Hallo frierende Osterhasen. Folgendes Beispiel.
Teil 1 Aufrechnung mit Tochterunternehmen
Nehmen wir an, Kunde Hans Gläubiger steht im Vertragsverhältnis mit
der Schuldner AG. Diese erbringt an Hans G. eine fortführende
Leistung, welche Hans G. monatlich an die Schuldner AG bezahlt.
Es ergibt sich aus dem Geschäftsverhältnis, dass Hans G. eine
Forderung gegenüber der Schuldner AG zusteht. Diese sei hier als
rechtmäßig angenommen. Warum also an die Schuldner AG weiter zahlen,
wenn man auch aufrechnen kann. So rechnet Hans G. fortan seine
monatliche Geldschuld gegenüber der Schuldner AG auf und seine
Forderung verringert sich somit Monat um Monat.
Bis die Schuldner AG aus dem Vertragsverhältnis ausscheidet und eine
Neu GmbH die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag übernimmt und an
die Stelle der Schuldner AG tritt. Die Neu GmbH erbringt jetzt die
Leistung bei Hans G. und er schuldet nun ihr das Geld.
Aufrechenen ist jetzt wohl nicht mehr.
Aber Hans G. erfährt, dass die Neu GmbH eine 100%ige Tochter der
Schuldner AG ist. Die Neu GmbH gehört also der Schuldner AG.
Aufrechnen weiter möglich?
Teil 2 Vollstrecken gegen das Tochterunternehmen
Nehmen wir an, der Kunde Hans Gläubiger hat aus dem Beispiel oben
einen vollstreckbaren Titel gegen die Schuldner AG.
Bei der Schuldner AG ist vermutlich nicht mehr viel zu holen. Man
munkelt schon Insolvenz. Aber die 100%ige Tochter der Schuldner AG,
die Neu GmbH, ist wirtschaftlich gesund. Vielelicht würde sie, bei
einer Insolvenz der Schuldner AG herausgelöst werden, kann uns aber
erst mal egal sein.
Kann Hans G. bei der Neu GmbH vollstrecken, mit dem Titel auf den
Namen der Schuldner AG? Er würde ja immerhin ins 100%ige Vermögen der
Schuldner AG vollstrecken. Oder?
Für beide Fälle: Was wäre, wenn die Neu GmbH keine 100%-Tochter wäre? Vielleicht nur 50%ig.
MfG