Aufrechnungs-Mitteilung: was ist das?!

Hallo,
vom Finanzamt haben wir ebensolche erhalten.
Was machen wir aber damit?
Wieso haben wir die bekommen? Was nützt uns die?
Wir sind ganz „einfache“ Arbeitnehmer, ohne Nebenerwerb, nix.

Über Aufkläraung in dieser Hinsicht freut sich
Deborah
(Habe ich mich jetzt in irgendeiner Weise geoutet?)

Hallo!

Aufrechnung macht das Finanzamt geltend, wenn Du einerseits ein Guthaben, andererseits aber eine offene Zahllast stehen hast.

Hier erstattet das Finanzamt natürlich nicht, sondern gleicht erst einmal seine eigenen Forderungen aus!

Womit dein Guthaben verrechnet worden ist, müßte aus der Mitteilung aber hervorgehen - lies es am besten nochmal genau durch!
(Hast Du vielleicht vergessen, die Kraftfarhrzeugsteuer zu bezahlen? Im Regelfall ist es nämlich diese, gegen die bei einem „normalen Arbeitnehmer“ aufgerechnet wird…
(Oder hast Du vielleicht noch ein paar „Altlasten“ beim Finanzamt? Hand aufs Herz :wink: …)

Schönen Gruß,
Robert
*der jetzt bestimmt im Finanzamt am Telefon gerade dieselbe Frage beantworten würde, wenn er nicht kzH wäre*

Hallo Robert,
im Mai wurden Kirchensteuer und KFZ-Steuer „abgebucht“, im Juli wurden Einkommensteuer und Kfz-Steuer „zurückgebucht“; gleiche Beträge. Nullsummenspiel? 1 Woche, bevor wir diese Aufrechnung erhalten haben, haben wir den Einkommensteuer-Bescheid vom FA für 2001 erhalten (Gutschrift). Besteht da ein Zusmamenhang?

Ich kapier es nicht.
Trotzdem Danke,
Deborah

Hallo Deborah!

So aus der Ferne kann ich das natürlich nicht abschließend beurteilen, dafür müßte ich ins Erhebungskonto sehen…
Bin aber immer noch kzH, und es müßte auch schon ein GROSSER Zufall sein, wenn du ausgerechnet im Bezirk „meines“ FA wohnen würdest…

Ich vermute mal, daß das Guthaben gleichzeitig mit oder kurze Zeit nach den offenen Beträgen (z.B. KraftSt) fällig geworden ist. In diesem Moment erstattet der Rechner das Guthaben nicht komplett, sondern bucht eben um.
Wenn du aber die offenen Beträge gleichzeitig bezahlt hast (die interne Verbuchung kann bis zu 5 Tagen dauern!), dann entsteht dadurch wieder ein Guthaben, das dir dann wieder erstattet würde.

Genauere Auskunft kann dir aber die zuständige Erhebungsstelle deines Finanzamts geben. Ruf doch einfach mal an, die meisten der Kollegen beißen nicht! :smile:
Und wenn du ganz viel Glück hast, kommst du sogar an einen ganz besonders netten Bearbeiter, nämlich so einen wie mich! :wink:

Schönen Gruß,
Robert

kann mich dem nur anschließen

Genauere Auskunft kann dir aber die zuständige Erhebungsstelle
deines Finanzamts geben. Ruf doch einfach mal an, die meisten
der Kollegen beißen nicht! :smile:
Und wenn du ganz viel Glück hast, kommst du sogar an einen
ganz besonders netten Bearbeiter, nämlich so einen wie mich!

Die meisten Finanzbeamten sind nett und hilfsbereit.

Die Standardformulierungen in Briefen des Finanzamts lasses zwar immer eher darauf schließen, dass man mit einem Bein schon im Knast steckt, aber das täuscht.

Gruß Ivo

Hallo Robert,
Angst dort anzurufen, habe ich nicht wirklich.
Ich tippe auch auf eine Buchung, die sich längst erledigt hat.
Gute Besserung,
Deborah
(Wenn Du in D wohnst und arbeitest, bist Du nicht für mich zuständig, leider.)