Auflösungsvertrag, wie läuft das?

Hallo liebe Wissende,

auf der Suche nach einer beruflichen Verbesserung wurde mir mit folgender Begründung abgesagt: „Eine so wichtige Position können wir so lange nicht unbesetzt lassen!“

Leider habe ich in meinem Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende. Logisch, dass die Unternehmen auch Bewerber finden, die kurzfristig zur Verfügung stehen.

Meine Frage ist nun folgende: Bin ich aufgrund meiner langen Kündigungsfrist für den Arbeitsmarkt gestorben?

Ich habe dem (beinahe) neuen Arbeitgeber (AG) angeboten, mit meinem derzeitigen AG einen Auflösungsvertrag zu vereinbaren. Aber erst wenn ich einen neuen Arbeitsvertrag vorliegen habe, in dem steht: „Herr X beginnt seine Stelle in 6 Monaten bzw. wenn möglich eher.“

Dies wollte der neue AG anscheinend nicht machen.

Was kann man denn machen, wenn der alte AG einen nicht ziehen lässt??

Um hilfreiche Tipps wäre ich sehr dankbar.

Hallo Thorsten,

als ehemaliger Arbeitgeber kann ich nur sagen, Verträge sind dazu dar um sie zu brechen !!

Ich will sagen, wenn der jetztige AG dich nicht gehen lassen will, bist du unersetzbar = wäre Gehaltserhöhung logisch !
pocht er auf Kündungsfrist (ist er dann eh ein Arsch) zeig ihm Finger !

Sollte er dich verklagen die Arbeit aufzunehmen, Gegenangriff: ab zum Amtsgericht und auf noch ausstehenden Lohn und Lohnfortzahlung Klagen. Begründung: Überstunden, (eventuell Arbeit nach Hause genommen) für beides wäre es gut Zeugen mit Unterschrift zu haben.

Ansonsten nochnmal mit jetzigen AG reden und Aufhebungsvertrag per sofort machen. Darin muss stehen das jede Partei auf die Leistungen (du Arbeit; er Geld) des anderen ab sofort verzichtet und alles ab dem Tag des Austritts abgegolten ist. (einschließlich Urlaub, Gratifikation etc.)

Ich hoffe ich konnte helfen
Arwed

auf der Suche nach einer beruflichen Verbesserung wurde mir
mit folgender Begründung abgesagt: „Eine so wichtige Position
können wir so lange nicht unbesetzt lassen!“

Leider habe ich in meinem Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist
von 6 Monaten zum Quartalsende. Logisch, dass die Unternehmen
auch Bewerber finden, die kurzfristig zur Verfügung stehen.

Meine Frage ist nun folgende: Bin ich aufgrund meiner langen
Kündigungsfrist für den Arbeitsmarkt gestorben?

Ich habe dem (beinahe) neuen Arbeitgeber (AG) angeboten, mit
meinem derzeitigen AG einen Auflösungsvertrag zu vereinbaren.
Aber erst wenn ich einen neuen Arbeitsvertrag vorliegen habe,
in dem steht: „Herr X beginnt seine Stelle in 6 Monaten bzw.
wenn möglich eher.“

Dies wollte der neue AG anscheinend nicht machen.

Was kann man denn machen, wenn der alte AG einen nicht ziehen
lässt??

Um hilfreiche Tipps wäre ich sehr dankbar.

Hi!

Ich habe dem (beinahe) neuen Arbeitgeber (AG) angeboten, mit
meinem derzeitigen AG einen Auflösungsvertrag zu vereinbaren.
Aber erst wenn ich einen neuen Arbeitsvertrag vorliegen habe,
in dem steht: „Herr X beginnt seine Stelle in 6 Monaten bzw.
wenn möglich eher.“

Dies wollte der neue AG anscheinend nicht machen.

…was ich bei 6 Monaten sogar verstehen kann…

Was kann man denn machen, wenn der alte AG einen nicht ziehen
lässt??

