Aufrechnung Kosten

Hallo,
in einer GbR gibt es einen Geschäftsbesorger der zwar die Vollmachten einer Mehrheit, aber eben nicht aller Gesellschafter zur Geschäftsbesorgung erhalten hat.
Dieser Geschäftsbesorger hat im Namen der GbR einige Klagen gegen einen Gesellschafter eingelegt, diese aber alle verloren, da er ohne allstimmige Vollmachten handelte. Es gab auch keinen Mehrheitsbeschluß zu diesen Klagen.

Hierdurch sind enorme Insgesamt- Verfahrenskosten angefallen, die die GbR bezahlt hat. Es wurde durch die Mehrheit beschlossen, keinen Schadensersatz für dieses Handeln ohne Vollmacht des Geschäftsbesorgers zu fordern. Der Grund hierfür waren offensichtlich freundschaftliche Verbandelungen mit dem Geschäftsbesorger (Duzerei).

Die Minderheitsgesellschafter haben hierdurch einen Vermögensschaden erlitten, denn die GbR hat Geld ohne jeden vernünftigen Grund „verschenkt“.

Frage: können diese geschädigten Gesellschafter der GbR die Aufrechnung mit ihren jeweils anteiligen Kosten in dieser Angelegenheit erklären?
Kann es sein, dass ein Mehrheitsbeschluß ohne nachvollziehbaren Grund bei anderen Gesellschaftern Vermögensschäden hervorrufen darf?
Wie führt mann eine solche Aufrechnung durch? Reicht da eine Erklärung wie z.B.: Hiermit erkläre „man“ der GbR die Aufrechnung mit folgenden Kosten… (und führt dann alle Beträge anteilsmäßig auf)
Oder muß man eine Rechnung schreiben?

Vllt. können freundlicherweise Experten antworten.

Gruß:
Manni

Hallo,
in einer GbR gibt es einen Geschäftsbesorger der zwar die
Vollmachten einer Mehrheit, aber eben nicht aller
Gesellschafter zur Geschäftsbesorgung erhalten hat.
Dieser Geschäftsbesorger hat im Namen der GbR einige Klagen
gegen einen Gesellschafter eingelegt, diese aber alle
verloren, da er ohne allstimmige Vollmachten handelte. Es gab
auch keinen Mehrheitsbeschluß zu diesen Klagen.

der sachverhalt ist ziemlich unklar…
einige gesellschafter der gbr haben einen RA (?) beauftragt, dass dieser ansprüche der gesellschaft gegen einen der gesellschafter geltend macht ? diese klagen waren aber unzulässig aufgrund fehlender bevollmächtigung ? die obsiegenden gesellschafter haben also einen anspruch auf ersatz ihrer verfahrenskosten gegen die gbr.

Hierdurch sind enorme Insgesamt- Verfahrenskosten angefallen,
die die GbR bezahlt hat. Es wurde durch die Mehrheit
beschlossen, keinen Schadensersatz für dieses Handeln ohne
Vollmacht des Geschäftsbesorgers zu fordern.

gegen wen würde sich der SE-anspruch richten ? oder anders: der gesellschafter, der den rechtsstreit gewonnen hat, möchte nun so gestellt werden, als wäre die bevollmächtigung erfolgt ?!

Der Grund hierfür
waren offensichtlich freundschaftliche Verbandelungen mit dem
Geschäftsbesorger (Duzerei).

welcher anspruch sollten gegen den geschäftsbesorger (?) bestehen ? hat er irgendwelche pflichten verletzt ?

Die Minderheitsgesellschafter haben hierdurch einen
Vermögensschaden erlitten, denn die GbR hat Geld ohne jeden
vernünftigen Grund „verschenkt“.

der „schaden“ soll derjenige sein, dass der gbr verfahrenskosten entstanden sind ?

Frage: können diese geschädigten Gesellschafter der GbR die
Aufrechnung mit ihren jeweils anteiligen Kosten in dieser
Angelegenheit erklären?

selbst wenn sie einen anspruch hätten: mir welchem anspruch der gbr wollen sie denn aufrechnen ?

Kann es sein, dass ein Mehrheitsbeschluß ohne
nachvollziehbaren Grund bei anderen Gesellschaftern
Vermögensschäden hervorrufen darf?

ist im gesellschaftsvertrag vereinbart, ob die mehrheit für beschlüsse ausreicht ?

Oder muß man eine Rechnung schreiben?

eine „rechnung“ für schadensersatzasnprüche ?

also bisher ist kein SE-anspruch ersichtlich, nicht einmal eine treuepflichtverletzung der mehrheitsgesellschafter ggü. der minderheit.