Hallo,
angenommen, ein 3D Visualisierer, der auf Rechenleistung angewiesen ist, besitzt einen Rechner, der kurz vor der Abschreibung steht. Nun gibt es zwei Möglichkeiten
(a) Rechner vor Ende der Abschreibung aufrüsten oder
(b) nach dem Ende.
Oder ist dies egal, wann es geschieht und die aufgerüsteten Komponenten (CPU, RAM, Lüfter, Motherboard - 700,-€ … Gehäuse, Festplatten, Bildschirm, Tastatur, Netzteil bleiben) werden einfach dem Restwert hinzuaddiert und über die restliche Abschreibungszeit mit abgeschrieben? Im Fall (b) wäre dann die erneute Investition im gleichem Jahr abgeschrieben und die nächsten Jahre kann ohne Abschreibungszeiten aufgerüstet werden? Das ganze könnte als Instandhaltung zählen, wobei der Wert der neuen Komponenten der alten übertrifft, d.h. der PC ist vielleicht 200,- Wert und wird mit 700,- aufgerüstet. Klingt vielleicht seltsam, aber so ist es sinnvoll.
Oder, die neuen Komponenten werden zur Abschreibung mit hinzuaddiert und alte Komponenten werden bei ebay verkauft und irgendwie als PLUS verbucht?
Generell ist so ein PC nur ein bzw. zwei Jahre ohne Aufrüstung sinnvoll verwendbar, da sich mit jedem Jahr die verfügbare Rechenleistung verdoppelt. Eine andere Frage ist, ob man an die neuen Abschreibungszeiten für Anschaffungen unter 1000,- von 5 Jahren gebunden ist? Ein neuer Rechner würde unter 1000,- kosten, ist aber niemals 5 Jahre in Verwendung. Läßt sich ein PC auch ohne Probleme über einen kürzeren Zeitraum abschreiben?
Gruss an alle,
Micha
PS: Am Ende müssen 5 Rechner aufgerüstet werden, die über das Netzwerk gemeinsam Berechnungen durchführen.