Aufsicht über Handy

Hallo,
mal angenommen, jemand hat ne Anzeige bekommen, weil er einen anderen unzählige beleidigende SMS gesandt haben soll. Als Beweis werden ihm Fotografien vorgelegt, auf denen jeweils Text und Absender zu sehen sind. Ebenso hat ein Beamter beglaubigt, das die SMS auf dem Handy des Anzeigenden gesehen wurden.
Nun nimmt der Angezeigte Stellung und behauptet, es hätten viele Leute zu seinem Handy Zugriff haben können und diese Texte schreiben können. Er hätte das Handy nicht rum um die Uhr in Aufsicht, läge es auch schon mal unbeobachtet zur Seite.

Wegen dieser Behauptung wird dann das Verfahren eingestellt. Wäre die Einstellung des Verfahrens hier berechtigt. ?

Bitte um Meinungen.

Gruß
Birgit

Hallo Birgit,
rein technisch gesehen, ist es möglich mit einem Datenkabel/Infrarotschnittstelle jede beliebige SMS auf einem Handy zu erstellen.
Dies bedeutet es ist also möglich, sowohl den Absender, als auch die Uhrzeit der SMS mit Hilfe eines beliebigen Editors zu manipulieren.
Schon mal in dieser Richtung nachgedacht, ob die „Fotobeweise“ überhaupt haltbar sind.
Gruß von mir

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Am besten noch Digital-Fotos :smile:

Gruss, Marco

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Hallo Birgit,

Nun nimmt der Angezeigte Stellung und behauptet, es hätten
viele Leute zu seinem Handy Zugriff haben können und diese
Texte schreiben können. Er hätte das Handy nicht rum um die
Uhr in Aufsicht, läge es auch schon mal unbeobachtet zur
Seite.

Mit ähnlicher Argumenation wurde auch schon die Urheberschaft von Mails, Online-Bestellungen, Geboten bei Online-Auktionen usw. erfolgreich bestritten. Konkret konnte ein Anbieter bei eBay nicht beweisen, dass der Bieter wirklich selbst geboten hatte, weil der Rechner für mehrere Personen zugänglich war, und so konnte er das Zustandekommen des Kaufvertrags nicht beweisen.

Wenn das bei einem Computer so durchgeht, wird es bei einem Handy vermutlich nicht anders sein.

Es ist ja auch in der Praxis tatsächlich so, dass viele Leute ihr Handy herumliegen lassen und durchaus eine Dritte Person damit eine SMS verschickt haben könnte. Da SMSe keine digitale Signatur nach dem Signaturgesetz haben, wird es schwierig, die Urheberschaft wasserdicht zu beweisen.

Ich könnte mir also vorstellen, dass der Beschuldigte damit durchkommt.

Vielleicht wird für Mobiltelefone irgendwann ein „Fahrtenbuch“ bzw. „Telefonierbuch“ eingeführt, so wie bei Fahrzeugen, wenn bei Verkehrsverstößen der Fahrer nicht ermittelt werden kann … oder, wenn diese Problematik überhand nimmt, wird irgendwann ein Gericht urteilen, dass man auf sein Telefon zu achten und sich unbefugte Nutzung zuzurechnen hat.

Grüße
Sebastian

Passt schon.
Moinsen,

bei Vodafone z.B. kann sich jeder ein Programm herunterladen, mit dem man per PC+Modem SMSe an d2-Nutzer verschicken kann. Und als Absender-Nr. kann man selber irgendetwas eintragen, was ich, nebenbei bemerkt für äusserst riskant halte.

Es lässt sich in dieser Hinsicht also schon eine ganze Menge manipulieren, so dass auch ich eine Einstellung für berechtigt halte.

Gruß

Markus