Aufrechnung möglich ? Risikobegrenzungsgesetz

Die Immobilie einer Schuldnerin wurde zwangsversteigert. Ersteiger war der Sohn der Schuldnerin. Drei Monate vor der Versteigerung hat der Sohn für einen Geldbetrag in Höhe von ca. 17.000 Eur den Grundschuldbrief mit allen Nebenrechten in Höhe von 56.000 Eur von der an dritter Stelle im Grundbuch stehenden Bank gekauft (Forderungsverkauf ohne Zustimmung der Schuldnerin/Mutter)und dies im Grundbuch eintragen lassen.
Der Versteigerungserlös in Höhe von 343.000 Eur floß vom Gericht an die erstrangige Bank. Diese überwies ihren Überlös an die zweitrangige Bank, die wiederum ihren Übererlös in Höhe von 117.000 Euro jedoch nicht an den Sohn der Schuldnerin auskehrte, sondern auf Betreiben eines Gläubigers der Mutter, der mit einer Sicherungshypothek in Höhe von 100.000 Eur im Grundbuch an vierter Stelle stand, beim Amtsgericht hinterlegte. Sohn und Schuldnerin (Mutter) behaupten nun, dass der Sohn der Mutter in der Vergangenheit noch 100.000 Eur geliehen habe und somit der Sohn Anspruch auf das hinterlegte Geld habe und erklären die gegenseitige Aufrechnung. Was sollte der Gläubiger mit der Sicherungshypothek unternehmen ?