Aufsichtsbehörden der Krankenkassen

Hallo! Ich sitze gerade an meiner Hausarbeit…bin etwas am verzweifeln. Weiß jemand welche Maßnahmen die Aufsicht gegenüber einer Krankenkasse ergreifen kann, wenn sie Verstöße festgestellt hat? Und dann noch welche Aufgaben die Vorsitzenden der Organe einer Krankenkasse haben?
Ich danke euch, wenn ihr mir weiterhelfen könnt!

Auch hallo,

wenn Du einerseits die BAFin meinst und andererseits die gesetzlichen Krankenkassen: meiner Meinung nach 0 Aufsichts-/Eingreifbefugnis.

Zu den Organen würde ich einfach mal die diversen Web-Sites der Techniker KK, Barmer etc. absurfen da steht bestimmt etwas (zumal ja die Mitglieder alle Nase lang zur Wahl aufgerufen werden).

Grüße, M

Hallo,
hier wird man fündig:
http://62.111.97.3/
http://www.aok-bv.de/aok/selbstvw/aufgabe/index.html
Gruß
J.K.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo MASCH,

wenn Du einerseits die BAFin meinst und andererseits die
gesetzlichen Krankenkassen: meiner Meinung nach 0
Aufsichts-/Eingreifbefugnis.

Die BAFin ist für die GKV’s nicht zuständig sondern das Bundesversicherungsamt (BVA)

Gruß
CM