Hallo Babsie,
so einfach ist das nicht.
Man kann für das deutsche Recht sagen, ein solcher Vertrag wäre möglich. Vielleicht auch für das spanische Recht.
Aber bedenke: die Gesetze könnten irgendwann mal geändert werden und auf einmal wird der Vertrag wegen der Gesetzesänderungen unwirksam…
Auch die Gesellschaft unterliegt einem Wandel. Im deutschen BGB gibt es z.B. eine Vorschrift (§ 138 BGB), wonach Verträge unwirksam sind, selbst dann, wenn sie konkret nicht gegen das Gesetz verstoßen, wenn sie „sittenwidrig“ sind. Mit dieser Bestimmung sind etwa früher Mietverträge für unwirksam erklärt worden, mit denen eine Wohnung an zwei schwule Männer vermietet wurde. Ein paar Jahre später wurden solche Verträge dann anerkannt, ohne dass das Gesetz geändert wurde. Einfach deshalb, weil die gesellschaftliche Vorstellung sich geändert hat. Auch ohne Gesetzesänderung könnte künftig also die Geltung eines solchen Vertrags fraglich werden, allein deshalb, weil sich die gesellschaftliche Einstellung ändert.
Weiter ist zu berücksichtigen, dass jedes Land seine eigenen „Kollisionsnormen“ hat. Wenn z.B. zwei Türken sich in Deutschland scheiden lassen, so ordnet das Deutsche IPR-Gesetz an, dass die türkischen Scheidungsfolgen anzuwenden sind. Wenn sich die beiden Spanier scheiden lassen, ist natürlich dann auch spanisches Scheidungsfolgenrecht anzuwenden. Es kann aber auch Staaten geben, die die Scheidungsfolgen dem eigenen Recht entnimmt. Du kannst auch nicht ausschließen, dass der Ehemann irgendwann mal auswandert und vielleicht sogar eine andere Staatsangehörigkeit annimmt. Ob dann dieser Staat den spanischen Ehevertrag anerkennt, kann kein Mensch abschließend beurteilen.
Ähnlich verhält es sich mit dem Erbrecht. Das deutsche IPR-Gesetz unterstellt die Erbfolge der Staatsangehörigkeit. Es gibt aber auch Länder, die die Erbfolge dem Recht des „Lageorts“ unterstellt. Hier kann es dann zur Nachlassspaltung kommen, wenn die Herzogin Vermögenswerte in verschiedenen Staaten hat: etwa das Ferienhaus auf Hawaii oder die gebunkerten Millionen in Südafrika. Inwieweit diese Rechtsordnungen einen Erbverzicht akzeptieren, wissen wir wieder nicht. Und erst recht wissen wir nicht, welche dieser Länder künftig sein IPR-Gesetz ändert.
Ein solcher Vertrag würde also zwar die Chancen der Adelsfamilie erhöhen, bei Tod oder Scheidung ungeschoren davon zu kommen, garantieren kann das aber kein Mensch.
Hoffe ich hab mich einigermaßen verständlich ausgedrück; frag ggf. nochmal nach
Liebe Grüße
Land-Ei