Aufschub der Räumungsvollstreckung durch Eigentümer

Hallo:

ein Mieter steht vor Räumung seiner Wohnung.

Die Wohnung hat ein Eigentümer, der durch eine Hausverwaltung verwaltet wird.

Der Mieter hat in seiner Verzweifelung direkt den Eigentümer per E-Mail um Aufschub der Räumung bis Ende des Jahres gebeten.

Der Eigentümer schreibt folgende E-Mail:

„Ich habe Ihre mail an Hausverwaltung und die Gerichtsvollzieherin weitergeleitet mit der Bitte, den Aufschub bis 31.12 zu gewähren unter der Voraussetzung, das die Mieten gezahlt werden, es keinen weiteren Aufschub geben wird, das Sie bitte unverzüglich das Datum eines ev. früheren Auszugs mitteilen und die Schlüssel an den Hausmeister abliefern. „

So das ist die E-Mail.

Ich wollte diese E-Mail sprachlich verstehen.

Wie ist sie zu verstehen?

Die Räumung der Wohnung wird bis 31.12. aufgeschoben.

Die Bedingungen des Aufschubs sind:

-die laufenden Mieten müssen gezahlt werden.

-es gibt kein weiterer Aufschub.

  • das Sie bitte unverzüglich das Datum eines ev. früheren Auszugs mitteilen

Wie ist die letzte Bedingung zu verstehen? Sprachlich und inhaltlich? Zitat „das Sie bitte unverzüglich das Datum eines ev. früheren Auszugs mitteilen

Dann: was für eine Abkürzung ist das: ev.

Mir macht die letzte Bedingung Kopfschmerzen, ich kann sie nicht richtig deuten.

Danke.

hi,

eventuell.
Er kann ja nur hoffen, dass sich der Mieter bereits früher aus der Wohnung begibt.

grüße
lipi

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Hallo,

ev. steht für eventuell.
Da Du dir einen neue Wohnung suchen musst und möglicherweise vor dem 31.12. eine findest und umziehen willst, möchte der Vermieter dies so früh wie möglich erfahren, damit er die Wohnung dann zur Neuvermietung anbieten kann.

Gruß,
Paran

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Lipi und Paran:
Vielen Dank!!!
Das ist beruhigend!!! sehr.
Dankeschön.