Aufsichtpflicht

Hallo Experten!

Angenommen eine Frau geht mit ihrem (Kindergarten-) Kind in einem Laden. Während sie sich beraten läßt, geht das Kind weg. Dabei nimmt was inder Hand und fällt zu Boden und zerschellt.

  • Haftet die Frau dafür?

  • Ist sie verpflichtet dafür zu bezahlen?

  • Und: wie verhaltet sich das ganze, wenn das in einem privaten, fremden Haushalt passiert?

  • Oder: Was ist wenn zwar nichts kaputt geht nur das Kind sich selbst schadet? (zB verletzt sich selbst)?

Vielen Dank für eure Antworten!

Schöne Grüße
Helena

Hi
Typische Antwort im Recht: Kommt drauf an.
Kindergartenkind heißt 3-6 Jahre
Bei nem 3-jährigen ist die Aufsichtspflicht größer, als bei nem 6-jährigen.
Dann kommt es noch auf die individuelle Entwicklung des Kindes an.
Grds.: Wenn die aufsichtspflicht verletzt wurde haftet die Mutter, d.h. sie muss zahlen.
Wenn sie nicht verletzt wurde: haftet niemand, da das Kind nicht deliktfähig ist.

Wenn sich das Kind selbst verletzt muss geprüft werden, ob hier eine Verkehrssicherungspflicht des Ladeninhaber bzw. der Wohnungsinhaber vorliegt, die wiederum individuell geprüft werden muss.

Also: alles nicht so einfach

Gruß
HaWeThie

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Hallo Hawethie!

Vielen Dank für Deine Antwort! Dafür hast du ein sternchen von mir erhalten.

In den beschriebenen Fall bin ich davon ausgegangen von einer Mutter, die einen bestimmten Artikel kaufen will und -wie so oft- wird von der Verkäuferin zum Regal geführt, wo sich diese Ware befindet. In diesem Augenblick reißt sich das Kind vom Mutter ab. Dabei stoß es gegen irgendwas und:

a) verletzt es sich selbst.
b) fällt etwas zu Boden und geht das kaputt.

Das Kind ist, tatsächlich, zwischen 3 und 6 J.a.

Aber was heissen Deine Sätze genau?:

Bei nem 3-jährigen ist die Aufsichtspflicht größer, als bei
nem 6-jährigen.

und

Dann kommt es noch auf die individuelle Entwicklung des Kindes
an.

Im vorfeld vielen Dank für Deine Mühe und Deine Antworten!!!

Schöne Grüße aus Nürnberg!
Helena
PS Das ist mir persönlich noch nicht passiert aber man weiß es ja nie… ;o)))

In diesem Augenblick reißt sich das Kind vom
Mutter ab. Dabei stoß es gegen irgendwas und
fällt etwas zu Boden und geht das kaputt.

Ich würde sagen, in dem Fall wurde die Aufsichtspflicht nicht verletzt. Die Mutter hatte das Kind an der Hand und hat somit ihre Aufsichtspflicht erfüllt. Dass sich das Kind losreißt, das kann passieren. Das ist keine Verletzung der Aufsichtspflicht.

Gruß
Nelly

Vielen Dank, Nelly!!! owT Gruß
ohne
weitern
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