Hallo,
angenommen jemand (15 J.) hat die 9. Klasse der Hauptschule ohne Abschluss abgebrochen.
Die Person möchte sich weil sie mit einigen Lehrern/Direktor nicht
mehr auskommt an einer anderen Schule anmelden, diese verweigert aber
die Annahme mit der Begründung das die letzte Schule sie aufnehmen
müsse.
(Beide Schulen liegen im gleichen Landkreis, beide bieten den Haupt-
schulzweig an)
Ist die Aufnahmeverweigerung gesetzlich berechtigt? Darf nur die alte
Schule den Schüler wieder aufnehmen?
Hallo in einigen Bundesländern gibt es Einzugsgebiete für Schulen, gerade bei Grund- Haupt und Realschulen, da sie eigentlich alle das selbe bieten sollten. Ausnahmen sind da nur bei Schulen die ähnlich wie Gymnasien besondere Fähigkeiten fördern. Bei den Gymnasien hat man ja meist die Wahl nach altsprachlich, neusprachlich naturwissenschaftlich, musisch etc. orientierten Schulen. Das ist bei Hauptschulen iA. nicht der FAll. Wenn du eine Schule Findest die besondere Vorzüge hat (Ganztagsunterricht, Besondere Projekte, die nur an der Schule laufen) kann aber ein Antrag bei der Schulbehörde Erfolg haben. In desen kann man zusätzlich eine Bergründung einbauen, dass man wegen persönlicher Differenzen mit den Lehrern die Schule abgebrochen hat und nun an einer anderen Schule seine Chancen sucht.
Nur die Schulbehörde kann letzendlich entscheiden, ob man auf der anderen Schule angenommen wird oder nicht.
Genauere Infos gibts evtl im Schulbrett (ziemlich weit oben).
Schöne Grüße Susanne
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Gruss Daniel.
Normalerweise ziehst Du hier den kürzeren.
‚Man hat in die für den Bezirk zuständige Schule zu gehen‘ - und fertig.
Du wirst leider auch mit einer Klage keinen Erfolg haben,
weil dann die Behörde mit dem einfachen und unwiderlegbaren Argument kommt,
dieses sei ‚politische Willensbildung‘. Sesselfurzer halt.
So geschehen in Braunschweig. Kostenpunkt der ‚Belehrung‘: rund 800 DM.
Hast Du vielleicht einen Familienangehörigen in dem Ort, für den die neue Schule zutrifft? Dann melde Sprössling dort an - und fertig ist.
Eine andere Möglichkeit ist Fernstudium.
Dafür gibts auch noch Kindergeld, und das Fahrgeld Schule/zurück fällt flach:
kommt damit aufs selbe raus.
Immer noch schön, daß das Schulwesen Ländersache ist.
Gruss - digi (teilweise sarkastisch)