Aufsichtspflicht

Ich habe eine Frage und würde mich freuen, wenn mir dazu jemand eine Antwort geben könnte:

Meine sechsjährige Tochter erzählte mir heute, dass sie von, der von mir geschiedenen Mutter, manchmal über einen ganzen Tag alleine in der Wohnung gelassen wird, wenn diese arbeiten geht. Die Mutter verläßt um 5 Uhr das Haus, während meine Tochter schläft, stellt den Wecker für ihre Tochter, diese muss sich dann alleine anziehen, frühstücken, Mittagessen (welches vorbereitet im Kühlschrank steht) und gegen 15 Uhr kommt die Mutter dann wieder. Meine Tochter geht an diesen Tagen auch nicht in den Kindergarten, weil der Weg dorthin zu weit wäre.

Frage: ist das erlaubt?

Bitte keine Antworten wie „Rabenmutter“ oder so. Ich brauche ernsthafte Ansätze…

Vielen Dank

Heinricks

huhu

frag vielleicht mal im Rechtsbrett, ob die dir was zur Aufsichtspflicht nennen können :o)

lg Dany

Hallo

Meine sechsjährige Tochter erzählte mir heute, dass sie von,
der von mir geschiedenen Mutter, manchmal über einen ganzen
Tag alleine in der Wohnung gelassen wird, wenn diese arbeiten
geht.

Mich würden da zwei Sachen interessieren.

Erstens: Was heißt „manchmal“?

Zweitens: Wie hat es deine Tochter dir erzählt? Hattest du das Gefühl, dass sie Angst dabei hatte und Hilfe von dir suchte? Oder war sie eher stolz darauf, es ganz alleine geschafft zu haben? Oder fand sie es eher interessant?

Oder war ihr Gefühl undefinierbar? Die eigenen Gefühle überlagern ja oft die Gefühle der Kinder und werden dann von allen (oft auch vom Kind selbst) als Gefühl des Kindes wahrgenommen.

Woher weißt du eigentlich so genau die Uhrzeiten? Konnte deine Tochter das so genau sagen? Meine hätte das nicht gekonnt mit 6, glaube ich, die hätte gar nicht gewusst, wieviel Uhr es jeweils ist.

Frage: ist das erlaubt?

Ist das wirklich wichtig?

Viele Grüße
Thea

Frage: ist das erlaubt?

Ist das wirklich wichtig?

wolltest du, dass deine Tochter in dem Alter so lange allein ist? Also, mich würde auch interessieren, ob das normal ist, oder ob man da eine Handhabe hat !

lg, Dany

Sie erzählte das eher neutral…ein bißchen mit Angst.

Ich habe sie gefragt ob sie alleine sei und sie sagte, nein ihr Hase sei ja bei ihr.

Woher ich die Zeiten weiß? Weil ich weiß, dass ihre Mutter manchmal (wenn Messezeiten in Düsseldorf sind, denn ihre Mutter arbeitet im Hotel) von 6 bis 14 Uhr arbeiten muss und von Neuss nach Düsseldorf ca. 1 Stunde braucht.
Daher 5 - 15 Uhr, vielleicht auch 5:14 bis 14:47 aber eben immer in dem Dreh!

Ob es mir nicht egal sein könnte? Nein, ganz und gar nicht, denn ich halte es für verantwortungslos, eine 6jährige nicht in den Kindergarten zu schicken und alleine über Stunden zuhause zu lassen. Die Frage ist nur: kann ich als Vater etwas dagegen unternehmen??

Hallo

Sie erzählte das eher neutral…ein bißchen mit Angst.

Ich habe sie gefragt ob sie alleine sei und sie sagte, nein
ihr Hase sei ja bei ihr.

Na ja, das klingt wirklich nicht so, als sei sie ganz glücklich damit, soweit man das hier beurteilen kann.

Woher ich die Zeiten weiß? Weil ich weiß, dass ihre Mutter
manchmal (wenn Messezeiten in Düsseldorf sind, denn ihre
Mutter arbeitet im Hotel) von 6 bis 14 Uhr arbeiten muss und
von Neuss nach Düsseldorf ca. 1 Stunde braucht.

