich noch schulpfichtig bin. jetz meine frage: was passiert wenn ich diesen vertrag nicht unterschreibe? bin ich dann normal gekündigt mit 4 wochen frist wie es in mein em ausbildungvertrag steht? wenn ja, bekomm ich dann noch urlaubsgeld?
vielen dank schonmal
Du brauchst natürlich diesen Vertrag nicht unterschreiben. Wenn du dieses tun solltest muss dein Chef dich über die Konsequenzen des Vertrages aufkläre, sonst kann man ihn erfolgreich anfechten. Du bist nicht gekündigt wenn du nicht unterschreibst (ist ja keine Änderungskündigung). Bei der ganzen Geschichte ist immer ratsam jemand vom Betriebsrat, wenn vorhanden, dabei zu haben.
Kontaktmail zur IG Metall der Jugend: „Berlin, Bianka“ [email protected]
Nur bei einer schriftlichen Kündigung, bist du gekündigt. Urlaubsgeldanspruch, anteilig, kann man erst sagen wenn man dein Vertrag sieht.
Der Chef kann höchstens die Vorstellung zu einem Vertrauensarzt wollen (nach 6 Wochen Krankheit am Stück).
Sollte er nicht einlenken, kann man ihn bei der Agentur für Arbeit melden.
Sorry, hier kann ich nicht weiterhelfen. Deine Angaben sind nicht exakt um eine vernünftige Beantwortung zu geben. z.B. (M/W?) Volljährig ja/nein. Was ist geschehen, dass es zu einem Aufhebungsvertrag kommt? Erkrankung? oder“ weil mir meine Lehre auch nicht gefällt?"
Sie mal nach bei: de.wikipedia.org/Wiki Aufhebungsvertrag oder:
www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/…/baa1.htm
Vielleicht hilft dir das ein bisschen weiter.
Alles Gute
Hallo,
der Arbeitgeber kann das Ausbildungsverhältnis nicht normal kündigen. Der Arbeitgeber kann die Ausbildung nur fristlos(!) kündigen, und zwar dann, wenn ein entsprechender Grund vorliegt: z.B. Diebstahl von Arbeitgebereigentum, Beleidung oder Verletzung von Kollegen oder Vorgesetzten
Bei einem Auflöungsvertrag handelt es sich um eine freiwillige Vereinbarung. Meist ist dort auch ein Satz enthalten „auf weitergehende Ansprüche verzichten beide Seiten“. Ansprüche auf Urlaub, Überstundenvergütung, Ansprüche wegen ausbildungsfremder Tätigkeiten usw. bestehen dann nicht mehr. Bei Arbeitnehmern wird dann meistens auch eine Abfindung vereinbart. Bei Azubis sind Aufhebungsverträge sehr selten.
Bei Arbeitsunfähigkeit kann es ggf. Probleme mit der Krankenkasse geben, wenn man in dem Auflösungsvertrag auch die 6 Wochen Entgeltfortzahlung verzichtet hat. Ggf. zahlt in den ersten 6 Wochchen der Arbeitsunfähigkeit weder die Krankenkasse noch der Arbeitgeber etwas.
In welchem Ausbildungsjahr sind Sie? Ist ein Abschluss der Ausbildung noch möglich? Ist der Abschluss der Ausbildung Voraussetzung für den Schulbesuch? Wie wirkt ein Ausbildungsabbruch im Lebenslauf auf spätere Bewerbungen (gab es vorher schon Schul- oder Ausbildungsabbrüche?)? Bei wiederholten Abbrüchen wird es bei Bewerbungen sehr, sehr schwer werden!
Vor einer Entscheidung würde ich mich von der Gewerkschaft, dem Betriebsrat und IHK/KHandwerkskammer etc. beraten lassen.
Zum Arbeitsrecht kann dieser Link hilfreich sein:
http://www.arbeitsrecht.de/forum/arbeitsrecht/
Von der Arbeitsagentur gibt es auch ausbildungsbegleitende Hilfen (abH), eine Art kostenlose Nachhilfe für den Berufsschulstoff.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26178/zentraler-Cont…
Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung.
