Hallo:
ein Mieter steht vor Räumung seiner Wohnung.
Die Wohnung hat ein Eigentümer, der durch eine Hausverwaltung verwaltet wird.
Der Mieter hat in seiner Verzweifelung direkt den Eigentümer per E-Mail um Aufschub der Räumung bis Ende des Jahres gebeten.
Der Eigentümer schreibt folgende E-Mail:
„Ich habe Ihre mail an Hausverwaltung und die Gerichtsvollzieherin weitergeleitet mit der Bitte, den Aufschub bis 31.12 zu gewähren unter der Voraussetzung, das die Mieten gezahlt werden, es keinen weiteren Aufschub geben wird, das Sie bitte unverzüglich das Datum eines ev. früheren Auszugs mitteilen und die Schlüssel an den Hausmeister abliefern. „
So das ist die E-Mail.
Ich wollte diese E-Mail sprachlich verstehen.
Wie ist sie zu verstehen?
Die Räumung der Wohnung wird bis 31.12. aufgeschoben.
Die Bedingungen des Aufschubs sind:
-die laufenden Mieten müssen gezahlt werden.
-es gibt kein weiterer Aufschub.
- das Sie bitte unverzüglich das Datum eines ev. früheren Auszugs mitteilen
Wie ist die letzte Bedingung zu verstehen? Sprachlich und inhaltlich? Zitat „das Sie bitte unverzüglich das Datum eines ev. früheren Auszugs mitteilen“
Dann: was für eine Abkürzung ist das: ev.
Mir macht die letzte Bedingung Kopfschmerzen, ich kann sie nicht richtig deuten.
Danke.