Ach so, dann ist dieses „manchmal“ wohl zwar nicht sehr oft, aber dann immer eine ganze Woche an einem Stück?

Oder ist es nicht noch möglich, dass normalerweise ein Babysitter da ist, der aber vielleicht ein oder zweimal nicht gekommen ist, und wo deine Ex einfach keinen anderen Ausweg mehr gesehen hat? - Meiner Meinung nach stimmt das fast immer, was Kinder erzählen, aber wie oft etwas vorkommt und wie lange es dauert, da haben sie meistens keinen Überblick.

Ob es mir nicht egal sein könnte?

Die Frage zu dieser Antwort habe ich nicht gestellt.

Aber dennoch hast du meine Frage beantwortet, nämlich hier:

Die Frage ist nur: kann ich als Vater etwas
dagegen unternehmen??

Gesprächsweise mit der Mutter hat keinen Sinn? Einfach so, ohne Vorwürfe, mit dem Blick auf eine gute Lösung für das Kind zu finden, geht das nicht?

Wenn du der Mutter vorschnell das Jugendamt ins Haus schickst, das wird wahrscheinlich deinem Kind nicht guttun. Auf jeden Fall solltest du sie selbst erst darauf ansprechen.

Viele Grüße
Thea

Hallo

Frage: ist das erlaubt?

Ist das wirklich wichtig?

wolltest du, dass deine Tochter in dem Alter so lange allein
ist?

Nein, das wollte ich nicht, aber unabhängig davon ob es erlaubt ist.

Also, mich würde auch interessieren, ob das normal ist,
oder ob man da eine Handhabe hat !

Na gut, so formuliert verstehe ich es eigentlich.

Ich denke aber, dass die Eltern unbedingt versuchen sollten, das friedlich zu regeln, wenn es geht.

Viele Grüße
Thea

Hallo,

nach Lektüre der bisherigen Antworten frage ich dich ganz einfach, ob du willens und in der Lage bist, in diesen Ausnahmesituationen einzuspringen, indem eure Tochter bei dir übernachtet und du sie dann in den Kiga bringst (kann jetzt aus einigen hundert Kilometern Entfernung nicht einschätzen, wie weit eure Wohnorte auseinander liegen). Alternativ könntet ihr die Finanzierung eines Teilzeitbabysitters überlegen, der früh in die Wohnung kommt und das Mädchen dann in den Kiga bringt.
Optimal ist die bisherige Lösung nicht, ich hätte auch als Mutter zweier Kinder (die Große ist knapp 4) auch Bauchschmerzen bei der Sache.
Wenn sie jetzt 6 Jahre alt ist, kommt sie ja im Sommer in die Schule. Wie wird die Sache dann aussehen? Von der Schule kann sie ja nicht so einfach fernbleiben.
Wichtig zur Einschätzung der Lage ist auch, ob das Mädchen weiß, wie es sich in einer gefährlichen Situation (Krankheit, Brand, Unfall) verhalten muss (Ansprechpartner im Haus, Mutter telefonisch erreichbar, kann sie allein telefonieren, kennt sie die allgemeine Notrufnummer).
Was die Aufsichtspflicht anbelangt, so müssen Kinder im Alter von 6 Jahren nicht pausenlos überwacht werden. Sie 10 Stunden am Stück allein zu lassen, dürfte allerdings auch die Rechtssprechung als problematisch ansehen. Trotzdem rate ich dir, mit deiner Ex zu reden. Sie lässt eure Tochter ja nicht allein, um tanzen zu gehen, sondern wegen der Arbeit. Daher fände ich es als unangebracht, gleich das Jugendamt zu informieren. Allerdings könnten die (idealerweise von der Mutter selbst um Hilfe gebeten) helfen, eine Betreuung zu organisieren, da über das Jugendamt auch Tagesmütter vermittelt werden.
Sorry, ist etwas lang geworden.