Nicht viel!
Verträge sind nun mal da, um sie einzuhalten!
Natürlich weiß eigentlich ein jeder Arbeitgeber, dass es meistens nicht wirklich sinnvoll sein kann, einen Mitarbeiter NICHT ziehen zu lassen und dadurch seine Motivation gegen Null zu drücken!

Deshalb: Jeder „normale“ Arbeitgeber wird sich euf einen Deal einlassen (vielleicht irgendwo in der Mitter - 3 Monate oder so), statt auf die Einhaltung zu bestehen.

Das Recht dazu hätte er aber zweifellos!
Und bei einer so langen Kündigungsfrist ist auch die Möglichkeit, dass seiner Schadenersatzforderung zumindest teilweise entsprochen wird nicht auszuschließen!

Um hilfreiche Tipps wäre ich sehr dankbar.

Ob das hilfreich oder ein Tipp war, weiß ich nicht!
Mein einzig hilfreicher Tipp wäre: Suche das Gespräch!

LG
Guido

Weder nah an der Realität, noch hilfreich, noch…
Hi!

als ehemaliger Arbeitgeber kann ich nur sagen, Verträge sind
dazu dar um sie zu brechen !!

Was vermutlich der Grund ist, warum Du ehemaliger AG bist…

Ich will sagen, wenn der jetztige AG dich nicht gehen lassen
will, bist du unersetzbar = wäre Gehaltserhöhung logisch !

Kennst Du einen ganz wichtigen Grundsatz, der ein nicht unwesentliches Gewicht in der deutschen Rechtsprechung hat: pacta sunt servanda?!

pocht er auf Kündungsfrist (ist er dann eh ein Arsch) zeig ihm
Finger !

Genau! Und die Klage mit Schadenersatzforderung kann man ja getrost ignorieren!

Sollte er dich verklagen die Arbeit aufzunehmen, Gegenangriff:
ab zum Amtsgericht und auf noch ausstehenden Lohn und
Lohnfortzahlung Klagen. Begründung: Überstunden, (eventuell
Arbeit nach Hause genommen) für beides wäre es gut Zeugen mit
Unterschrift zu haben.

Selten solch einen Unfug gelesen!

Ansonsten nochnmal mit jetzigen AG reden und Aufhebungsvertrag
per sofort machen. Darin muss stehen das jede Partei auf die
Leistungen (du Arbeit; er Geld) des anderen ab sofort
verzichtet und alles ab dem Tag des Austritts abgegolten ist.
(einschließlich Urlaub, Gratifikation etc.)

Selten solch einen Unfug gelesen!

Ich hoffe ich konnte helfen

Das konntest Du!
Wenn es Dir darum geht, Ratsuchende in Schwierigkeiten zu bringen, konntest Du es sogar ganz sicher!

Wenn eine KüFri von 6 Monaten vereinbart ist, dann wird sich der AG nur in den seltensten Fällen auf eine von Dir vorgeschlagene sofortige Auflösung einlassen! Warum sollte er auch?

Wieso ist Deiner Meinung nach eine Bezugserhöhung von Nöten, wenn der Mitarbeiter (kurzfristig) nicht ersetzbar ist? Es existiert ein Vertrag, dem beide Seiten zugestimmt haben - also haben sich auch beide Seiten an die Erfüllung zu halten!

Am besten war aber der Abschnitt von Dir:

Sollte er dich verklagen die Arbeit aufzunehmen,

Bitte worauf? Schadenersatz könnte ich verstehen, aber in der Regel reicht eine beharrliche Arbeitsverweigerung für eine außerordentliche Kündigung! Da ist nicht viel mit: Auf Arbeitsaufnahme (meine Güte, woher hast Du diesen Schrott?) wird kein AG klagen!!

Gegenangriff:
ab zum Amtsgericht und auf noch ausstehenden Lohn und
Lohnfortzahlung Klagen.

Super! Vor allem dann, wenn der Arbeitgeber sich überhaupt nicht im Verzug befindet!

Begründung: Überstunden, (eventuell
Arbeit nach Hause genommen) für beides wäre es gut Zeugen mit
Unterschrift zu haben.

