Aufschüttung: Abstandsregelung?

Liebe WWW-Mitglieder,

meine Frage bezieht sich auf die Aufschüttung eines Grundstücks (Grundstück 1) in Baden-Württemberg sowie die Bepflanzung des aufgeschütteten Bereichs, beides in unmittelbarer Nähe zu einem angrenzenden Grundstück (Grundstück 2).
Hier ein paar Daten zu den angrenzenden Grundstücken:

  • Die Hauswand auf Grundstück 2 befinde sich ca. 1 m von der Grundstücksgrenze entfernt. Die Fläche zwischen Hauswand und Grenze sei von einem ca. 17 m langen Kiesstreifen ausgefüllt, der bisher nicht bepflanzt sei
  • Nun hätten Eigentümer von Grundstück 1, ohne die Eigentümer von Grundstück 2 darüber zu informieren ihr Grundstück auf einer Länge von ca. 7m um ca. 50 cm erhöht, wobei die Aufschüttung schräg abfalle, allerdings nicht zur Grundstückgrenze hin, sondern parallel dazu (zum Autostellplatz von Grundstück 1 hin).
  • Direkt an der Grundstücksgrenze sei als Abgrenzung der Aufschüttung eine Steinmauer errichtet worden
  • Max. 50 cm, eher weniger, von der Grenze entfernt und direkt vor dem Küchenfenster sei eine Hecke gesetzt worden, die im 90°-Winkel zur Grundstücksgrenze stehe und aktuell eine Höhe von ca. 1,10 habe. Hinzu kommen die ca. 50 cm Aufschüttung, so dass die höchsten Triebe jetzt eine Höhe von ca. 1,60 relativ zur ursprünglichen Bodenhöhe erreichen
  • Das Küchenfenster von Grundstück 2 liege auf einer Höhe von ca. 1,90 über dem Boden, und die Küche sei ohnehin durch die enge Bebauung nicht besonders hell. Sollte die Hecke hoch wachsen, so würde schon eine Breite von 40 oder 50 cm ausreichen, um diese Küche noch erheblicher zu verdunkeln.
    Nun meine Fragen:
  • Dürfen die Eigentümer von Grundstück 1 eine solche Aufschüttung durchführen, ohne ihre Nachbarn vorher darüber zu informieren? Was passiert, wenn das Haus auf Grundstück 2 Wasserschäden erleidet, weil das Wasser in den Kiesstreifen läuft und von dort in Keller und Hauswand gelangt?
  • Müssen bzgl. der Aufschüttung Abstandsflächen eingehalten werden, oder ist der Mauerbau wie beschrieben in Ordnung?
  • Wie ist die Rechtslage bzgl. der Hecke? Haben die Eigentümer von Grundstück 2 das Recht, die Eigentümer von Grundstück 1 zu bitten, die Hecke nicht höher als 1,40 (also igs. 1,90 von der ursprünglichen Bodenhöhe) wachsen zu lassen?

Vielen Dank für Ihre Zeit!

Gruß

Beechen