Viele Grüße, Heike

Hallo Michael,
also ich kann mir kaum vorstellen, dass dies erlaubt sein kann! Wäre ein klarer Fall von Aufsichtspflichtverletzung! Sprich auf jeden Fall mit der Mutter, ob das alles so stimmt, wir deine Tochter das erzählt. Falls es so sein sollte, finde ich es überhaupt nicht wichtig, wie oft so etwas vorkommt. Verstehe mich nicht falsch, aber ich finde das schon ziemlich verantwortungslos!

Versuche auf jeden Fall das erst mal so zu klären (also ohne Jugendamt oder irgendwelchen Drohungen). Wenn eine Mutter alleinerziehend ist und arbeiten geht, hat sie meines Wissens auch das Recht vom Jugendamt her evtl. eine Tagesmutter bezuschusst zu bekommen.

Ich sage dir ganz ehrlich, ich als Mutter würde nicht mehr glücklich werden können, wenn meinem Kind etwas passiert, nur weil ich es so lange alleine gelassen habe. Und unabhängig davon, auch wenn nichts passiert, kann es für die kindliche Psyche gar nicht gut sein, in diesem Alter so lange am Stück alleine gelassen zu werden.
Weißt du, was deine Tochter den ganzen Tag macht?
Ich denke es wäre dringend ein Gespräch mit der Mutter deiner Tochter notwendig!

Ich wünsche dir viel Erfolg,
liebe Grüße, Nina

Hallo Michael,

in dieser Situation mit Recht und Gesetz zu argumentieren führt meiner Ansicht nach in den meisten Fällen nicht zu einer vernünftigen Lösung für die Betroffenen.

Lösungsansatz 1: Kannst du an den betreffenden Tagen die Betreuung eurer Tochter übernehmen und sie in den Kindergarten bringen?

Lösungsansatz 2: Ist es finanziell möglich, eine Tagesmutter zu engagieren (kannst du dich evtl. an den Kosten dafür beteiligen?)?

Lösungsansatz 3: Gibt es Verwandte oder Kindergartenfreundinnen, bei denen eure Tochter übernachten könnte, um von dort aus in den Kindergarten zu gehen?

Ich gehe hierbei davon aus, daß es die Arbeitszeiten deiner Ex-Frau erlauben, eure Tochter (nach-)mittags wieder vom Kindergarten abzuholen.

Anmerkung zusätzlich: freu dich, daß deine Ex-Frau arbeiten geht und damit selbst (zumindest zu einem Teil) für ihren Unterhalt sorgt - verpflichtet ist sie dazu wahrscheinlich nicht, solange eure Tochter noch nicht schulpflichtig ist. Versucht eine Lösung zu finden, ohne euch um die Aufsichtspflicht mit Hilfe von Paragraphen zu streiten - das verhärtet die Fronten und macht den Umgang miteinander nicht nur für euch, sondern auch für eure Tochter schwieriger.

Viel Glück -

Sams

Du kannst helfen.

Die Frage ist nur: kann ich als Vater etwas
dagegen unternehmen??

Ja, Du bietest an, Deine Tochter an solchen Tagen zu Dir zu nehmen.
Freunde von mir haben die Regel: zwei Wochen Mutter, zwei Wochen Vater, damit es nicht ein ständiges Hin und Her ist. Vielleicht ist sowas ähnlich bei Euch machbar?

Geht sie sonst in den Kindergarten?

Bis dann
Claudia

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Hallo,

erlaubt ist es, wenn es geht. Hier gibt es keine Vorschriften vom
Gesetzgeber, an die man sich explixit halten muss; es ist reine
Auslegungssache unter Berücksichtigung der Frage, ob es so für das
Kind funktioniert oder nicht.

Wenn deine Tochter während sie alleine ist unter Ängsten steht, geht
es so nicht. Wenn sie aber die Zeit alleine genießt und keine
„störende“ Tagesmutter will, kann man hier nicht zu ihrem scheinbaren
Wohl eine zusätzliche Betreuung per Gesetz verlangen.

