Hallo zusammen!
Eine allgemeine Frage:
Ist es zulässig, wenn ein Arbeitnehmer in seinem Betireb per eMail aufruft an der Europawahl teilzunehmen und zu Informationszwecken den „Wahl-O-Mat“ der Bundeszentrale für politische Bildung weiterempfiehlt?
Oder anders herum: Gibt es eine Grundlage für den Arbeitgeber so etwas zu untersagen?
Wohlgemerkt: Es geht nicht um parteipolitische Beeinflussung sondern um den generellen Aufruf zur Wahlbeteiligung und die Empfehlung eines Informationstools welches von einer staatlichen Institution zur Verfügung gestellt wird.
Vielen Dank für Eure Einschätzungen!