Aufregung um Hochzeit von Herzogin Alba

Hallo,

alle reden nur noch von der Hochzeit der 85-jährigen Herzogin Alba und ihrem Alfonso Diez.
Da sie zu den reichsten Frauen in Spanien gehört vermuten nun schon wieder alle der Bräutigam wäre nur hinter dem lieben Geld her.
Kann man nicht einfach einen Ehevertrag schließen, um einem solchen Verdacht entgegenzuwirken?
Oder kann der Hinterbliebene trotz eines solchen Ehevertrages irgendwelche Ansprüche auf das Vermögen geltend machen?

Ich danke allen Experten!

Hallo,

zu so einer rechtlichen Frage bin ich nicht der richtige Experte, jedoch wäre da die Lektüre „Erbrecht in Spanien“ bestimmt hilfreich.

MfG
J.S.

Ich kenne die spanischen Gesetze und Gepflogenheiten nicht und kann deshalb dazu nichts
Sagen. Das ist außerdem Privatangelegenheit der beiden.
Also keine Aufregung!
MfG

Hallo,

ich habe keine Ahnung, obman nach spanischen Recht die Absprüche ausschließen kann, nach deutschem Recht ist das problos möglich (Gütertrennung und Pflichtteilverzichtserklärung).
Ingeborg

Da ich gerade unter etwas Zeitdruck stehe nur kurz folgendes:
Nach meinen Informationen wurde ein Ehevertrag geschlossen. Die Ausgestaltungen sind bei solchen Verträgen sehr unterschiedlich. In diesem konkreten Fall sei aber ein Ehevertrag geschlossen worden, der auch ein Anspruch auf das Erbe abspricht.

Sollten die Infos nicht genügen, bitte einfach nochmal melden.
Mit besten Grüßen

Hallo,

selbstverständlich kann man einen Ehevertrag schließen. Aber ich vermute mal, dass ein solcher Vertrag auch in Spanien nicht veröffentlicht werden würde. Der Verdacht bliebe also bestehen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Liebe Babsie

Leider kenne ich den spanischen Adel relativ schlecht. Deine Idee ist trotzdem richtig. Bitte nur bedenken, dass ein Vertrag niemals gegen geltendes Recht geschlossen werden darf. Also das Recht sagt, natürlich, dass Ehegatten einen geschützten Erbteil haben,(mindestens bei mir in der Schweiz) diesen kann einem auch ein Vertrag nicht nehmen. Sollte die liebe Ducesa aber bald sterben kann der Ehemann das Erbe ausschlagen oder sich mit einem kleinen Teil zufrieden geben.
Wie dem auch sei. Hungern wird in der Familie keiner.

Grüsse

Stephan

Also, wenn es nicht größere Probleme gibt …

Hallo Babsie,

so einfach ist das nicht.

Man kann für das deutsche Recht sagen, ein solcher Vertrag wäre möglich. Vielleicht auch für das spanische Recht.

Aber bedenke: die Gesetze könnten irgendwann mal geändert werden und auf einmal wird der Vertrag wegen der Gesetzesänderungen unwirksam…

Auch die Gesellschaft unterliegt einem Wandel. Im deutschen BGB gibt es z.B. eine Vorschrift (§ 138 BGB), wonach Verträge unwirksam sind, selbst dann, wenn sie konkret nicht gegen das Gesetz verstoßen, wenn sie „sittenwidrig“ sind. Mit dieser Bestimmung sind etwa früher Mietverträge für unwirksam erklärt worden, mit denen eine Wohnung an zwei schwule Männer vermietet wurde. Ein paar Jahre später wurden solche Verträge dann anerkannt, ohne dass das Gesetz geändert wurde. Einfach deshalb, weil die gesellschaftliche Vorstellung sich geändert hat. Auch ohne Gesetzesänderung könnte künftig also die Geltung eines solchen Vertrags fraglich werden, allein deshalb, weil sich die gesellschaftliche Einstellung ändert.

