Hallo,
folgender Sachverhalt:
Mein Sohn, seit Kindesbeinen bei mir privat versichert.
20% privat und 80 % über die Beihilfe.(bin Beamtin)
Im Moment bezieht mein Sohn ALG II. Da er eine
schulische Maßnahme abgebrochen hat, steht ihm auch kein
Kindergeld mehr zu.
Das bedeutet ich habe keinen Anspruch mehr auf den
Familienzuschlag und kann ihn auch nicht mehr weiter
versichern, da der Anspruch auf die Beihilfe entfällt.
Was nun ? Die gesetzliche KK ? Aber ohne Job ?
Vielleicht kennt sich jemand aus, ob die gesetzlichen
Kassen eine Art Aufnahmepflicht haben.
… als ALG II sich zu 100% privat zu versichern, naja,
wer soll das bezahlen.
Vielen Dank im Voraus