So, gleich die nächste Frage :
Unter welchen Umständen oder Bedingungen bekommt man
einen sog. Auflösungsvertrag zustande ?
Was muß man beachten, oder was könnten negative Folgen sein ?
Dank für jeden Tip
Merkur
So, gleich die nächste Frage :
Unter welchen Umständen oder Bedingungen bekommt man
einen sog. Auflösungsvertrag zustande ?
Was muß man beachten, oder was könnten negative Folgen sein ?
Dank für jeden Tip
Merkur
Hi,
ich weiß ja nicht, wieso Du aufhören willst…
Aber wenn Du in die Arbeitslosigkeit gehen willst, kann Dir der Leistungsbezug gestrichen werden. (Sperrfrist oder ganz, weiß ich nicht).
Damit kann es auch sein, daß Deine Beiträge zur Krankenkasse nicht vom AA übernommen werden…
Für mehr, empfehle ich Dir, andere Postings abzuwarten…
Gruß
Winni
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ich will nicht in die Arbeitslosigkeit, das würde mir bei meinem Beruf sowieso
schlecht gelingen!!!
Aber vielleicht will ich so nahtlos und schnell wie möglich meinen Arbeitsplatz wechseln.
Gruß
Merkur
Ganz einfache Antwort
Hi!
Unter welchen Umständen oder Bedingungen bekommt man
einen sog. Auflösungsvertrag zustande ?
Wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber über die Auflösung des Vertrags einig sind
Was muß man beachten, oder was könnten negative Folgen sein ?
Die Sperre der Bundesanstalt! Ansonsten eigentlich nichts
LG
Guido
Danke !
Eigentlich einleuchtend.
Gruß
Merkur
Da nich’ für!
Hi!
Es ist nun mal eine beideitige Willenserklärung - also ein Vertrag!
Wenn der AG Dich nicht gehen lassen will und auf die Kündigungsfrist besteht, hast Du halt schlechte Karten!
Aber welcher geistig normale AG will schon einen unmotivierten Mitarbeiter?
LG
Guido