Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage:
Und zwar angenommen Person A belästigt „Telefon Anrufe“ die Person B ständig und hat eines dieser Gespräche aufgenommen, quasi behauptet Person A, Person B würde ihr eine bestimmte Summe schulden, von dem abgesehen ob das wahr ist oder nicht, hat Person A keinen schriftlichen Nachweis und greift zu der Aufnahme des Gesprächs, wobei Gesprächsphasen heraus geschnitten werden und für den eigenen Vorteil genützt werden können, von dem unabhängig dass keiner dem anderen was schuldet.
Die Frage ist jetzt, wie siehts rechtsmässig aus? Ist sowas überhaupt erlaubt? und wie kann Person B gegen diese Art Belästigung vorgehen? Sprich die andauernden Anrufe, Gesprächsaufnahmen etc.
Danke im vorraus für jede Antwort
Hallo
das ist klar rechtswidrig, im Prozessfall wären die auch nicht als Beweis anerkannt
Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage:
Und zwar angenommen Person A belästigt „Telefon Anrufe“ die
Person B ständig und hat eines dieser Gespräche aufgenommen,
quasi behauptet Person A, Person B würde ihr eine bestimmte
Summe schulden, von dem abgesehen ob das wahr ist oder nicht,
hat Person A keinen schriftlichen Nachweis und greift zu der
Aufnahme des Gesprächs, wobei Gesprächsphasen heraus
geschnitten werden und für den eigenen Vorteil genützt werden
können, von dem unabhängig dass keiner dem anderen was
schuldet.
Die Frage ist jetzt, wie siehts rechtsmässig aus? Ist sowas
überhaupt erlaubt? und wie kann Person B gegen diese Art
Belästigung vorgehen? Sprich die andauernden Anrufe,
Gesprächsaufnahmen etc.
Sich ne Trillerpfeife neben´s Telefon legen 
Danke im vorraus für jede Antwort
lG
Mikesch
Sich ne Trillerpfeife neben´s Telefon legen 
das Thema hatten wir doch schon 100 mal, die Trillerpfeife ist ne Urban Legend. Bringt nix, weils beim Gesprächspartner nicht ao laut ankommt. Das soll noch mal ein Fachmann erklären
Hi Sammy,
Und zwar angenommen Person A belästigt „Telefon Anrufe“ die
Person B ständig und hat eines dieser Gespräche aufgenommen,
http://dejure.org/gesetze/StGB/201.html
und wie kann Person B gegen diese Art
Belästigung vorgehen? Sprich die andauernden Anrufe,
Gesprächsaufnahmen etc.
Mein Tip: den Spieß umdrehen.
Person B besorgt sich ebenfalls ein Aufzeichnungsgerät.
Vorgehensweise:
A ruft an. B fragt „Sind sie damit einverstanden, daß ich das folgende Gespräch aufzuzeichnen werde?“
Sagt A "nein, dann einfach Gespräch abbrechen, Telefon auflegen und keine Aufzeichnung starten.
Sagt A „ja“, dann Gerät einschalten und folgende Einleitung sprechen:
„Aufzeichnung des Gespräches zwischen A und B am xx.yy.200z um xx.yy Uhr. Person A bitte wiederholen sie nochmals ihre Einwilligung zur Aufzeichnung. Sind sie einverstanden, daß dieses Gespräch von mir aufgezeichnet wird?“
Der Rest wird sich dann ergeben. Ich kann mir gut vorstellen, daß der Spuk dann aufhört.
Variante 2:
Telefon mit Mithöreinrichtung. Einen Zeugen hinzuziehen und eine ähnliche Einleitung wie oben sprechen. Es muß IMHO dem anderen klar und er muß einverstanden sein, daß das Gespräch durch einen Zeugen mitgehört wird.
Gruß Ulrich (IANAL)
Das ist keine Lüge sondern eine sachzwangreduzierte Ehrlichkeit. (Dieter Hildebrandt)
Ok, danke erstmal für die Antworten, wirklich lieb.
Also Fakt ist solche Aufnahmen sind ohne Einverständniss von Person B nicht rechtens,ok.
Wie siehts aus wenn Person B um dem ganzen ein Ende zu setzen eine Unterlassungsklage gegen Person A erhebt? Bestehen da chancen endlich Ruhe zu kriegen? Denn es wird ja sändig angerufen, teilweise bis Spät in die Nacht. Einziges Problem an der Sache aber, Person A unterdrückt die Nummer beim Anrufen und es erscheint keine Nummer am Display. Wie siehts da aus? Hat Person B durch die Unterlassungsklage eine chance frieden zu bekommen? Oder muss irgendwie die Anruferei nachgewesen werden? Wie denn auch?