Dolle Sache! Dass es evtl. Verträge gibt, die Mehrarbeiten mit dem Grundgehalt abdecken, bewegt sich vermutlich außerhalb Deiner Vorstellungskraft, oder?
Bevor man das Vertragswerk nicht kennt, sollte man mit solchen (in der von Dir beschriebenen Form IMMER sehr zweifelhaften) Hinweisen lieber vorsichtig sein!

Kopfschüttelnden Gruß
Guido

pocht er auf Kündungsfrist (ist er dann eh ein Arsch) zeig ihm
Finger !

Genau! Und die Klage mit Schadenersatzforderung kann man ja
getrost ignorieren!

Hallo Guido!

Das hört sich ja alles recht vernünftig an was Du sagst…

Jetzt würde mich allerdings eins interessieren:
Angenommen, der Traumjob des Lebens steht vor der Tür und man hält sich als Arbeitnehmer nicht an die Kündigungsfrist - wie bemisst sich denn der Schadenersatz, zu dem man verdonnert würde?

Wenn man nicht direkt Umsatzverantwortung trägt, z.B. nur administrative Tätigkeiten ausübt (Assistent Geschäftsführung oder Rechnungswesen z.B.), wie kann man dann überhaupt einen Schaden für den alten Arbeitgeber feststellen??? Und zudem noch in einem großen Unternehmen arbeitet, in dem schnell für Ersatz gesorgt werden kann?

Fragen über Fragen - trotzdem vielen Dank für die Antworten bislang…

Im Zweifel sagt das der Richter!
Hi!

Jetzt würde mich allerdings eins interessieren:
Angenommen, der Traumjob des Lebens steht vor der Tür und man
hält sich als Arbeitnehmer nicht an die Kündigungsfrist - wie
bemisst sich denn der Schadenersatz, zu dem man verdonnert
würde?

Gute Frage!
In der Regel in der Höhe des Schadens, welcher dem Arbeitgeber entstanden ist.
Es könnte auch etwas wie eine Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag vereinbart sein (was ich natürlich alles nicht weiß - schau mal einfach rein)!
Im Zweifel wird es eh der Richter entscheiden!

Wenn man nicht direkt Umsatzverantwortung trägt, z.B. nur
administrative Tätigkeiten ausübt (Assistent Geschäftsführung
oder Rechnungswesen z.B.), wie kann man dann überhaupt einen
Schaden für den alten Arbeitgeber feststellen???

Auch das wird im Zweifel der Richter entscheiden!

Aber mal zum Nachvollziehen ein Beispiel:
Der Arbeitgeber würde sich bei der Einhaltung der Kündigungsfrist ein halbes Jahr Zeit lassen und in aller Ruhe für Ersatz sorgen können.
Da er bei einer plötzlichen Beendigung keinen unüberlegten Schnellschuss wagen will, setzt er für diese Zeit eine teure Leiharbeitskraft ein, die auf Grund der Einarbeitung doppelt teuer ist.
Schon wäre ein nachvollziehbarer Schaden entstanden.

Ob die üblichen Argumente, wie Personalsuche, Zeitungsanzeigen, Kosten für Vorstellungsrunden, etc. ziehen, weiß ich ganz ehrlich nicht! Da das alles Dinge sind, die nach Einhaltung der Kündigungsfrist eh anfallen würden, kann ich mir vorstellen, dass das einige Richter nicht akzeptieren!

Und zudem
noch in einem großen Unternehmen arbeitet, in dem schnell für
Ersatz gesorgt werden kann?

Das kann und wird vermutlich bei einer Entscheidungsfindung auch eine Rolle spielen!

Fragen über Fragen - trotzdem vielen Dank für die Antworten
bislang…

Mal ganz ausdrücklich: Es ist nicht so, dass in jedem Fall ein Schadenersatz auf Dich zukommen muss. Einzig die Tatsache, dass es unter Umständen so sein kann veranlasste mich, Dich darauf aufmerksam zu machen!

Wovon Du aber fast sicher ausgehen kannst, ist, dass Dein Zeugnis darunter zu leiden hätte!

