Hallo zusammen!
Nehmen wir mal an, Eltern schicken ihr Kind auf eine öffentliche Veranstaltung für Kiner, welche von einer kirchengruppe angeboten wird.
Wer haftet und warum, wenn demm Kind etwas zustößt. Bzw. wie kann sich der Anbieter absichern?
Herzlichen dank!
Hallo zusammen!
Nehmen wir mal an, Eltern schicken ihr Kind auf eine
öffentliche Veranstaltung für Kiner, welche von einer
kirchengruppe angeboten wird.
Wer haftet und warum, wenn demm Kind etwas zustößt.
ich denke, die Aufsichtspflicht wird hier von den Eltern auf die Veranstalter übertragen, sofern die Veranstaltung nur für Kinder ist und nicht dabeisteht, dass die Eltern dabei sein müssen und ihnen selbst die Aufsichtspflicht obliegt.
Insofern haften die Veranstalter bzw. „Betreuer“, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzen.
Bzw. wie
kann sich der Anbieter absichern?
Mit einer speziellen Haftpflichtversicherung.
Gruß
Nelly