Aufschlüsselung bei Nebenkosten als Pauschale?

Hallo,

angenommen man hätte einen Mietvertrag unterschrieben, in dem es heißt,

„Die Betriebskosten werden als Pauschale in Höhe von xx Euro pro Monat entrichtet.“

Ist der Vermieter verplichtet diese Pauschale näher in einer Nebenkostenauflistung aufzuschlüssen?
Also wie welche Kosten entstehen?

Muss der Vermieter nicht auch im Nachhinein, nach Unterzeichnung des Vertrages, zeigen können, wie sich die Pauschale zusammen setzt?

Wie detailliert muss der Vermieter die anfallenden Kosten benennen? (Reicht beispielsweise sowas wie „Hausmeisterarbeiten“-xx Euro ?)

Muss er nur Angaben zu Wasser und Strom machen?

Wäre echt sehr nett, wenn mir jemand einen entsprechenden Fall, Gesetz, Verordnung, seine eigene Meinung etc. nennen könnte, die mir die Fragen beantworten könnten.

Viele Grüße und vielen Dank fürs Lesen,
molly

Moin, molly,

Pauschalen haben den Sinn, dem Vermieter das Erstellen einer Nebenkostenabrechnung zu ersparen (und dem Mieter des Prüfen derselben).

Muss er nur Angaben zu Wasser und Strom machen?

Weder noch. Entweder sind die in der Pauschale mit drin oder die Wohnung hat eigene Zähler, dann läuft der Versorgungsvertrag eh zwischen Mieter und Versorger. Das sollte aber im Mietvertrag stehen.

Gruß Ralf

Hallo,
danke für die rasche Antwort.

Und was ist, wenn die Pauschale überzogen hoch erscheint? Muss der Vermieter wirklich keinerlei Angaben machen, wie sie zustande kommt?

Hi molly,

Und was ist, wenn die Pauschale überzogen hoch erscheint?

das liegt in der Natur von Pauschalen, spätestens dann, wenn der Vertrag unterschrieben ist.

Muss
der Vermieter wirklich keinerlei Angaben machen, wie sie
zustande kommt?

Nein.

Gruß Ralf