Sprich mal mit deiner tochter, frag sie mal völlig locker und
sorglos, was sie in der Zeit alleine macht, ob es Spaß alleine macht,
was sie macht, wenn sie sich in den Finger piekt. vielleicht kommt
bei diesem Gespräch heraus, dass die Nachbarin ein Auge auf sie hält,
dass sie vielleicht schon sehr reif ist und stolz darauf ist, alleine
sein zu können. Das dümmste was du tun könntest wäre ihr deine
Sorgen, oder die Sorgen und ängste, die sie sonst wo aufgeschnappt
hat als Verpflichtung aufzudrücken. Dann hättest du ein reifes
schlaues Kind verunsichert.

Ich bin mit 5 oft nicht in den Kindergarten gegangen, weil meine
Mutter arbeiten musste. Ich hab in der Zeit alleine Lesen gelernt und
einen heiden Spass im Bad angestellt, wenn Mama nach Hause kam, war
alles wieder sauber.

Überleg doch mal. Was soll denn da schon passieren außer dass ein
paar Erwachsene rufen, ach Gott, das arme Kind.

Gruß
Sprite

Sie erzählte das eher neutral…ein bißchen mit Angst.

Ich habe sie gefragt ob sie alleine sei und sie sagte, nein
ihr Hase sei ja bei ihr.

Frag deine Tochter, was sie will. Du interpretierst stark.

Die Frage ist nur: kann ich als Vater etwas
dagegen unternehmen??

Wenn dein Kind auf deinen Wunsch hin in den Kindergarten soll, wirst
du eine Anzeige aufgeben müssen und jemanden finden, der sie in den
Kindergarten bringt. Gegen die Mutter kannst du nichts unternehmen,
weil sie nichts Gesetzwidriges macht. Also bleibt dir nur, höflich
vorzuschlagen eine vertrauenswürdige Person aus der Nachbarschaft als
Babysitter zu finden, die das Mädchen morgens abholt.

Wieso ist das denn so problematisch für dich? Bist du zu knauserig
oder suchst du eigentlich einen Grund, sauer auf die Mutter zu sein
und willst das sogenannte Problem deshalb nicht so einfach lösen?

Gruß
Sprite

Hallo

Überleg doch mal. Was soll denn da schon passieren außer dass
ein
paar Erwachsene rufen, ach Gott, das arme Kind.

Das könnte natürlich sein, dass viele Kinder genau deswegen immer Angst haben, wenn sie alleine sind. Ich hätte aber auch gedacht, dass es eher ungewöhnlich ist, wenn ein 5-jähriges Kind so ein langes Alleinsein genießt.

Es kommt aber bestimmt auch darauf an, welches Verhältnis man zu den Nachbarn hat, auch wenn man sie den ganzen Tag nicht sieht.

Viele Grüße
Thea

Hi,

das Problem kannst Du nur lösen indem Du mit der Mutter sprichst.

Das Argument „Aufsichtspflicht“ finde ich viel zu juristisch…es geht doch wohl eher darum wie man die Arbeitszeiten der Mutter und die Kindergartenzeiten der Tochter besser vereinbaren kann.
Dass sie das Kind gerne so lange alleine zu Hause lässt kann ich mir nämlich nicht vorstellen.

Vielleicht gibt es ja jemanden im Haus oder in der Nachbarschaft der die Zeit bis zur Öffnung des KiGa überbrücken und deine Tochter dann hinbringen kann??
Die schon genannte Tagesbetreuung wäre auch eine Möglichkeit.
Vielleicht kann die Mutter dein Kind auch bei einer anderen Mutter in der Früh abliefern…?? ok…ist ein bischen früh aber evtl klappt es.

Du solltest versuchen herauszufinden welche Möglichkeiten deine Ex schon ausgelotet hat. An was eine Lösung scheitert…am Geld…an nicht verfügbarer Hilfe…
Eventuell kann auch der Kindergarten oder die Pfarrei bei einer Vermittlung helfen.

