Liebe WWWler,
soweit ich weiß, ist es in Deutschland verboten, zu einer Straftat aufzurufen. Und wenn ich weiter richtig informiert bin, sind Umgangsvereitelung und Kindesentzug ebenfalls strafbar.
Nun liest man ziemlich häufig in Internetforen, bei denen es um Sorgerechtsfälle geht, Empfehlungen nach dem Motto „Wenn Dein Ex dies oder jenes (nicht) macht, WÜRDE ich ihm erst mal den Umgang mit den Kindern verweigern.“
Meine Frage nun: Erfüllt dies bereits den Straftatbestand des Aufrufs zu einer Straftat oder ist so ein öffentliches Posting aufgrund des Konjunktivs und der grundsätzlichen Meinungsfreiheit erlaubt?
Und eine Zusatzfrage: Wenn jemand nun die (ebenfalls hirnrissige) Antwort „Eine Frau, die mir den Umgang mit meinen Kindern verweigert, WÜRDE ich erst mal durchprügeln, bis sie zur Besinnung kommt“ unter ein Posting schreiben würde, in dem zu einer Umgangsverweigerung geraten wird, ist das ebenfalls eine Straftat oder noch von der Meinungsfreiheit gedeckt?
Und schließlich eine letzte Frage: Wenn man die Empfehlungen zur Umgangsverweigerung oder zum Verprügeln anzeigen würde, würde hier eigentlich ermittelt und wenn ja: Was für Strafen wären da eigentlich zu erwarten (wenn es denn überhaupt strafbar ist)?
Danke für Hinweise. Grüße,
Matthias
P.S.: Nein, ich will niemanden aus dem Eltern/Kind-Brett anzeigen. Der Fall ist rein fiktiv.
