Aufshebungsvertrag brauche Hilfe

Hallo meine Mutter Türkin 49 Jahre arbeitet seit 22 jahren als Raumpflegerin und seit 5 Jahren als Vorarbeiterin in einem Krankenhaus für eine Reinungsfirma und wurde jetzt nach einigen Mobbing (staatsangehörigkeit, mehrfache mündliche Kündigungsausprachen, streitereien) und falschbehauptungen durch die gebietszuständige von dem Arbeitgeber einen Ausfhebungsvertrag vorgelegt. Meine Mutter möchte da auch nicht mehr arbeiten da sie auch recht ausgelaugt ist. Jetzt würde ich gerne wissen was ich bei dem Aufhebungsvertrag beachten muss damit meine Mutter wegen der abfindung anspruch auf Arbeitslosengeld hat.

Ich schreib hier mal die bestandteile des Aufhebungsvertrags hin.Vieleicht könnt ihr mir weiterhelfen.

§1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Die Firma und die Mitarbeiterin sind sich darüber einig, dass das am 01.01.1997 ( wegen zusammenschluss Änderungskündigung aber gleicher arbeitsplatz) geschlossene Arbeitsverhältniss auf veranlassung des arbeitgebers zur vermeidung einer ansonsten auszusprechenden Kündigung aud betrieblichen Gründen zum 31.12.2005 sein ende finden wird.

§2 Abfindung
Für den Verlust des Arbeitsplatzes und des sozilane Besitzstandes erhält die Arbeitnehmerin eine Abfindung in entsprechender Anwendung der §§9,10 Kündigungsschutzgesetz in Höhe von 10000€ Brutto. im Hinblick darauf verzichtet die Arbeitnehmerin auf die erhebung einer Kündigungsschutzklage. DIe Abfindung wird mit dem letzten Monatslohn ausgeszahlt. Die Arbeitnehmerin ist darauf hingewiesen worden, dass sie sich wegen einer möglichen Anrechung der Abfindung auf leistungen der Arbeitsverwaltung mit dem zuständigen Arbeitsamt in verbindung zu setzen hat.

§3 Vergütung
Bis zum Vertragsende werden der Arbeitnehmerin die vertraglich vereinbarten bezüge in voller Höhe fortgezahlt.

§4 Freistellung
Die Arbeitnehmerin wird ab sofort bis auf weiteres von der arbeitsleistung freigestellt. Die freisstellung erfolgt unter anrechnung evtl. noch vorhander Resturlaubsansprüche. Die arbeitnehemrin ist während der dauer ihrer freistellung verpflichtet, der forma unverzüglich die aufnahme einer anderweitigen beschäftigung aus der ihr vergütungsansprüche erwachsen, anzuzeigen. Sofern die arbeitsnehmerin während der dauer ihrer freistellung anderweitige bezüge erhält, werden diese auf den vergütungsspruch in voller höhe angerechnet.

§5 verschwiegenheitspflicht
gekürzt: stillschweigen über betriebsinterne angelegenheiten

§6 Hinweis und Aufklärungspflichten
Die Mitarbeiterin wurde über die Konsequenzen der Auflösung des Arbeitsverhältnisses informiert und bestätigt, ihre erklärung freiwillig und ohne zwang abgegeben zu haben. sie erklärt ausdrücklich , vor der unterzeichnung des aufhebungsvertrages ausreichende bedenkzeit gehabt zu haben.

Die Mitarbeiterin bestätigt ferner, dass sie belehrt wurde über.

  • die tatsache dass über den bezug von arbeitslosengeld das arbeitsamt verbindlich entscheidet
  • eine auskunftspflicht gegenüber dem arbeitsamt.

Die Mitarbeiterin bestätigt weiterhin, belehrt worden zu sein über

  • die zuständigkeit des finanzamtes in lohnsteuerrechtlichen fragen
  • die zuständigkeit der Krankenkasse in sozialversicherungsrechtlichen fragen
  • die zuständigkeit, sich aktiv um einen neuen arbeitsplatz zu bemühen
  • die zuständigkeit, sich unverzüglich beim arbeitsamt arbeitssuchend zu meiden.
    (wurden alle punkte nicht angesprochen!)

§7 Schlussbestimmungen
Mit dem abschluß dieser vereinbarung sind alle wechselseitigen ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis der Mitarbeiterin und dessen Beendigung erledigt.

Sollte eine bestimmte dieser Aufhebungsvereinbarung unwirksam sein, wird die wirksamkeit der übrigen bestimmungen hiervon nicht berührt.

Ich danke schon mal
Tim

Auch hallo.

Das ist zwar das Brett ‚Jobs und Karriere‘ aber Rechtsanfragen dieser Natur passen eher in ‚Arbeitsrecht‘ und sind allgemein zu formulieren.

Hallo meine Mutter Türkin 49 Jahre arbeitet seit 22 jahren als
Raumpflegerin und seit 5 Jahren als Vorarbeiterin in einem
Krankenhaus für eine Reinungsfirma und wurde jetzt nach
einigen Mobbing (staatsangehörigkeit, mehrfache mündliche
Kündigungsausprachen, streitereien) und falschbehauptungen
durch die gebietszuständige von dem Arbeitgeber einen
Ausfhebungsvertrag vorgelegt. Meine Mutter möchte da auch
nicht mehr arbeiten da sie auch recht ausgelaugt ist. Jetzt
würde ich gerne wissen was ich bei dem Aufhebungsvertrag
beachten muss damit meine Mutter wegen der abfindung anspruch
auf Arbeitslosengeld hat.

Siehe u.a. http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/nachgefragt/…
Quelle: arbeitsrecht.de (suche nach aufhebungsvertrag)

HTH
mfg M.L.

Hallo Tim,

wie mein Vorposter schon gesagt hat, stellst Du eine Rechtsfrage. Diese ist zum einen im Brett Arbeitsrecht besser aufgehoben, zum anderen musst Du sie allgemein formulieren, damit Dir hier geantwortet werden darf.

Daher hier nur so viel: ich würde die Aufhebungsvereinbarung so nicht unterschreiben.

Grüße
Chrissie