Hallo Birgit,
Nun nimmt der Angezeigte Stellung und behauptet, es hätten
viele Leute zu seinem Handy Zugriff haben können und diese
Texte schreiben können. Er hätte das Handy nicht rum um die
Uhr in Aufsicht, läge es auch schon mal unbeobachtet zur
Seite.
Mit ähnlicher Argumenation wurde auch schon die Urheberschaft von Mails, Online-Bestellungen, Geboten bei Online-Auktionen usw. erfolgreich bestritten. Konkret konnte ein Anbieter bei eBay nicht beweisen, dass der Bieter wirklich selbst geboten hatte, weil der Rechner für mehrere Personen zugänglich war, und so konnte er das Zustandekommen des Kaufvertrags nicht beweisen.
Wenn das bei einem Computer so durchgeht, wird es bei einem Handy vermutlich nicht anders sein.
Es ist ja auch in der Praxis tatsächlich so, dass viele Leute ihr Handy herumliegen lassen und durchaus eine Dritte Person damit eine SMS verschickt haben könnte. Da SMSe keine digitale Signatur nach dem Signaturgesetz haben, wird es schwierig, die Urheberschaft wasserdicht zu beweisen.
Ich könnte mir also vorstellen, dass der Beschuldigte damit durchkommt.
Vielleicht wird für Mobiltelefone irgendwann ein „Fahrtenbuch“ bzw. „Telefonierbuch“ eingeführt, so wie bei Fahrzeugen, wenn bei Verkehrsverstößen der Fahrer nicht ermittelt werden kann … oder, wenn diese Problematik überhand nimmt, wird irgendwann ein Gericht urteilen, dass man auf sein Telefon zu achten und sich unbefugte Nutzung zuzurechnen hat.
Grüße
Sebastian