Es geht wie gesagt einfach nur um ein Aufmaß. Ich muss wissen
ab welcher Größe die Fenster mitgerechnet werden, wenn Z.B.
Renovierungsarbeiten durchgeführt werden. Dann wird ja ne
Rechnung erstellt mit m². Bis zu einer gewissen
Fenster-/Türgröße werden diese mitberechnet.
Ich muss einfach wissen bis zu welcher Größe diese
mitberechnet werden.
Hallo,
bitte beachten…bei Abzug von Öffnungen werden die Leibungen hinzugerechnet.
Ausserdem sieht auch die VOB gewisse Zumutbarkeitsregeln vor, d.h. ab einer gewissen Dichte der Öffnungen dürfen die bearbeiteten Flächen auch per Laufmeter abgerechnet werden.
Übrigens muss schon im Angebot (bzw spätestens in der Rechnung) der Hinweis auf die VOB stehen damit entsprechende Abrechnungsrichtlinien überhaupt einen rechtlichen Wert haben.
Sollte der fehlen, dann ist es Ermessenssache und läuft auf den Zeitaufwand hinaus.
Gruss D.K.