LG
Guido

Hallo

Angenommen, der Traumjob des Lebens steht vor der Tür und man
hält sich als Arbeitnehmer nicht an die Kündigungsfrist -

Wenn der AG keiner Aufhebung des AV zu einem früheren Zeitpunkt zustimmt, hast Du eventuell ein ziemlich ernstes Probelm. Was passieren kann, ist immer schwer zu prognostizieren. Kommt auf den konkreten Einzelfalle an.

Lassen wir einmal die Möglichkeit der Vertragsstrafe oder der Schadensersatzforderungen außen vor, deren Höhe von außen nie eingeschätzt werden kann. Ein wirklich verägerter AG wird bei Nichteinhaltung der Küfrist folgendes machen:
1.) umgehende Aufforderung an den AN, die Arbeit umgehend aufzunehmen
2.) bei beharrlicher Arbeitsverweigerung umgehend fristlos kündigen
3.) noch viel schlechteres Zeugnis ausstellen (mit guten Chancen, damit durchzukommen)
4.) den neuen AG (falls bekannt) unauffällig davon in Kenntnis setzen, daß sein geworbener AN nicht gerade als „vertragsgetreu“ einzuschätzen ist.

=> Der kluge neue AG wird folgendes machen:
1.) umgehend Ersatz suchen und innerhalb der Wartezeit fristgerecht kündigen

=> Das kluge Arbeitsamt wird folgendes machen:
1.) Sperre beim Bezug des ALG verhängen

=> Der unkluge AN wird folgendes feststellen:
1.) er ist arbeitslos
2.) er bekommt kein ALG
3.) die Bewerbungsbemühungen sind durch die schlechte Reputation und das schlechte Zeugnis erheblich und dauerhaft erschwert

Zusätzlich dazu bleiben noch die Vertragsstrafen, der Schadensersatz und (was immer wieder gerne vergessen wird, weil es eher die Ausnahme darstellt) die Klage auf „Erfüllung der Arbeitsleistung“. Dem AN kann dann auch durch eine einstweilige Verfügung aufgegeben werden, seine Arbeit wieder aufzunehmen, auch wenn die einstweilige Verfügung nicht vollstreckbar ist.

wie
bemisst sich denn der Schadenersatz, zu dem man verdonnert
würde?
Wenn man nicht direkt Umsatzverantwortung trägt, z.B. nur
administrative Tätigkeiten ausübt (Assistent Geschäftsführung
oder Rechnungswesen z.B.), wie kann man dann überhaupt einen
Schaden für den alten Arbeitgeber feststellen???

Welcher Schaden in Deinem Einzelfalle entstehen könnte, kann von außen niemand beurteilen. Das kann von 0,00 Euro bis ruinös viel alles sein. Wenn der Meisterkapitän eines Öltankers auf hoher See entscheidet, seinen Job niederzulegen, mit dem Rettungsboot an die Küste segelt, und der Tanker führerlos an einem Felsen zerschellt, dürfte der Schaden durchaus höher sein, als wenn eine Bäckereifachverkäuferin nach hause geht und statt fünf jetzt nur noch vier Verkäuferinnen im Laden sind.
Demgegenüber wird der Schaden einer Bäckereifachverkäuferin, die sich morgens entschließt, den Laden ohne Kenntnis des AG gar nicht erst zu eröffnen und dadurch einen fest gebuchten Auftrag von 10.000 Brötchen platzen läßt, durchaus höher sein, als wenn der Meisterkapitän den AG darüber in Kenntnis setzt, daß er seine 6monatige Küfrist nicht einhält und nach Ablauf des fünften Monats nicht mehr auf der Arbeit erscheinen wird (daß bis dahin ein ausreichender Ersatz zu finden ist, können wir mal annehmen).

Du siehst: in welcher Stufe der Hirarchie man sich befindet oder an welcher Stelle man arbeitet, ist für die Höhe des Schadens erst einmal irrelevant. Es zählt der konkrete Einzelfall. Und da kann man von außen gar nichts sagen.

Gruß,
LeoLo