Viele Grüße
Susanne

Hallo Michael,

es gibt Kinder, die können das problemlos…

Sicher geht der Wecker für Eure Tochter nicht auch um 5 Uhr - eher 8 oder 9 - dann wird gefrühstückt, gespielt, angezogen, mit Mama telefoniert, gespielt, mit Mama telefoniert, was gegessen, vielleicht eine Freundin angerufen und was ausgemacht. Dann isses eh schon fast halb 12 - uihhh: Essen… gut. Mit Mama telefoniert, gespielt, Freundin getroffen. Und schon ist es 15 Uhr und die Kleine hat die Großen nicht wirklich vermißt. Es geht ja offensichtlich nicht um tägliche Abwesenheit, oder?

Wenn Eure Tochter gut damit klar kommt - Ansprechpartner (auch telefonisch) für sie greifbar sind, ist das sicher nicht schlimm. Aufsichtspflicht nach meiner Meinung nicht verletzt. Ist sie ein Träumerle, ängstlich, verschusselt, oder sonst nicht „pflegeleicht“ - kann das unter Umständen auch anders aussehen. Weißt Du, ob in der Nachbarschaft jemand ist, der guckt?

Mein Tipp: Rede mit der Mama - wie hat sie das gedeichselt hat und vielleicht kannst Du ihr und dem Kind (statt an den Karren zu fahren :wink:- bitte nicht falsch verstehen) eher etwas unter die Arme greifen.

Ja, ich denke es ist erlaubt.

Liebe Grüße

Uschi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

Rechtlich: es gibt keine Altersangaben im Gesetz. (Die Situation in Ö und D ist meines Wissens gleich.) Es gibt keine generelle Regelung, wie die Aufsichtspflicht aussieht.
Das einzige, das es gibt, ist die „Verletzung der Aufsichtspflicht“, die immer dann geprüft wird, wenn etwas passiert ist.

Blöde Situation, aber in meinen Augen besser als starre Regelungen a la USA („Kinder unter 12(!) dürfen nicht alleine zu Hause bleiben.“)

Wenn es Dich wiorklich stört, solltest Du das Gespräch mit der Mutter suchen und Deine aktive Hilfe (Betreuung, Finanzierung) bei einer andren Lösung anbieten.

alien

Hallo,
aufgrund meiner Berufausbildung und meinem momentanen Studium kann ich dir zum Thema Aufsichtspflicht sagen das die Aufsichtspflicht rechtlich gesehen nur zum Thema wird wenn etwas passiert ist, d.h. wenn es um Schadensersatz u.ä. geht. Frag aber sicherheitshalber nochmal nen auf Familienrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Ansonsten kann es kaum gut für die Entwicklung Deiner Tochter sein so früh schon auf sich allein gestellt zu sein und so viel Verantwortung (auch wenn nur für sich selbst) zu haben. Klar sollten Kinder frühzeitig zur Selbstständigkeit erzogen werden, aber das was du hier schilderst ist eindeutig zu viel des Guten!
Zur Frage ob Du als Vater etwas tun kannst: Solange Du und Deine Ex das gemeinsame Sorgerecht haben, hast Du in allen (für das Kind) wichtigen Entscheidungen und Fragen der Erziehung (und das hier gehört eindeutig zur Erziehung Deiner Tochter) ein Mitspracherecht, das Du notfalls übers Jugendamt geltend machen kannst. Jedoch sollte das Jugendamt immer die letzte Instanz sein, nicht nur wegen der langen Entscheidungswege sondern auch dem Familienfrieden zu Liebe!
Alle anderen Tipps die ich Dir hierzu geben könnte (Gespräch mit Mutter, Tagesmutter, Nachbarschaftshilfe, Dein Einsatz usw…) wurden bereits gepostet und ergänzend fällt mir auch nichts mehr ein.
Hoffe ich konnte Dir trotzdem etwas helfen und ihr könnt die Angelegenheit im Sinne Eurer Tochter und im Sinne des BGB und GG ( das Kindeswohl steht immer im Vordergrund!) klären.
Liebe Grüße Tanja