Aufnahmegeräte für Geräusche aus dem Haus

Gibt es eine Möglichkeit Geräusche aus dem Haus (keine unerlaubte private Schnüffelei) mit einem Gerät aufzunehmen, so dass man später einen Beweis für Ruhestörung hat. Es müsste aber so sein, dass , man die Uhrzeit mit auf dem Band hat, um die ruhigen Minuten später herraus zu filtern. Es handelt sich um Kratzen, Schaben, Hämmern, Sägen, Pumpgeräusche usw. Diese gehen mit Unterbrechung stundenlang. Es beginnt morgens um ca. 7:00 bis etwa 9:00 und dann nochmal am Abend von 21:00 bis manchmal nach Mitternacht. Zwischendurch hört man dann noch Geschirrklappern und Hinschmeißen von Kästen und anderen Gegenständen. Angeblich macht er nur sauber, aber was? Er behauptet es wäre nicht geschäftlich. Leider habe ich keine Möglichkeit von Zeugen. Für einen Tipp wäre ich dankbar.

Hallo,
das Ganze hört sich so an, dass Du Ärger mit einem anderen Mieter/Besitzer hast und Beweise für dessen Verhalten suchst. Das funktioniert leider nicht mit selbstgebastelten oder einfach erhältlichen Geräten, da diese nicht geeicht die tatsächliche Lautstärke nachweisen können und deshalb überhaupt keine Beweiskraft haben.

Das einzige, was Dir helfen könnte, wären Zeugen und ein Lautstärkemessgerät. Frag mal beim Mieterbund nach oder such einen entsprechenden Sachverständigen.

Btw., ich bin mir ziemlich sicher, dass der Geräuschpegel in Abwesenheit anderer Mieter völlig egal ist. Interessant sind ausschließlich die Ruhestörungen, die auch tatsächlich eine Störung darstellen. Aber:ianal. Frag diesbezüglich mal im passenden Rechtsbrett nach.
Gruß
loderunner

Leider habe ich keine
Möglichkeit von Zeugen. Für einen Tipp wäre ich dankbar.

Hallo,

wie schon erklärt, mit so einer Ausrüstung kann man das Fallen einer Stecknadel so aufnehmen, dass es sich anhört wie den Aufprall einer Kanonenkugel, das beweist einfach überhaupt nichts. Genausowenig eine mitaufgezeichntete Uhrzeit, du kannst ja eine falsche einstellen. Entscheidend ist, dass der Sachverständige, der die Messung gemacht hat, notfalls vor Gericht bezeugt, wo, wann und wie er die Messung ausgeführt hat - ohne Zeuge geht also nichts. Dann fragt sich aber, ob du noch ein Messgerät brauchst.

Gruss Reinhard