Aufruf im Betrieb zur Beteiligung an Europawahl

Hallo zusammen!

Eine allgemeine Frage:

Ist es zulässig, wenn ein Arbeitnehmer in seinem Betireb per eMail aufruft an der Europawahl teilzunehmen und zu Informationszwecken den „Wahl-O-Mat“ der Bundeszentrale für politische Bildung weiterempfiehlt?

Oder anders herum: Gibt es eine Grundlage für den Arbeitgeber so etwas zu untersagen?

Wohlgemerkt: Es geht nicht um parteipolitische Beeinflussung sondern um den generellen Aufruf zur Wahlbeteiligung und die Empfehlung eines Informationstools welches von einer staatlichen Institution zur Verfügung gestellt wird.

Vielen Dank für Eure Einschätzungen!

Hallo!

Mir ist nichts bekannt, was dies untersagen würde dazu aufzurufen, wenn grundsätzlich der Arbeitscomputer für private Zwecke genutzt werden kann.

Oder anders herum: Gibt es eine Grundlage für den Arbeitgeber
so etwas zu untersagen?

Der Arbeitgeber kann untersagen, dass der Arbeitnehmer für diesen Zweck ihm zur Verfügung gestellte Arbeitsmittel nutzt.

Gruß