Hallo,
in einer GbR gibt es einen Geschäftsbesorger der zwar die Vollmachten einer Mehrheit, aber eben nicht aller Gesellschafter zur Geschäftsbesorgung erhalten hat.
Dieser Geschäftsbesorger hat im Namen der GbR einige Klagen gegen einen Gesellschafter eingelegt, diese aber alle verloren, da er ohne allstimmige Vollmachten handelte. Es gab auch keinen Mehrheitsbeschluß zu diesen Klagen.
Hierdurch sind enorme Insgesamt- Verfahrenskosten angefallen, die die GbR bezahlt hat. Es wurde durch die Mehrheit beschlossen, keinen Schadensersatz für dieses Handeln ohne Vollmacht des Geschäftsbesorgers zu fordern. Der Grund hierfür waren offensichtlich freundschaftliche Verbandelungen mit dem Geschäftsbesorger (Duzerei).
Die Minderheitsgesellschafter haben hierdurch einen Vermögensschaden erlitten, denn die GbR hat Geld ohne jeden vernünftigen Grund „verschenkt“.
Frage: können diese geschädigten Gesellschafter der GbR die Aufrechnung mit ihren jeweils anteiligen Kosten in dieser Angelegenheit erklären?
Kann es sein, dass ein Mehrheitsbeschluß ohne nachvollziehbaren Grund bei anderen Gesellschaftern Vermögensschäden hervorrufen darf?
Wie führt mann eine solche Aufrechnung durch? Reicht da eine Erklärung wie z.B.: Hiermit erkläre „man“ der GbR die Aufrechnung mit folgenden Kosten… (und führt dann alle Beträge anteilsmäßig auf)
Oder muß man eine Rechnung schreiben?
Vllt. können freundlicherweise Experten antworten.
Gruß:
Manni