Aufrechnung alter Forderungen

Nach Anzahlung eines Auftrages im März 2009 für Web-seitengestaltung, bei dem der Kunde eine bestimmte Prozentzahl in bar angezahlt hat, sollte er in 24 gleichen Raten die Restforderung ausgleichen.Ungefähr nach Eingang der 2. Rate, änderten wir auf tele-fonischen Wunsch des Kunden Daten-, Fotos und auch das Logo für Flyer und Geschäftskarten. Er schickte uns sogar noch die unterschriebenen Fax-Korrektur-abzüge zurück. Zeitgleich bekam er die schriftliche Vorkassemitteilung über die Geschäftskarten, das er erst den Betrag zu überweisen hat, bevor wir drucken lassen. Ab dem Zeitpunkt konnten wir seiner weder telefonisch noch persönlich habhaft werden.Er schien umgezogen zu sein. Und bezahlte auch seinen Webauf-tritt nicht weiter. Was wir wohl von ihm hatten,waren seine kompletten Datensätze mit allem was er kurze Zeit vorher bei einem anderen Grafiker hat layouten lassen.

Jetzt nach 26 Monaten meldet sich dieser Noch-Kunde und bestellte Flyer, wobei ihm mitgeteilt wurde,das er den Betrag XY auf unser Konto überweisen sollte. Gleichzeitig wollte er wieder Änderungen in diesem Flyer berücksichtigt haben. Sodass ich dem Kunden einen Tag später mitteilte, das er diese zusätzliche Änderungen auch zusätzlich per Vorkasse zu bezahlen hat.Jetzt wollte er plötzlich vom Auftrag zurück-treten und sein eingezahltes Geld für die Flyer sollten wir ihm zurück überweisen. Wir wären Betrüger! Und seine Datensätze wollte er auch zurückhaben.

Bei der Gelegenheit fiel mir dann auf, das wir mit dem Web-Aufritt immer noch in der Warteposition sind und teilte dem Kunden mit, das wir diesen Betrag nun mit den sowieso ausstehenden Kosten des Kredites für
den Webauftritt verrechnen.Und wir ihm seine Daten-sätze dann zusenden, wenn er seine Ratenzahlung fortsetzt, da sie ein wichtiges Beweismittel für einen Gerichtstermin mit Ihm darstellen würden

Meine Fragen an Euch:
Wenn einem Freiberufler aus der Werbung auch schon schon Ähnliches widerfahren ist,kann man eine Auf-rechnung gegenüber alten Forderungen so vornehmen? Lohnt sich der Mahnbescheid für den Webauftritt u. Gestaltungsänderung des Flyers? Habe nämlich die Befürchtung,der der Klient jetzt schon mausetot
ist.

Nachtrag: Auftrag über Webdesign in Kopie mit Unterschriften und AGBs vorhanden.)

Hallo,
ich bin hier kein Fachmann, aber rein von der Logik her würd ich sagen, wer nicht zahlt hat nix zu Erwarten. Ihr seit im Recht. Wenn er nicht zahlt, dann Titel erwirken und pfänden.
Eine Frechheit, was der mit Euch gemacht hat. Gruss, SpeedyDo

Sorry, dass ich erst jetzt antworte.
Bin mir nicht sicher, ob man Altforderungen verrechnen kann - ich habe es aber auch schon praktiziert und es hatte funktioniert.
Viel Erfolg, lichtblick