mein vater (73 jahre)ist nach 15 jahren im ausland (spanien)wo er sich privat versichern musste wieder nach deutschland zurückgekehrt
in deutschland war es bis zum letzten tag bei einer gesetzlichen krankenversicherung versichert (aok)
da dieser nun wieder in deutschland lebt aber die private versicherung in spanien diesen nicht weiter versichern kann (kein versicherungsschutz besteht bei wohnsitzwechsel) jedoch die gesetzliche diesen nach dessen aussagen erst aufnehmen wollte jedoch nun schriftlich mit der begründung ablehnte
dass seit einer neuen bestimmung von 01.04.2007
nicht versicherte bürger die zuletzt im ausland privat versichert waren auch in deutschland privat versichert werden können
mein vater hat leider keine sehr hohe rente
und ein privates versicherungsunternehmen würde diesen rahmen sprengen
kann mir jemanden einen ratschlag geben wie man da ab besten vorgehen kann oder wie man sich falls dieses nötig werden sollte privat günstig versichern kann
ich danke im voraus für gute und erfolgreiche ratschläge
Hallo, ich weiß nicht, ob ich dein Problem lösen kann. Schließlich ist man mit 73 Jahren nicht6 mehr der jüngste und damit auch krankheitsanfälliger. Dadurch wird der Beitrag in der PKV bestimmt nicht günstig sein, wenn es überhaupt PKVen gibt, die ihn ohne Einschränkungen (Vorerkrankungsausschluß) auf nehmen. Günstiger wäre dann wahrscheinlich eine gesetzliche KV (AOK), wo er früher schon einmal war. Deswegen würde ich an deiner Stelle mit allen Versicherungsunterlagen/Rentenbescheid etc. einmal zur AOK gehen und mich dort unverbindlich beraten lassen.
vielen dank für die antwort
jedoch möchte ich an dieser stelle
ein weiteres mal erwähnen dass die gesetzliche krankenkasse dieses schrift ablehnte mit der begründung
dass seit einer neuen bestimmung von 01.04.2007
nicht versicherte bürger die zuletzt im ausland privat versichert waren auch in deutschland privat versichert werden müssen und diese nicht in die gesetzliche aufgenommen werden können
ich war der meinung die letzte krankenkasse müsste meinen vater wieder aufnehmen
inwieweit man mit einer privaten KV verhandeln kann, kann ich ihnen leider nicht sagen. Fest steht zumindest, dass er keinerlei Chancen hat in eine gesetzlich KV zurückzukehren. Ausschlaggebend hierfür sind die §§ 5 Absatz 1 Nr. 13 und 6 Absatz 3a aus dem SGB V.
Hallo,
dann haben die ja bestimmt die gesetzliche Grundlage (SGB V) schriftlich aufgeführt. Wenn dem so ist, ist wenig zu machen. Es sei denn, dein Vater nimmt in diesem hohen Alter noch eine krankenversicherungspflichtige Tätigkeit in Deutschland auf; dann könnte/müsste ihn eine gesetzliche KK in Deutschland aufnehmen.
VG ayro
ich bin mir leider nicht ganz sicher, jedoch bin ich der Meinung, das er in Deutschland aufgrund seiner Rente entweder Versicherungspflichtig oder freiwillig versichert werden muss (das kommt auf die Rentenhöhe und die deutsche Vorversicherung an).
Privat Versichern geht wegen des Alters nicht.
Also muss er in eine GKV.
Da wir in Deutschland die Krankenversicherungspflicht haben, würde ich mich damit an die AOK wenden und mich solange weiterverbinden lassen bis er Versichert ist.
Ich würde in dieses Gespräch u.a. einfließen lassen, wie wichtig und richtig diese KV-Pflicht ist und das man sich ja ggf. strafbar macht, wenn man nicht versichert ist.
Hallo,
es müsste nicht nur auf die versicherung im Ausland ankommen sondern auch auf die letzte Versicherung im Inland.
Wenn er Rente bezieht, dann ist die KV der Rentner (AOK)normal zuständig. Es besteht ja die Pflicht zur Versicherung, also nochmal probieren.
Da es ein umfassendes auch neues rechtliches Thema ist, kann ich leider nicht mehr dazu sagen.
kann auch nur bestätigen dass wer vor dem 01.04.2007 privat versichert war, wieder in die private muss. dort dann zum einsteigertarif der aber auch gerne mal bei 350€ liegen kann.
sorry
die Situation ist nicht schön, die AOk hat aber leider recht (außer es wäre eine reine Reiseversicherung in Spanien gewesen, aber das war es ja nicht…).
Jedenfalls könnte man bei der Priavten Krankenkasse in Dtl. schon mal nach dem Basistarif fragen. Da auch ALG II Empfänger teilweise in die Lage kommen, nicht in der GKV versichert werden zu können, müssen die privaten Kassen auch einen Tarif haben, den man bezahlen kann.
Außerdem: Mit der Beitragshöhe der PKV vielleicht beim Sozialamt fragen, ob man Anspruchsberechtigt ist - vielleicht erhält dein vater dann ja einen zuschuss … oder auch ALG II. Ich kenne hierzu die Bestimmungen nicht, aber es wäre einen Versuch wert.
Ich habe da einen Vorschlag. Schon bei 450,- EUR monatlichem Brutto in einem Beschäftigungsverhältnis liegt ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vor. Vielleicht kann man darüber was machen. Gibt es z.B. einen Bekannten oder Verwandten der Selbständig ist? Auch ein alter Herr kann mit einer Art Krückstock mit Greifer dran Kippen aufsammeln oder in einem bequemen Stuhl oder Sessel die „Empfangsdame“ machen. Von 450,- EUR bleiben nach den paar Abzügen noch einige Euros über. Der Chef kann die Kosten absetzen. Das kostet unterm Strich nicht viel. Quelle der Idee und weitere Infos zum Thema: http://www.vergleich-pkv-gkv.de/ehegattenarbeitsvert…