Weiter ist zu berücksichtigen, dass jedes Land seine eigenen „Kollisionsnormen“ hat. Wenn z.B. zwei Türken sich in Deutschland scheiden lassen, so ordnet das Deutsche IPR-Gesetz an, dass die türkischen Scheidungsfolgen anzuwenden sind. Wenn sich die beiden Spanier scheiden lassen, ist natürlich dann auch spanisches Scheidungsfolgenrecht anzuwenden. Es kann aber auch Staaten geben, die die Scheidungsfolgen dem eigenen Recht entnimmt. Du kannst auch nicht ausschließen, dass der Ehemann irgendwann mal auswandert und vielleicht sogar eine andere Staatsangehörigkeit annimmt. Ob dann dieser Staat den spanischen Ehevertrag anerkennt, kann kein Mensch abschließend beurteilen.

Ähnlich verhält es sich mit dem Erbrecht. Das deutsche IPR-Gesetz unterstellt die Erbfolge der Staatsangehörigkeit. Es gibt aber auch Länder, die die Erbfolge dem Recht des „Lageorts“ unterstellt. Hier kann es dann zur Nachlassspaltung kommen, wenn die Herzogin Vermögenswerte in verschiedenen Staaten hat: etwa das Ferienhaus auf Hawaii oder die gebunkerten Millionen in Südafrika. Inwieweit diese Rechtsordnungen einen Erbverzicht akzeptieren, wissen wir wieder nicht. Und erst recht wissen wir nicht, welche dieser Länder künftig sein IPR-Gesetz ändert.

Ein solcher Vertrag würde also zwar die Chancen der Adelsfamilie erhöhen, bei Tod oder Scheidung ungeschoren davon zu kommen, garantieren kann das aber kein Mensch.

Hoffe ich hab mich einigermaßen verständlich ausgedrück; frag ggf. nochmal nach

Liebe Grüße
Land-Ei

hallo babsiem
ein ehevertrag kann immer geschlossen werden. aber soweit ich weiss, kann bei einer scheidung ein pflichtanteil geltend gemacht werden, d.h. anschaffungen während der ehe müssen bei scheidung geteilt werden.
lg sicha

Hallo,
ich beantworte nur Fragen, den persönlich weiter helfen. Mich interessieren keine reichen Spanier usw. und werde mich hüten, Pressereiche mit meinen Auskünften -kostenlos usw.- zu helfen.
Wenn Sie eine einfache nomale Personenbezogene Frage haben, dann melden Sie sich noch mal. Aber über Promis möchte ich nichts hören.
mfg
pb

Herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Leider kenne ich mich im spanischen Familienrecht nicht auf.
Allerdings gehe ich davon aus, dass in einem Ehe- und Erbvertrag Ansprüche, die aufgrund der Eheschließung entstehen, weitgehend ausgeschlossen werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Rechtsanwalt
Dr. Wolfgang Buerstedde
Rathausstr. 16
53332 Bornheim
http://www.dr-erbrecht.de

Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]

Schon vorgesorgt?
http://www.vorsorgeordnung.de

Wenn ein Ehevertrag geschlossen wird, gilt dieser. Wenn keiner da ist, wird nach der Scheidung alles geteilt. Das ist zumindest in Deutschland so. Wie das in Spanien ist, weiß ich leider nicht.

LG

guten abend,

es ist durchaus üblich, dass in gewissen kreisen eheverträge geschlossen werden. dies ist auch nicht neu und wurde schon im ausgehenden mittelalter praktiziert.

häufig kommen hier auch hausgesetze zur anwendung.

bin mir sicher, dass dies auch bei ihrer excellenz der herzogin von alba so gehandhabt wird.

mit freundlichen grüssen aus singapur

tmcfa
graf zu reventlow

In einem Ehevertrag ist alles festlegbar.