Aufrechnung Mobilfunk Verträge

Hallo,

angenommen bei einem Mobilfunk-Provider bestanden 2 Vertäge:
1: UMTS für den Laptop (vor 2 Jahren fristlos gekündigt)
2: Prepaid für das Handy (soll jetzt gekündigt werden)

Wenn nun 1. fristlos gekündigt wurde, der Provider aber (zunächst)
auf einer weiteren Monatsmiete bestand (dies aber wohl aufgegeben hat):

darf der Provider die (seiner Ansicht nach) ausstehenden Zahlungen
mit der Rückzahlung des Prepaid-Guthabens aus 2. verrechnen
(obwohl ganz ANDERER VERTRAG)?

Oder anders gesagt:
1 Kunde, 2 Verträge
ist jeder Vertrag sein „Ding für sich“ oder darf der Vertragspartner
Aussenstände aus Vertrag 1. mit Vertrag 2. verrechnen?

Ist in so einem Fall ggf. mit Rechtsstreitigkeiten zu rechnen?

Danke für alle Antworten!
Basti

http://dejure.org/gesetze/BGB/387.html

http://dejure.org/gesetze/BGB/387.html

Der Mobilfunkanbieter schuldet prinzipiell eine Leistungserbrineung, der Kunde eine finanzielle Gegenleistung.

Durch Kündigung des ersten Vertrages (UMTS) erlischt beim Mobilfunkanbieter keineswegs zwangsläufig die Forderung nach der finanziellen Gegenleistung des Kunden.
Für den Kunden besteht prinzipiell auch weiterhin diese Verbindlichkeit gegenüber dem Mobilfunkanbieter.

Diesen Standpunkt scheint der Mobilfunkanbieter im vorliegenden Fall ja auch weiterhin zu vertreten.

Ob hier tatsächliche Gründe vorliegen, die ein Erlöschen der Forderung/Verbindlichkeit bewirken lässt die Fragestellung offen.

Durch Kündigung des Prepaid-Vertrages entsteht gegebenenfalls ein
Anspruch des Kunden gegen den Mobilfunkanbieter auf Rückzahlung noch vorhandenen Guthabens.
Ob dieser Anspruch vorhanden ist, ist gegebenenfalls abhängig vom geschlossenen Vertrag und den geltenden (und rechtsgültigen) AGB des Mobilfunkanbieters.
Es ergibt sich also eine finanzielle Forderung des Kunden gegen den Mobilfunkanbieter und damit eine Verbindlichkeit des Mobilfunkanbieters gegenüber dem Kunden.

Es entsteht also die folgende Konstellation:

UMTS-Vertrag:
Forderung Mobilfunkanbieter an Kunden
Verbindlichkeit Kunde gegenüber Mobilfunkanbieter

Prepaid-Vertrag:
Forderung Kunde an Mobilfunkanbieter
Verbindlichkeit Mobilfunkanbieter gegenüber Kunde

Der Einfachheit halber:
Der Mobilfunkanbieter hat eine (finanzielle) Forderung gegenüber dem Kunden resultierend aus dem UMTS-Vertrag sowie der Kunde eine (finanzielle) Forderung gegenüber dem Mobilfunkanbieter aus dem Prepaid-Vertrag.

Gemäß §387 BGB sind diese Forderungen „… Leistungen, die ihrem Gegenstand nach gleichartig sind …“ und können demnach auch gegeneinander aufgerechnet werden „sobald […] die ihm gebührende Leistung fordern und die ihm obliegende Leistung bewirken kann.“

Der letzte Teilsatz ist wichtig, da er eben folgendes aussagt:
Die Forderung muss berechtigt sein und nicht nur die Forderung muss umgesetzt werden, sondern auch die beim Fordernden (Gläubiger) bestehende Verbindlichkeit muss erfüllt werden.

D.h. im konkreten Fall muss dringend erst einmal geklärt werden, ob der Provider tatsächlich eine berechtigte Forderung gegen den Kunden hat oder ob er eben nur meint eine Forderung zu haben.
Im gleichen Zug kann man natürlich auch die Frage stellen ob der Kunde tatsächliche berechtigt war den UMTS-Vertrag fristlos zu kündigen oder ob er eben nur meinte dieses Recht gehabt zu haben und von dem ihm eigentlich nicht zustehenden Recht Gebrauch gemacht hatte.

Andernfalls besteht eben die Chance, dass das die Verbindlichkeit des Mobilfunkanbieters (Prepaid-Guthaben) gegen die Verbindlichkeit des Kunden (ausstehende Grundgebühr/Kosten des UMTS-Vertrages) angerechnet werden.

Zusätzlich stellt sich mir die Frage, wieviel Guthaben auf dem Prepaid-Tarif vorliegen muss, damit sich für eine Anrechnung ein interessanter Betrag ergibt.

Und der übliche Satz: Mein Beitrag ist keine Rechtsberatung, ich bin kein Anwalt, ich kann auch gar keine Rechtsberatung geben.