Hallo,
Nehmen wir an, wir haben eine Frau, Heidi und einen Mann,
Hans.
Sie waren verheiratet und zeugten ein Kind, liessen sich
jedoch scheiden.
Heidi hat das Sorgerecht für das Kind.
In Deutschland haben verheiratete bzw. geschiedene Eltern automatisch BEIDE das Sorgerecht.
Hans sieht das Kind jeweils am Wochenende. Nun ist das Kind
bei Hans zu Besuch und mit seinem Grossvater unterwegs und
wird von einer Biene an der Stirn gestochen.
Diese Körperverletzung hat dann wohl die Biene mit dem Leben bezahlt http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20061… und kann somit nicht mehr verurteilt werden.
Heidi hat Wind davon bekommen und meldet diesen Fall
unverzüglich bei dem Amt wegen Verletzung der
Aufsichtspflicht.
Dann hat Heidi aber Glück, dass man sie nicht gleich in die Psychiatrie eingeliefert hat.
Mütter, die ihr Kind nicht mal eine Sekunde im Leben aus den Augen lassen, es ständig fixieren, damit keine Biene, keine Schnake es sticht sind ja oberhysterisch und ziemlich reif für die Klappse.
Hans hat nun eine Verwarnung.
Hans hat eine Verwarnung? Von wem denn?
Läuft dieser Fall korrekt ab?
Nöööö, bestimmt nicht. Wenn nämlich Heidi will, dass solche „Naturereignisse“ dem Kind nicht passieren, muss es das Kind in einen Glaskasten oder Fliegendrahtkäfig an Hans zum Umgang übergeben. Das hat Heidi versäumt, somit macht sie sich der schweren Körperverletzung schuldig.
Hinzu kommen noch Straf- bzw. Gerichtsverfahren, die Hans gegen Heidi initiieren kann. Das wären z. B. Vortäuschung einer Straftat; wegen des fehlenden Käfigs Verletzung der Sorgfaltspflicht; Rufschädigung (ich denke den Leuten hier fällt hierzu noch mehr ein).
Darf Heidi Hans wegen diesem Bienenstich „anzeigen“?
Dürfen tut sie sicher. Wenn sie „nicht alle Tassen im Schrank“ (und/oder einen Hau und/oder … hier können mir bestimmt die Anderen im Forum auch weiterhelfen) wird sie das auch tun.
Dass sie Gefahr läuft ihr Sorgerecht wegen Kindeswohlschädigung zu verlieren, wird sie dann schon merken. Kaum ein Richter lässt nämlich ein Kind bei einer Mutter, die ihr Kind - damit es keinen Bienenstich bekommt - ständig und ununterbrochen fixierend umkreist.
Was geschieht, wenn wieder so etwas passieren würde?
Dann hat Hans und/oder der Opa dem Kind etwas Natur gegönnt, dass diese hysterische dumme Nuss dem Kind wohl nicht gönnen wird.
Ich wäre euch dankbar für eine Antwort, vielleicht auch
schweizerrechtlich gesehen, von Deutschland wäre sonst auch in
Ordnung.
Nun hier dazu ein tatsächliches und reales Beispiel aus Deutschland: die Mutter möchte nicht, dass der Vater Umgang mit den Kindern hat. Es landet bei Gericht. In dieser Zeit macht der Papa mit den Kindern einen Waldspaziergang.
Der endet damit, dass auf allen Kindern Zecken herumkrabbeln. Der Vater lässt die Kinder vom Kinderarzt absuchen, damit sich keine festsetzt. Mutter thematisiert die Zeckenivasion auf den Kindern bei Gericht.
Ergebnis: Vater bekam vom Richter tägliches Umgangsrecht für mehrere Stunden, viele Übernachtungen usw. mit den Kindern zugesprochen. Die Alleinsorge, die die Mutter beantragt hatte, wurde ihr nicht gegeben. Der Wutanfall des Richters - gegen die Mutter - soll legendär gewesen sein.
Wenn Heidi will, vermittle ich gerne den Kontakt zu dem Vater.
Mir tut das Kind furchtbar leid, das mit einer solchen hysterischen Ziege leben muss.
Viele Grüße
Ingrid