Hallo,
was wäre wenn jemand eine vom Vermieter betreffende Schuld (z.B. Beseitigung eines Mietmangels) auf die Miete anrechnet und sozusagen für die nächsten Monate nur noch die Betreibskosten zahlt, solange bis die Bringschuld aufgerechntet ist.
Wie wäre es dann (wir nehmen an es besteht Anspruch auf Wohngeld) mit der anzurechnenden Miete für Wohngeld?
Kann das Wohngeld gekürzt werden?
Meiner Meinung nach kann eine Schuld des Vermieters nicht auf Seiten des Mieters umgelegt oder berechnet werden.
Wir seht ihr das?
Gibt es da einen entsprechenden Gesetztestext mit dazugehörigem Paragraph?
Danke im voraus
Olafsonnn