Weder nah an der Realität, noch hilfreich, noch…
Hi!
als ehemaliger Arbeitgeber kann ich nur sagen, Verträge sind
dazu dar um sie zu brechen !!
Was vermutlich der Grund ist, warum Du ehemaliger AG bist…
Ich will sagen, wenn der jetztige AG dich nicht gehen lassen
will, bist du unersetzbar = wäre Gehaltserhöhung logisch !
Kennst Du einen ganz wichtigen Grundsatz, der ein nicht unwesentliches Gewicht in der deutschen Rechtsprechung hat: pacta sunt servanda?!
pocht er auf Kündungsfrist (ist er dann eh ein Arsch) zeig ihm
Finger !
Genau! Und die Klage mit Schadenersatzforderung kann man ja getrost ignorieren!
Sollte er dich verklagen die Arbeit aufzunehmen, Gegenangriff:
ab zum Amtsgericht und auf noch ausstehenden Lohn und
Lohnfortzahlung Klagen. Begründung: Überstunden, (eventuell
Arbeit nach Hause genommen) für beides wäre es gut Zeugen mit
Unterschrift zu haben.
Selten solch einen Unfug gelesen!
Ansonsten nochnmal mit jetzigen AG reden und Aufhebungsvertrag
per sofort machen. Darin muss stehen das jede Partei auf die
Leistungen (du Arbeit; er Geld) des anderen ab sofort
verzichtet und alles ab dem Tag des Austritts abgegolten ist.
(einschließlich Urlaub, Gratifikation etc.)
Selten solch einen Unfug gelesen!
Ich hoffe ich konnte helfen
Das konntest Du!
Wenn es Dir darum geht, Ratsuchende in Schwierigkeiten zu bringen, konntest Du es sogar ganz sicher!
Wenn eine KüFri von 6 Monaten vereinbart ist, dann wird sich der AG nur in den seltensten Fällen auf eine von Dir vorgeschlagene sofortige Auflösung einlassen! Warum sollte er auch?
Wieso ist Deiner Meinung nach eine Bezugserhöhung von Nöten, wenn der Mitarbeiter (kurzfristig) nicht ersetzbar ist? Es existiert ein Vertrag, dem beide Seiten zugestimmt haben - also haben sich auch beide Seiten an die Erfüllung zu halten!
Am besten war aber der Abschnitt von Dir:
Sollte er dich verklagen die Arbeit aufzunehmen,
Bitte worauf? Schadenersatz könnte ich verstehen, aber in der Regel reicht eine beharrliche Arbeitsverweigerung für eine außerordentliche Kündigung! Da ist nicht viel mit: Auf Arbeitsaufnahme (meine Güte, woher hast Du diesen Schrott?) wird kein AG klagen!!
Gegenangriff:
ab zum Amtsgericht und auf noch ausstehenden Lohn und
Lohnfortzahlung Klagen.
Super! Vor allem dann, wenn der Arbeitgeber sich überhaupt nicht im Verzug befindet!
Begründung: Überstunden, (eventuell
Arbeit nach Hause genommen) für beides wäre es gut Zeugen mit
Unterschrift zu haben.
Dolle Sache! Dass es evtl. Verträge gibt, die Mehrarbeiten mit dem Grundgehalt abdecken, bewegt sich vermutlich außerhalb Deiner Vorstellungskraft, oder?
Bevor man das Vertragswerk nicht kennt, sollte man mit solchen (in der von Dir beschriebenen Form IMMER sehr zweifelhaften) Hinweisen lieber vorsichtig sein!
Kopfschüttelnden Gruß
Guido