Hallo erstmal an alle. Ich wünsche ein frohes Fest gehabt zu haben.
Angenommen, ein Internetuser kommt auf eine Seite, auf der er sich Musik anhören, diese aber nicht herunterladen kann.
Der User aber hat sein Tapedeck so an den Computer angeschlossen, dass es ihm möglich ist, die Musik beim Anhören gleichzeitig in den Computer aufzunehmen.
Macht er sich damit strafbar?
Vielen lieben Dank für die Antwort und gleichzeitig eine dicke Entschuldigung, dass ich mich erst jetzt wieder melde.
Leider hilft mir diese Antwort nicht viel weiter, da aus ihr nicht ersichtlich ist, ob sich die Aufnahme einer Radiosendung eben auch über den beschriebenen Weg ausgeführt wurde oder ob da jetzt jemand auf einen Kassettenrecorder aufnimmt.
In diesem Fall wäre es tatsächlich nicht das Problem, das es ja auf einem analogen Medium (eben der Kassette) gespeichert wird.
§ 53 UrhG
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.
Wenn die Musik, die du da herunterlädst, also nicht rechtswidrig erzeugt oder hochgeladen wurde, kann man dir da nichts.
Immerhin ist es nicht immer offenkundig ob der „Zur Verfügungsteller“ auch zu dieser Handlung berechtigt ist.Viele Urheberrechtsinhaber stellen dort mittlerweile Lieder/Videos/Clips zur Verfügung; außerdem ist doch gerade wegen der Sperrung von geschützten Werken der Umkehrschluß ziehen, das alles noch verfügbare (natürlich nicht irgendwelche Neu-Uploads von xxxQoolGurlXXX ), sei auch eine legale Vorlage.
Anders ist es natürlich zB bei brandneuen Kinofilmen, bei denen wohl jeder weiß, dass Uploads davon niemals legal sein können
Leider hilft mir diese Antwort nicht viel weiter, da aus ihr
nicht ersichtlich ist, ob sich die Aufnahme einer Radiosendung
eben auch über den beschriebenen Weg ausgeführt wurde oder ob
da jetzt jemand auf einen Kassettenrecorder aufnimmt.
In diesem Fall wäre es tatsächlich nicht das Problem, das es
ja auf einem analogen Medium (eben der Kassette) gespeichert
wird.
Wie genau der weg ist, ist egal. Auch ob du auf analoger Kassette (wie in meinen Beispiel) aufnimmst oder - modernerner - mit einenm Kasstetenrecorder, der DIRECTENCODING auf einen Stick oder ähnliches unterstützt.
man könnte an den Kopfhörerausgang vom Computer auch jderzeit einen Digitalrecorder anschließen.
wichtig dabei ist: Die Aufnahmen sind nicht zum Verkauf bestimmt.
Verschenken oder Selbstbehalten geht ohne Weiteres. Sogar für sich selbst kopiieren. Nicht ohne Grund sind auf Kasstetn und anderen Medien gewisse Abgaben drauf, die die Musikindustrie für die Aufnahmen pauschal bezahlen.
Auch Ihnen vielen lieben Dank für die Antwort (die mir weiterhilft) und einen guten Rutsch ins Jahr 2011. Lassen Sie es morgen genauso wie LeOnly ordentlich krachen…