ein Volltischer (also einer, dessen Schreibtisch für die meisten nicht allzu aufgeräumt erscheint) kommt Montags an seinen Schreibtisch und findet alles, was sich bis Freitags auf diesem Tisch befunden hat in einem Wäschekorb neben dem Tisch vor.
Auf Nachfrage stellt sich heraus, daß sein Vorgesetzter dies getan hat.
Es fehlt nichts, nur findet der Volltischler, daß der Chef hier etwas zu weit gegangen ist.
Es ist nie dazu gekommen, daß Abläufe etc. durch die Ordnung des Volltischlers gestört wurden oder sonst irgendwelche negativen Vorkommnisse zu beklagen waren.
Es handele sich um ein rein ‚ästhetisches‘ Problem des Chefs.
Der Schreibtisch ist in einem Labor und die anderen Kollegen haben sich nie daran gestört.
Hat der Chef sich damit etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt oder ist das zulässig?
Der Volltischler hatte einige Stunden zu tun, seine Sachen wieder in die Ordnug zu bringen, daß er wieder ordentlich arbeiten konnte.
Hat der Chef sich damit etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt
oder ist das zulässig?
Hats vorher mal Bemerkungen zu der Unordnung vom Chef gegeben? Vielleicht hat er ja in der Abwesenheit des Mitarbeiters was gesucht auf dem Schreibtisch und es nicht gleich gefunden?
Der Volltischler hatte einige Stunden zu tun, seine Sachen
wieder in die Ordnug zu bringen, daß er wieder ordentlich
arbeiten konnte.
Sagen wirs mal so: Auch der „Volltischer“ wird wohl nicht ganz alleine arbeiten, und es könnte sein, dass er zwar selber bisher immer den Eindruck hatte, dass seine „Ordnung“ niemanden stört, dass dies aber evtl. nur auf seiner individuellen Wahrnehmung beruht. Andere Leute müssen ja in dem Wust auch notwendige Unterlagen finden können, wenn z.B. der AN kurzfristig ausfällt. Oder bleibt dann alles liegen?
Also ehrlich gesagt, wäre es mir eher peinlich, wenn mir jemand auf die Art und Weise klar machen würde „Räum mal deinen Arbeitsplatz auf.“ und ich würde da nicht auch noch gegen den Chef versuchen zu schießen.
derartige Probleme in der MA-Führung eines Vorgesetzten sind bei einmaligem Vorfall m. E. arbeitsrechtlich schwer zu fassen.
Falls es einen BR gibt, käme vielleicht das Beschwerderecht nach § 84 BetrVG in Frage, wenn keine Einigung in einem Gespräch möglich wäre. (Bei PR § 68 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG oder analoge Landesvorschriften).
Sollte sich das wiederholen, könnte es interessanter werden.
Unzweifelhaft ist m. E. allerdings, daß das notwendige Aufräumen in der bezahlten Arbeitszeit stattfindet.
es gibt Firmen, bei denen es (in bestimmten Bereichen) Vorschrift ist, abends den Arbeitstisch, Schreibtisch etc. völlig nackig zu hinterlassen und alle Unterlagen, Werkzeuge etc. zu verschließen.
Soll dem Diebstahl und der Spionage vorbeugen. Wobei zu bemerken wäre, daß der Schreibtisch des besagten Mitarbeiters jeden Spion völlig demotiviert hätte zu suchen
Hat der Chef sich damit etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt
oder ist das zulässig?
Hallo,
der Arbeitnehmer ist auch hinsichtlich des Arbeitsmaterials voll weisungsgebunden, die Sachen auf seinem Schreibtisch sind Firmeneigentum und der Arbeitnehmer auch sachenrechtlich nur Besitzdiener, hat also keinerlei „eigene“ Rechte an dem Berg Firmenunterlagen auf seinem Schreibtisch.
Ob solche Holzhammermethoden ein guter Führungsstil sind, darüber kann man streiten. Selbst bei den eigenen Kindern würde man ja eine Warnung wie „Räum Dein Zimmer auf, sonst schmeiß ich alles weg, was auf dem Boden herumliegt“ aussprechen.
Mir ists jetzt klar
Danke für die Erklärungen ihr zwei Beiden!
… für den Wissenszuwachs *
* und irgendwann poste ich dann mal das Rezept, wie man aus den vergebenen Sternchen lecker Weihnachtszimtsternplätzchen „zaubert“ … wenn ichs mal rausfinde
Du wirst nicht alt sondern arbeitest nicht in einem multinationalen Schweizer Unternehmen.
Diese Vereinbarung regelt, dass der MA am Abend nix mehr auf dem Tisch herum liegen lässt. Schon gar keine Kundendaten. Insbesondere weil z.B. externes Putzpersonal ebenso Zugang zu den Räumen hat.
Wohl eine direkte Folge des strafbewehrten Schweizer Bankgeheimnisses.
Hat der Chef sich damit etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt
oder ist das zulässig?
Hats vorher mal Bemerkungen zu der Unordnung vom Chef gegeben?
Als ebenfalls Volltischer kann ich aus eigenem Leid im Nachhinein bestätigen, dass es solche Bemerkungen gegeben hat. Allerdings derart verblümt („Am Montag ist Audit, denken sie daran“), zwischen den Zeilen („Der neue GF schaut vielleicht rein. Soll ein Ordnungsfanatiker sein“) oder gar völlig kryptisch (Was ich morgen früh noch auf Ihren Schreibtischen sehe, kommt in die Tonne"), dass ein Mensch, der gewohnt ist, seine Meinung geradeheraus zu sagen, auch im leisesten nicht auf die Idee kommen konnte, hier sei ein aufgeräumter Schreibtisch gefragt!
Nur aus Kulanz habe ich meine Klage vor dem Arbeitsgericht fallen gelassen.
Ungeachtet der Tatsache, daß hier nicht der geringste einklagbare Schaden enstanden ist, ist die Argumentation des Volltischlers nicht ganz schlüssig. Der Arbeitsplatz muß meiner unmaßgeblichen Meinung nach aufgrund der vertraglichen Nebenpflichten auch so organisiert sein, daß bei Ausfall des AN ein Stellvertreter die Arbeit auch vernünftig weiterführen kann. Es handelt sich um eine sogenannte „Nebenarbeit“, die nach der Verkehrssitte zu dem vertraglich vereinbarten Berufsbild gehört. Damit schuldet der Arbeitnehmer auch diese Nebenarbeit. Eine objektiv gesehen chaotische Verteilung der Arbeitsmaterialien ist eher nicht dazu geneigt, einer Vertretung die ordnungsgemäße Fortführung der Arbeit problemlos zu ermöglichen. Nach einer wiederholten Abmahnung und einem beharrlichen Verhalten des AN käme sogar eine ordentliche Kü in Betracht. Ansonsten schließe ich mich E.Krull an, ein schlechter Führungsstil ist es allemal…