Gruß
RHW
sorry …wofür denn Urlaubsgeld ?
Ein Azubi kann jederzeit kündigen, wenn er die Lehre abbrechen möchte. Du brauchst keinen Aufhebungsvertrag machen. Die 30 Urlaubstage stehen dir nur für das ganze Jahr zu also pro Mont 2,5 Tage.
Du musst den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben. Die Konsequenz davon ist, dass Du keine weitere Ausbildung in diesem Beruf machen darfst. Du bist auch nicht gekündigt, wenn Du nicht unterschreibst, sondern Deine eigene Kündigung gilt. Die Urlaubstage stehen Dir zu.
Ob Du Anspruch auf das Urlaubsgeld hast, weiß ich nicht.
Vielleicht kannst Du einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, der auf einen späteren Zeitpunkt lautet?
Hallo,
mit einem Aufhebungsvertrag bist Du immer im Nachteil.
Kündige fristgemäß, wie es in Deinem Ausbildungsvertrag steht. Solltest Du moch Minderjährig sein, muß Dein Erziehungsberechtigter die Kündigung ebenfalls unterschreiben.
Wo kommen denn die 30 Tage Urlaub her? Das ist ja ein kompletter Jahresurlaub. Hattest Du im letzten Jahr keinen Urlaub? Dann ist der zum 31.03.11 verfallen. Für dieses Jahr steht Dir nur der Urlaub für die Monate die Du gearbeitet hast zu. 30 Urlaubstage : 12 Monate x Anzahl der Monate die Du gearbeitet hast.
Wenn Du diesen Urlaub vor dem Ausscheiden nicht nehmen kannst, kannst Du ihn dir auszahlen lassen. Aber Urlaubsgeld wirst Du wohl keins bekommen, da Du selbst gekündigt hast.
Schöne Grüße
Sprenzpeffer
Hallo,
kann nict weiterhelfen, bin kein Jursit.
jetz das nächste problem, ich hatte heute ein gespräch mit meinem chef, der meinte dass ich entweder den vertrag unterschreibe oder ich mach das jahr zuende. ich weis dass er mich nicht zwingen kann. ausserdem hat er mir meine kündigung zurückgegeben und ich soll eine neue schreiben weil ihm die begründung nicht gefallen hat. ich habe reingeschrieben dass ich mich für einen anderen bildungsweg entschieden habe und auf grund der operationen. ich habe mit einer bekannten gesprochen die bei einem anwalt arbeitete und sie hat gesagt dass meine kündigung trotzdem rechtsmäsig war und ich auch keine empfangsbestätigung brauche, da mein vater sie persönlich bei der sekretärin abgegeben hatte und der chef sie mir ja zurückgegeben hat und somit auf die kündigung reagiert hat. ich werde morgen eine neue kündigung abgeben, nach seinen vorstellungen. aber da meine erste kündigung in ordnung war gehe ich davon aus dass ich fristgerecht zum ende mai gekündigt habe. oder?
jetz das nächste problem, ich hatte heute ein gespräch mit meinem chef, der meinte dass ich entweder den vertrag unterschreibe oder ich mach das jahr zuende. ich weis dass er mich nicht zwingen kann. ausserdem hat er mir meine kündigung zurückgegeben und ich soll eine neue schreiben weil ihm die begründung nicht gefallen hat. ich habe reingeschrieben dass ich mich für einen anderen bildungsweg entschieden habe und auf grund der operationen. ich habe mit einer bekannten gesprochen die bei einem anwalt arbeitete und sie hat gesagt dass meine kündigung trotzdem rechtsmäsig war und ich auch keine empfangsbestätigung brauche, da mein vater sie persönlich bei der sekretärin abgegeben hatte und der chef sie mir ja zurückgegeben hat und somit auf die kündigung reagiert hat. ich werde morgen eine neue kündigung abgeben, nach seinen vorstellungen. aber da meine erste kündigung in ordnung war gehe ich davon aus dass ich fristgerecht zum ende mai gekündigt habe. oder?.
