Aufnahme gesetzliche Krankenkasse Elternzeit

Ich bin zurzeit in Elternzeit. Unser Familieneinkommen (2 Erwachsene, 3 Kinder)ist nur das Elterngeld, aufgestockt durch Wohngeld und Kinderzuschlag.

Wir mussten bislang alle privat krankenversichert sein, was teuer war, aber jetzt mit dem geringeren Einkommen ist es besonders schwierig.

Leider habe ich mich als Studentin von der Versicherungspflicht befreien lassen, da ich nicht wusste, dass ich mit 40 ein fünfköpfige Familie zu versorgen hätte.

Wenn ich eine krankenversicherungpflichtige Tätigkeit aufnehmen würde, wie lange müsste ich dann arbeiten, um anschlißend mit meiner Familie in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben zu können? Würde z.B. ein Vertrag über drei Monate ausreichen? Geht das überhaupt?

Vielen Dank für einen Rat!

Guten Tag,
mir ist der aktuelle Status und die Historie unklar. Sind Sie verheiratet ? Sind Sie Studentin ? Waren Sie vorher Selbständig? Warum waren Sie PKV versichert.

Wenn Sie verheiratet sind, drei Kinder haben, alle in der PKV sind und Sie eine sozialversicherunsgpflichtige Tätigkeit annehmen, so müssen sie mindestens 18 Monate in der GKV verbleiben. Ob die Kinder familiensversichert werden können, hängt von der Versicherungshistorie ab, die mir so nicht vorliegt. Ob Sie im Rentenalter in der GKV bleiben kann nur anhand ihrer Historie überprüft werden.
Wenn Sie eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen werden Sie auf jeden Fall sofort GKV pflichtig. Wenn Sie parallel studieren ist es erforderlich durch die GKV ein Statusfeststellungsverfahren einzuleiten ob Sie als Student (sie bleiben in der PKV) oder als sozialversicherungspflichtige Person eingestuft werden. Das lässt sich anhand Ihrer Informationen nicht feststellen.
Viele Grüsse
Christian Müller

Hallo… bei aufnahme einer versicherunspflichtigen Beschäftigung werden sie gesetzlich versichert. Für eine Fortführung der Versicherung im Rahmen einer freiwilligen Mitgliedschaft über das Beschäftigungsende hinaus benötigen Sie eine durchgängige gesetzliche Versicherung von 12 Monaten.

Gruß, Christian