Hi Sammy,
Und zwar angenommen Person A belästigt „Telefon Anrufe“ die
Person B ständig und hat eines dieser Gespräche aufgenommen,
http://dejure.org/gesetze/StGB/201.html
und wie kann Person B gegen diese Art
Belästigung vorgehen? Sprich die andauernden Anrufe,
Gesprächsaufnahmen etc.
Mein Tip: den Spieß umdrehen.
Person B besorgt sich ebenfalls ein Aufzeichnungsgerät.
Vorgehensweise:
A ruft an. B fragt „Sind sie damit einverstanden, daß ich das
folgende Gespräch aufzuzeichnen werde?“
Sagt A "nein, dann einfach Gespräch abbrechen, Telefon
auflegen und keine Aufzeichnung starten.
Sagt A „ja“, dann Gerät einschalten und folgende Einleitung
sprechen:
„Aufzeichnung des Gespräches zwischen A und B am xx.yy.200z um
xx.yy Uhr. Person A bitte wiederholen sie nochmals ihre
Einwilligung zur Aufzeichnung. Sind sie einverstanden, daß
dieses Gespräch von mir aufgezeichnet wird?“
Der Rest wird sich dann ergeben. Ich kann mir gut vorstellen,
daß der Spuk dann aufhört.
Variante 2:
Telefon mit Mithöreinrichtung. Einen Zeugen hinzuziehen und
eine ähnliche Einleitung wie oben sprechen. Es muß IMHO dem
anderen klar und er muß einverstanden sein, daß das Gespräch
durch einen Zeugen mitgehört wird.
Gruß Ulrich (IANAL)
Das ist keine Lüge sondern eine sachzwangreduzierte
Ehrlichkeit. (Dieter Hildebrandt)
Hi Sammy,
Wie siehts aus wenn Person B um dem ganzen ein Ende zu setzen
eine Unterlassungsklage gegen Person A erhebt?
Das scheint mir dann der bessere Weg zu sein.
Bestehen da chancen endlich Ruhe zu kriegen? Denn es wird ja sändig
angerufen, teilweise bis Spät in die Nacht.
Also eher Telefonterror? Das sollte mit einer Unterlassung klappen. Ich bin bisher davon ausgegangen, daß A und B sich irgendwie kennen. Das war wohl falsch.
Einziges Problem
an der Sache aber, Person A unterdrückt die Nummer beim
Anrufen und es erscheint keine Nummer am Display.
Fangschaltung hilft. http://www.bfdi.bund.de/cln_029/nn_531474/DE/Themen/…
Wie siehts da aus? Hat Person B durch die Unterlassungsklage eine :chance frieden zu bekommen?
zwar älter, aber mal so als Tip: http://www4.justiz.bayern.de/olgn/presse/info/ziv/pr…
Oder muss irgendwie die Anruferei
nachgewesen werden? Wie denn auch?
http://www.stalkingforum.de/vbforum/showthread.php?t…
Dumm ist nur, wenn der Anrufer aus einer öffentlichen Telefonzelle (die solls ja auch noch geben:wink:) anruft. Dann hast du zwar die Nummer, aber noch nicht die dazugehörige Person.
Gruß Ulrich
Das ist keine Lüge sondern eine sachzwangreduzierte Ehrlichkeit. (Dieter Hildebrandt)
Meinst du wenn man sich kennt ist es legal zu terrorisieren? Personen A und B kennen sich ja auch, aber wenn einer der beiden dem anderen das Anrufen verbietet, bzw. mehr als genug verlangt die Anrufe sein zu lassen, ist das schon eine arglistige Belästigung weiter mit den Anrufen und den Drohungen zu machen.
Ich weiss nicht , ich kenne mich da ehrlich garnicht aus, aber ist das relevant ob man sich kennt oder nicht?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi Sammy,
Meinst du wenn man sich kennt ist es legal zu terrorisieren?
Ich kann mich nicht erinnern, das genau so ausgesagt zu haben.
Personen A und B kennen sich ja auch,
Wozu dann die Nachfrage wegen der unterdrückten Rufnummer? Der Anrufer ist also doch persönlich bekannt, ab zum Anwalt.
Gruß Ulrich
Das ist keine Lüge sondern eine sachzwangreduzierte Ehrlichkeit. (Dieter Hildebrandt)
Grüß dich.
Ja Ulrich da hast du schon recht, nur reicht es wenn Person A weiss wer der anrufer ist, es aber nicht nachweisen kann? Das war die eigentlich Frage
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi Sammy,
Ja Ulrich da hast du schon recht, nur reicht es wenn Person A
weiss wer der anrufer ist, es aber nicht nachweisen kann?
Ich habe dir in http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl… mögliche Wege aufgezeigt. Wo ist das Problem?
Gruß Ulrich
Das ist keine Lüge sondern eine sachzwangreduzierte Ehrlichkeit. (Dieter Hildebrandt)