Aufnahme eines Gesellschafters in eine Einzelfirma

Hallo, meine Fragen sind:
-wenn ich einen Gesllschafter in meine Einzelfirma aufnehmen möchte und somit z einer GbR werde ist das ein Unternehmensverkauf? Wenn ja auch nach § 1 UStG umsatzsteuerfrei?
-Wenn ich einen Kaufpreis festsetzte wie muss ich das machen? Kann ich einfach den Einkauf in die Firma berechnen oder muss ich das Inventar berechnen?

  • Veräußerungsgewinn muss ich den gleich versteuern auch wenn der Kaufpreis in Raten gezahlt wird?

Vielen Dank
LG Martina

Bitte einen Wirtschaftsanwalt und einen Steuerberater fragen.

Hallo, meine Fragen sind:
-wenn ich einen Gesllschafter in meine Einzelfirma aufnehmen

Vielen Dank
LG Martina

Bitte einen Wirtschaftsanwalt und einen Steuerberater fragen.

Ganz ehrlich ich bin so oft so schlecht beraten worden und möchte mich lieber ertsmal selber informieren. Ein bißchen Ahnung habe ich schon. Ein normaler Unternehmensverkauf wäre kein Problem nur mit diesem Sonderfall komme ich jetzt nicht ganz klar. Finde einfach nichts dadrüber, aber vielleicht mache ich mir auch zu sehr einen Kopf. :smile:

Hallo, meine Fragen sind:
-wenn ich einen Gesllschafter in meine Einzelfirma aufnehmen

Vielen Dank
LG Martina

Hallo Martina,

zunächst bitte ich um Verständnis, dass die Beantwortung keiner Fragen ohne Regress für uns / mich ist.

Eine Handelsgesellschaft kann durch Aufnahme eines weiteren Gesellschaftsers auch zur OHG werden dh. jeder der Gesellschafter haftet mit seinem gesamten Vermögen.

Bei der Aufnahme eines Gesellschaftser ist das kein Verkauf. Dieser Vorgang ist umsatz-steuertechnisch neutral, dh. der neue Gesellschafter erbingt eine Einlage, die dann der Gesellschaft zugeführt wird. Dem Altgesellschafter fließt kein Kapital zu!

Etwas anderes wäre es, wenn der Altgesellschafter einen Anteil an der Firma verkauft. In diesem Fall fließt dem Gesellschafter ein Kapital zu - nicht der Gesellschaft.
Das wäre dann ein Verkauf, der entsprechend steuerpflichtig wäre - aber von der Umsatzsteuer befreit wäre.

Dieser Verkauf wäre dann aber einkommnsteuerpflichtig dh. dem Altgesellschafter fließt dann entsprechend Kapital zu, das er versteuern muß. Um zu vermeiden, das der Gesamtbetrag gleich einkommensteuerpflichtig ist, kann man das dann ratenweise machen dh. zunächst wird ein Anteil von 10 TEuro verkauft und später nochmals ein Anteil von 20 TEuro usw. Es sollte aber bitte dann keine Hinweise auf geplante weitere Verkäufe erfolgen.

Dh. die Absicht, weitere Anteile zu verkaufen sollte nicht dokumentiert werden.

Der Verkaufspreis braucht nichts berechnet zu werden. Wenn für einen Anteil an der Firma jemand 100 T€ bezahlt ist das dann Sache des Käufers. Wenn er 1 Mio € ebenso. Dh. hier braucht dann nichts besondereres gemacht zu werden.

Der Sachverhalt sollte nur eindeutig klar gelegt werden, damit dies nicht zu Problemen führt. Das wäre insbesondere bei nahen Angehörigen der Fall.

Ich hoffe, dass es dann soweit klar ist.

MFG

ah

das sind eindeutig fragen für einen steuerberater. schriftlich beantworten lassen ! das geld lohnt sich. vg. ulf

Da kann ich euch leider nicht helfen da ich kein Steuerberater bin, er kann Ihnen am meisten helfe.
Tut mir leid das ich euch nicht keiner Hilfe war.

Hallo.

So wie ich die Sache verstehe, entsteht aus einer Einzefirma eine GBR.

Du bleibst in der Einzelfirma als Gesellschafter drin und betreibst weiterhin das Unternehmen. Der zweite tritt als Gesellschafter ein, Beide haften dann mit dem gesamten Privatvermögen für die geschäftliche Tätigkeit.

Du hast zwar einen Wert ermittelt für die Höhe der Einlage, die anscheinend in Raten eingezahlt werden soll - diese Zahlungen sind aber kein Umsatz und es darf dafür keine Rechnung geschrieben werden. Diese Zahlungen sind Einzahlungen auf das Kapitalkonto!

Aber pass auf - wenn der neue aktiv im Geschäft mitarbeitet und Mist baut - dann haftest Du auch dafür.

Zum Versteuern gibt es da also gar nichts - weder Umsatzsteuer noch Einkommenssteuer - weil es keine Umsätze und Erträge sind - das Geld sollte in der Fa. bleiben und als Betriebskapital verwendet werden.

Gruß Michelangelo

Hallo Martina,

würde dir gerne helfen, aber das weiß ich leider auch nicht.
Frag doch mal bei deinem Steuerberater, der kann Dir da Auskunft geben.

Gruß Andrea

Hallo,
genau so hat das mein Steuerberater dann auch erklärt. Handels sich um eine Einbringung und das zu Buchwerten. Dann ist es auch ESt und USt frei.
Vielen Dank an alle

Hallo,
genau so hat das mein Steuerberater dann auch erklärt. Handels
sich um eine Einbringung und das zu Buchwerten. Dann ist es
auch ESt und USt frei.
Vielen Dank an alle

Ja und wie geht es jetz weiter - das ist ja noch nicht alles - da gibt es schon noch mehr zu beachten?