Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Es besteht ein Mietvertrag (seit ca. 30 Jahren) für eine Wohnung und dazugehörigen Laden. Wohnung und Laden können nur zusammen vermietet werden.
Mieter sind zwei Personen (ehemals Eheleute).
Nun ist die Frau (die in der Wohnung lebte) ausgezogen. Offiziell ist die Frau allerdings nie ausgezogen und somit noch offizielle Mieterin.
Das erwachsenes Kind der beiden wohnt nun in der Wohnung und nutzt diese zusammen seinem/r Lebensgefährten/in
Nun stellt sich die Frage, ob das erwachsene Kind dort rechtlich wohnen darf, nachdem die Mutter diesem die Wohnung zum selbstständigen Gebrauch überlassen hat?
Muss hier ein Untermietervertrag geschlossen werden?
Oder reicht es aus, wenn das Kind mit in den Mietvertrag aufgenommen wird?
Was bedeutet das für den/die Lebensgefährten/in des Kindes?
Vielen Dank im Voraus für Rückmeldungen!