jetz das nächste problem, ich hatte heute ein gespräch mit meinem chef, der meinte dass ich entweder den vertrag unterschreibe oder ich mach das jahr zuende. ich weis dass er mich nicht zwingen kann. ausserdem hat er mir meine kündigung zurückgegeben und ich soll eine neue schreiben weil ihm die begründung nicht gefallen hat. ich habe reingeschrieben dass ich mich für einen anderen bildungsweg entschieden habe und auf grund der operationen. ich habe mit einer bekannten gesprochen die bei einem anwalt arbeitete und sie hat gesagt dass meine kündigung trotzdem rechtsmäsig war und ich auch keine empfangsbestätigung brauche, da mein vater sie persönlich bei der sekretärin abgegeben hatte und der chef sie mir ja zurückgegeben hat und somit auf die kündigung reagiert hat. ich werde morgen eine neue kündigung abgeben, nach seinen vorstellungen. aber da meine erste kündigung in ordnung war gehe ich davon aus dass ich fristgerecht zum ende mai gekündigt habe. oder?
Ein Azubi kann jederzeit kündigen, wenn er die Lehre abbrechen
möchte. Du brauchst keinen Aufhebungsvertrag machen. Die 30
Urlaubstage stehen dir nur für das ganze Jahr zu also pro Mont
2,5 Tage.
jetz das nächste problem, ich hatte heute ein gespräch mit meinem chef, der meinte dass ich entweder den vertrag unterschreibe oder ich mach das jahr zuende. ich weis dass er mich nicht zwingen kann. ausserdem hat er mir meine kündigung zurückgegeben und ich soll eine neue schreiben weil ihm die begründung nicht gefallen hat. ich habe reingeschrieben dass ich mich für einen anderen bildungsweg entschieden habe und auf grund der operationen. ich habe mit einer bekannten gesprochen die bei einem anwalt arbeitete und sie hat gesagt dass meine kündigung trotzdem rechtsmäsig war und ich auch keine empfangsbestätigung brauche, da mein vater sie persönlich bei der sekretärin abgegeben hatte und der chef sie mir ja zurückgegeben hat und somit auf die kündigung reagiert hat. ich werde morgen eine neue kündigung abgeben, nach seinen vorstellungen. aber da meine erste kündigung in ordnung war gehe ich davon aus dass ich fristgerecht zum ende mai gekündigt habe. oder?..
Hallo,
ich sehe das auch so, dass die Kündigung zugegangen ist. Entscheidend ist aber, was man ggf. vor einem (Atrbeits-)Gericht beweisen kann. Ein Kündigungsschreiben mit einem Eingangsstempel auf der Kopie ist etwas Handfestes. Bei Kollegen kann man nicht so sicher sein, ob sie ggf. die Meinung/Aussage des Chefs unterstützen.
Die maßgebenden Fristen für eine Kündigung eines Ausbildungsverttrages stehen meist im Ausbildungsvertrag. Sonst ggf. Unterstützung bei Gewerkschaft, Betriebsrat oderr IHK holen.
Gruß
RHW
Ja, Du hast fristgerecht zum Ende des Mai gekündigt. Was wollte er denn, dass Du reinschreibst?
Hast Du Dir mal überlegt, zum Arbeitsgericht zu gehen? Dein Chef scheint ja ein sehr interessanter Mensch zu sein. 
Hallo,
Deine Kündigung ist auf jeden Fall rechtskräftig. Da eine Kündigung ein einseitiges Rechtsgeschäft ist, spielt es überhaupt keine Rolle, ob Dein Chef damit einverstanden ist oder nicht.
Ich bin kein Rechtsanwalt und kann Dir hier keine Rechtsauskunft geben. Gehe zum Ausbildungsberater Deiner Kammer (IHK, HWK oder was auch immer) und rede mit dem. Oder gehe zur Rechtsberatung der Arbeitskammer. Beides ist für Dich kostenlos!
Und beide Stellen sind in der Lage Deinem Chef Bescheid zu stoßen.
Ich wünsche Dir viel Erfolg.
Schöne Grüße
Sprenzpeffer
Wenn ihm deine Begründung nicht reicht hat er Pech gehabt. Gib ihm keine neue Kündigung, die erste reicht.
Gib ihm die erste unter Zeugen wieder.