Aufruf zu einer Straftat?

Liebe WWWler,

soweit ich weiß, ist es in Deutschland verboten, zu einer Straftat aufzurufen. Und wenn ich weiter richtig informiert bin, sind Umgangsvereitelung und Kindesentzug ebenfalls strafbar.

Nun liest man ziemlich häufig in Internetforen, bei denen es um Sorgerechtsfälle geht, Empfehlungen nach dem Motto „Wenn Dein Ex dies oder jenes (nicht) macht, WÜRDE ich ihm erst mal den Umgang mit den Kindern verweigern.“

Meine Frage nun: Erfüllt dies bereits den Straftatbestand des Aufrufs zu einer Straftat oder ist so ein öffentliches Posting aufgrund des Konjunktivs und der grundsätzlichen Meinungsfreiheit erlaubt?

Und eine Zusatzfrage: Wenn jemand nun die (ebenfalls hirnrissige) Antwort „Eine Frau, die mir den Umgang mit meinen Kindern verweigert, WÜRDE ich erst mal durchprügeln, bis sie zur Besinnung kommt“ unter ein Posting schreiben würde, in dem zu einer Umgangsverweigerung geraten wird, ist das ebenfalls eine Straftat oder noch von der Meinungsfreiheit gedeckt?

Und schließlich eine letzte Frage: Wenn man die Empfehlungen zur Umgangsverweigerung oder zum Verprügeln anzeigen würde, würde hier eigentlich ermittelt und wenn ja: Was für Strafen wären da eigentlich zu erwarten (wenn es denn überhaupt strafbar ist)?

Danke für Hinweise. Grüße,

Matthias

P.S.: Nein, ich will niemanden aus dem Eltern/Kind-Brett anzeigen. Der Fall ist rein fiktiv.

Hi Matt,

„Wenn Dein Ex dies oder jenes (nicht) macht, WÜRDE
ich ihm erst mal den Umgang mit den Kindern verweigern.“

zeig mal in diesem Satz die Straftat.

WÜRDE ich erst mal durchprügeln, bis sie
zur Besinnung kommt“

ist ein Konjunktiv, somit weder eine Empfehlung noch ein Aufruf.

würde hier eigentlich ermittelt

weshalb denn?

Gruß Ralf

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full quote ohne nix?
abgesehen davon, daß full quote pfui ist: wo ist dein beitrag?

guten rutsch ins neue jahr
ann

AUFRUF !!!
An alle die dieses Lesen.
Wir treffen uns am xxx um xxx Uhr bei xxx und verplätten den xxxx mal eins.
Aber pünktlich sein und was schlagkräftiges mitbringen

Na sooooooo sollte ein richtiger „Aufruf zu einer Straftat“ schon aussehen. :wink:
Eindeutige Aufforderung, wo/wann eventuell wer, was.
Jetzt klicken die Handschellen

Wenn jede „würde“ Antwort gleichzeitig ein Aufruf zu ner Straftat sein könnte… dann gäb es keine Foren mehr *lach*
Man sollte es nicht ganz so eng sehen.
Ein Ratschlag (würde) oder Meinung (ich meine ich hätte) ist noch keine Aufforderung (tu et!).

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