Aufrüsten eines fast bzw. abgeschriebenen PCs

Hallo,

angenommen, ein 3D Visualisierer, der auf Rechenleistung angewiesen ist, besitzt einen Rechner, der kurz vor der Abschreibung steht. Nun gibt es zwei Möglichkeiten

(a) Rechner vor Ende der Abschreibung aufrüsten oder

(b) nach dem Ende.

Oder ist dies egal, wann es geschieht und die aufgerüsteten Komponenten (CPU, RAM, Lüfter, Motherboard - 700,-€ … Gehäuse, Festplatten, Bildschirm, Tastatur, Netzteil bleiben) werden einfach dem Restwert hinzuaddiert und über die restliche Abschreibungszeit mit abgeschrieben? Im Fall (b) wäre dann die erneute Investition im gleichem Jahr abgeschrieben und die nächsten Jahre kann ohne Abschreibungszeiten aufgerüstet werden? Das ganze könnte als Instandhaltung zählen, wobei der Wert der neuen Komponenten der alten übertrifft, d.h. der PC ist vielleicht 200,- Wert und wird mit 700,- aufgerüstet. Klingt vielleicht seltsam, aber so ist es sinnvoll.

Oder, die neuen Komponenten werden zur Abschreibung mit hinzuaddiert und alte Komponenten werden bei ebay verkauft und irgendwie als PLUS verbucht?

Generell ist so ein PC nur ein bzw. zwei Jahre ohne Aufrüstung sinnvoll verwendbar, da sich mit jedem Jahr die verfügbare Rechenleistung verdoppelt. Eine andere Frage ist, ob man an die neuen Abschreibungszeiten für Anschaffungen unter 1000,- von 5 Jahren gebunden ist? Ein neuer Rechner würde unter 1000,- kosten, ist aber niemals 5 Jahre in Verwendung. Läßt sich ein PC auch ohne Probleme über einen kürzeren Zeitraum abschreiben?

Gruss an alle,
Micha

PS: Am Ende müssen 5 Rechner aufgerüstet werden, die über das Netzwerk gemeinsam Berechnungen durchführen.

Wenn ein Vermögensgegenstand über die Nutzungsdauer hinaus genutzt wird (also bereits vollständig abegeschrieben ist), wird er als sonstiger Betrieblicher Ertrag eingebucht. Damit dürfte die Aktivierung der Aufrüstung auch kein Problem sein.
Ich hoffe, ich konnte ein kleines bisschen weiterhelfen.

Servus Majolin,

kannst Du zum diesem Einbuchen eines abgeschriebenen WG einen Buchungssatz benennen?

Der Buchwert, einmal auf dem Erinnerungswert angelangt, ändert sich ja nicht dadurch, dass das WG länger genutzt wird. Was wird dann im Soll angesprochen, und mit welchem Betrag?

Schöne Grüße

MM

Tut mir leid, da weiß ich nicht mehr weiter…

vllt. kann jemand anderes helfen?

Servus,

der Hintergrund ist schlicht: Die weitere Nutzung eines abgeschriebenen WG führt für sich alleine nicht zu einem Ertrag, daher ist auch keiner zu buchen.

Zuschreibungen gibt es bloß in ganz paar Fällen, u.a. bei wertvollem Zuchtvieh.

Schöne Grüße

MM

Ehrlich gesagt verstehe ich einige Fachworte nicht und sie kommen mir ziemlich neu vor. Nur um sicher zu gehen - beziehen sich die Antworten auf eine Einnahmeüberschussrechnung oder etwas komplexeres wie eine Bilanz?
Also es geht nur um eine EÜ und ich frage mich, wie die Investitionen in abgeschriebene PCs gebucht werden - als sofortabschreibare Instandhaltung? Und wenn der PC nicht abgeschrieben ist, da könnte ich mir vorstellen, die Nachrüstung mit über die kurze Restzeit abzuschreiben.
Oder immer gleich als Instandhaltung? Aber dann könnte man sich ja den billigsten Rechner kaufen (der dann über 5 Jahre abgeschrieben wird) und den dann mit sofort abschreibaren Instandhaltungen zum SuperPC hochrüsten.