Hallihallo,
ich habe hier einen fiktiven Fall und hoffe, mir kann jemand Informationen dazu geben.
Nehmen wir ein Internet-Forum an. Nehmen wir an, es sei ein Bastelforum und ein User fragt andere per privater Nachricht nach Vorlagen, z.B. Laubsäge oder zum Kartenbasteln, die Copyright-geschützt sind.
Nehmen wir weiter an, der gefragte User hat, was der Frager sucht und schickt ihm das per Mail. Weil er sich nichts dabei denkt und sich mit Copyright gar nicht auskennt.
Der User, der nach den Vorlagen fragt, kennt sich in der Sache jedoch aus und teilt deutschen Verlagen diese Copyright-Verstöße mit.
Wer macht sich in diesem Fall strafbar? Der Versender der Vorlagen - ok. Unwissenheit … und so weiter. 
Aber der User der danach fragt? Der genau wußte, daß das nicht erlaubt ist, diese geschützten Vorlagen zu versenden aber trotzdem danach fragt (nur um die Information weiterzuleiten) ?
Ist das nicht - sofern copyright-Vergehen strafrechtlich verfolgt werden - eine Aufforderung zur Straftat? Und ist dieses nicht auch illegal?
Wie sieht es mit dem Betreiber des Forums aus, wo die beiden sich „kennengelernt“ haben aber nur per privater Nachricht die Versendung der Vorlagen bereden? (Obwohl, was kann ein Gaststättenbesitzer dafür, wenn bei ihm ein paar Gäste einen Banküberfall planen…z.B.)
Würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir helft, diesen fiktiven Fall zu klären 
Viele Grüße
Silvia
Hallo, Silvia,
so fiktiv ist dieser Fall gar nicht.
Google mal nach den Begriffen „Tanja + Gravenreuth“. Dir werden die Augen übergehen.
Grüße
Eckard
Hallo Silvia!
Der genau wußte, daß das
nicht erlaubt ist, diese :geschützten Vorlagen zu :versenden…
Amazon versendet jeden Tag tausende Sachen, die allesamt dem Urheberrecht unterliegen. Ich hätte nicht das geringste Problem, öffentlich und mit vollem Namen und Adresse kund zu tun, daß ich soeben ein urheberrechtlich geschütztes Werk verschickt habe. Das ist nämlich nicht verboten. Verboten ist aber die Vervielfältigung und in Verkehr bringen der kopierten Sachen.
Kopieren eines kompletten Werkes nicht nur für den persönlichen Gebrauch, sondern um es anderen Leuten zu übergeben, berührt das Recht des Urhebers. Es gibt aber eine Grauzone. Wenn jemand aus einem umfangreichen Werk etwa einen Absatz zitiert, wird dagegen nichts einzuwenden sein. In dieser Grauzone gibt es grenzwertige Fälle, wenn jemand für einen Bekannten eine Seite kopiert und überläßt. Dafür macht gewiß niemand „ein Faß auf“.
Gruß
Wolfgang
Hallo Eckard,
dankeschön!
argh, Gravenreuth… stimmt… sagt mir viel. 
Aber da war das ja wohl so, daß inseriert wurde für geschützte Software usw., jedenfalls bei den Links, die ich eben angeguckt hab.
Während in meinem fiktiven Fall ein User gezielt angeschrieben wurde, ob er die Vorlagen hat und schicken könnte. Der gefragte User hat in diesem Forum z.B. eine Glückwunschkarte mit einem Fadengrafik-Muster gezeigt und der andere User möchte diese Vorlage dafür haben.
Und wenn jemand Hilfe braucht, wird sie gegeben 
Lieben Gruß
Silvia
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Wolfgang,
dankeschön für die Informationen,
ja es würde um gescannte Vorlagen gehen, nicht um Verkauf von gebrauchten Büchern oder so.
leider scheint es im Bastlerbereich fiktiv so zu sein, daß die Verlage da sehr scharf sind 
Auch wenn es nur um ein paar Vorlagen gehen würde. D. h. die würden wohl „das Fass aufmachen“
Daher meine Frage nach der Anstiftung.
LG
Silvia
Hallo, Silvia,
argh, Gravenreuth… stimmt… sagt mir viel. 
Aber da war das ja wohl so, daß inseriert wurde für geschützte
Software usw., jedenfalls bei den Links, die ich eben
angeguckt hab.
Bei mir hat sich eine Tanja (oder anderes Mädchen) auf eine Festplatten gesucht anzeige gemeldet und mir eine herzzerreissende Story vorgejammert mit Disketten tauschen und dass ihre ‚Freunde‘ bDisketten mit Spiele wöllten und ob ich nicht …
Ich hab ihr nicht geschrieben, hab aber später erfahren, dass FvG dahintersteckt und dass dies wohl nicht haltbar ist. Einerseits weil es Anstiftung war und andererseits, weil es um Minderjährige ging.
Und wenn jemand Hilfe braucht, wird sie gegeben 
guck noch mal auf http://www.Abmahnwelle.de oder ähnliche Seiten der Herr FvG hat viele ‚freunde‘ im Netz, da sollte sich substanzielles zu den frühen Fällen finden.
Ciao maxet.
Bitte nochmal helfen!!
Hallihallo,
die bisherigen Antworten waren sehr interessant, aber leider nicht ganz auf den Fall passend
Oder ich hab es leider nicht gefunden 
Also, nicht, daß schon eine Annonce bestand: „Biete Vorlagen“, sondern es wird direkt um diese Vorlagen gebeten. „hast Du sowas? Kannst mir geben?“
Ist ein Aufruf zu einer Straftat strafbar? Hab widersprüchliche Informationen ergooglet.
greift hier der § 111 StGB?
Zitat:
"StGB § 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft. "
Zitat Ende
Ist das als öffentlich anzusehen, per privater nachricht in einem Forum oder per eMail?
Es ist nicht als „Peanuts“ anzusehen, Bastelverlage reagieren sehr empfindlich auf Copyrightverstöße, daher meine Frage.
Bitte nochmal ganz lieb um Hilfe! 
LG
Silvia
Hallo Silvia!
Also, nicht, daß schon eine Annonce bestand: „Biete Vorlagen“,
sondern es wird direkt um diese Vorlagen gebeten. „hast Du
sowas? Kannst mir geben?“
Bis dahin erkenne ich überhaupt nichts Verbotenes. Selbstverständlich kann man jemanden bitten, das Musikstück, die Noten, das Buch, die Bastelvorlage, das Gesellschaftsspiel oder die Software zu überlassen. Hier wird niemand aufgefordert, urheberrechtlich geschützte Werke zu kopieren und die Kopien zu verbreiten. Ich sehe nur die Bitte, ein Original weiterzugeben. Das ist nicht zu beanstanden.
Wenn das irgendein Anwalt oder Abmahner anders sieht, setze ihn gepflegt auf den Topf und verlange Beweis für seine unerhörte Behauptung!
Gruß
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
dankeschön für die Info, noch eine Frage dazu 
Bis dahin erkenne ich überhaupt nichts Verbotenes.
Selbstverständlich kann man jemanden bitten, das Musikstück,
die Noten, das Buch, die Bastelvorlage, das Gesellschaftsspiel
oder die Software zu überlassen. Hier wird niemand
aufgefordert, urheberrechtlich geschützte Werke zu kopieren
und die Kopien zu verbreiten. Ich sehe nur die Bitte, ein
Original weiterzugeben. Das ist nicht zu beanstanden.
Auch nicht, wenn darum gebeten wird, das per eMail zu schicken?
Denn somit ist es vervielfältigt…?
Wenn das irgendein Anwalt oder Abmahner anders sieht, setze
ihn gepflegt auf den Topf und verlange Beweis für seine
unerhörte Behauptung!
Gerne, wenn es um Original-Papier gehen würde 
Lieben Gruß
Silvia
Hallo Silvia!
Auch nicht, wenn darum :gebeten wird, das per eMail :zu schicken?
Darstellung von Sachverhalten in Salamitaktik bringt nichts
. Wie lautet die Anfrage in diesem gedachten Fall des Produkts xy auf Punkt und Komma wörtlich und vollständig? Was wurde darufhin geantwortet und/oder getan?
Gruß
Wolfgang
Auch nicht, wenn darum :gebeten wird, das per eMail :zu schicken?
Darstellung von Sachverhalten in Salamitaktik bringt nichts
-( . Wie lautet die Anfrage in diesem gedachten Fall des
Produkts xy auf Punkt und Komma wörtlich und vollständig? Was
wurde darufhin geantwortet und/oder getan?
Gruß
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
ok, ich glaub ich hab verstanden.
wenn gefragt wird:
„hast Du die und die Vorlage und würdest mir die bitte mailen“
ist es ein Unterschied zum „unverfänglichen“
„hast Du die und die Vorlage und darf ich die haben?“
bei beiden Fragen würde die Vorlage gemailt werden, weils halt ein schnelles Kommunikationsmedium ist.
Im ersten Fall würde der Frager ja wissen, daß diese Vorlage gescannt und per eMail verschickt werden muß: Copyrightverstoß, was er auch selber weiß.
Im zweiten Fall fragt der Frager nicht explizit nach einer digitalen Form/Kopie der Vorlage, also ist das des Versenders „Problem“.
Lieg ich richtig? 
Lieben Gruß und danke für Deine Geduld !
Silvia