Aufsichtspflicht bei geschiedenen Eltern

Hallo miteinander

Nehmen wir an, wir haben eine Frau, Heidi und einen Mann, Hans.
Sie waren verheiratet und zeugten ein Kind, liessen sich jedoch scheiden.
Heidi hat das Sorgerecht für das Kind.
Hans sieht das Kind jeweils am Wochenende. Nun ist das Kind bei Hans zu Besuch und mit seinem Grossvater unterwegs und wird von einer Biene an der Stirn gestochen.
Heidi hat Wind davon bekommen und meldet diesen Fall unverzüglich bei dem Amt wegen Verletzung der Aufsichtspflicht. Hans hat nun eine Verwarnung.

Läuft dieser Fall korrekt ab?
Darf Heidi Hans wegen diesem Bienenstich „anzeigen“?
Was geschieht, wenn wieder so etwas passieren würde?

Ich wäre euch dankbar für eine Antwort, vielleicht auch schweizerrechtlich gesehen, von Deutschland wäre sonst auch in Ordnung.

Freundliche Grüsse
_ordinary

Meinst du die Eltern der Biene?
Obwohl ich mir nicht vorstellen kann, dass Relevanz hat. Noch nicht mal in der Schweiz.

Gruß
Ann da Càva

Wie meinen Sie das mit den Eltern der Biene?

Liebe Grüsse

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na wohl wegen dem Schweizerrecht und dem deutschen.
Wer Biene, Kind oder Großvater war Schweizer?

BTW. mal abgesehen von diesem nicht ganz ernstgemeiten Beitrag meinersteits, wer in aller Welt spricht von Verletzung der Aufsichtspflicht wegen eines Bienenstichs?
Welches Amt ist so bekloppt eine solche Anzeige überhaupt zu bearbeiten?
Schweiz?
Wenn eine Situation für ein Insekt so ist, dass es stechen will/muss, dann wird es stechen, egal ob da einer Aufsicht hat oder nicht.
Es sei denn ind er Schwiz ist das anders.

Rumburak

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Hallo!

Wessen Eltern sollten denn sonst eine Pflichtverletzung begangen haben? Um ein Kind wirksam vor Bienenstichen zu schützen, muss man es im Sommer in einen fensterlosen Raum einsperren. Ob das dann pflichtgemäß wäre, wage ich zu bezweifeln.

Anzeigen kann die Mutter natürlich. Die Leute vom Amt haben so viel mit echten Problemen zu tun, die sind für einen Lacher zwischendurch sicherlich dankbar.

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Hallo,

Nehmen wir an, wir haben eine Frau, Heidi und einen Mann,
Hans.
Sie waren verheiratet und zeugten ein Kind, liessen sich
jedoch scheiden.
Heidi hat das Sorgerecht für das Kind.

In Deutschland haben verheiratete bzw. geschiedene Eltern automatisch BEIDE das Sorgerecht.

Hans sieht das Kind jeweils am Wochenende. Nun ist das Kind
bei Hans zu Besuch und mit seinem Grossvater unterwegs und
wird von einer Biene an der Stirn gestochen.

Diese Körperverletzung hat dann wohl die Biene mit dem Leben bezahlt http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20061… und kann somit nicht mehr verurteilt werden.

Heidi hat Wind davon bekommen und meldet diesen Fall
unverzüglich bei dem Amt wegen Verletzung der
Aufsichtspflicht.

Dann hat Heidi aber Glück, dass man sie nicht gleich in die Psychiatrie eingeliefert hat.

Mütter, die ihr Kind nicht mal eine Sekunde im Leben aus den Augen lassen, es ständig fixieren, damit keine Biene, keine Schnake es sticht sind ja oberhysterisch und ziemlich reif für die Klappse.

Hans hat nun eine Verwarnung.

Hans hat eine Verwarnung? Von wem denn?

Läuft dieser Fall korrekt ab?

Nöööö, bestimmt nicht. Wenn nämlich Heidi will, dass solche „Naturereignisse“ dem Kind nicht passieren, muss es das Kind in einen Glaskasten oder Fliegendrahtkäfig an Hans zum Umgang übergeben. Das hat Heidi versäumt, somit macht sie sich der schweren Körperverletzung schuldig.
Hinzu kommen noch Straf- bzw. Gerichtsverfahren, die Hans gegen Heidi initiieren kann. Das wären z. B. Vortäuschung einer Straftat; wegen des fehlenden Käfigs Verletzung der Sorgfaltspflicht; Rufschädigung (ich denke den Leuten hier fällt hierzu noch mehr ein).

Darf Heidi Hans wegen diesem Bienenstich „anzeigen“?

Dürfen tut sie sicher. Wenn sie „nicht alle Tassen im Schrank“ (und/oder einen Hau und/oder … hier können mir bestimmt die Anderen im Forum auch weiterhelfen) wird sie das auch tun.

Dass sie Gefahr läuft ihr Sorgerecht wegen Kindeswohlschädigung zu verlieren, wird sie dann schon merken. Kaum ein Richter lässt nämlich ein Kind bei einer Mutter, die ihr Kind - damit es keinen Bienenstich bekommt - ständig und ununterbrochen fixierend umkreist.

Was geschieht, wenn wieder so etwas passieren würde?

Dann hat Hans und/oder der Opa dem Kind etwas Natur gegönnt, dass diese hysterische dumme Nuss dem Kind wohl nicht gönnen wird.

Ich wäre euch dankbar für eine Antwort, vielleicht auch
schweizerrechtlich gesehen, von Deutschland wäre sonst auch in
Ordnung.

Nun hier dazu ein tatsächliches und reales Beispiel aus Deutschland: die Mutter möchte nicht, dass der Vater Umgang mit den Kindern hat. Es landet bei Gericht. In dieser Zeit macht der Papa mit den Kindern einen Waldspaziergang.

Der endet damit, dass auf allen Kindern Zecken herumkrabbeln. Der Vater lässt die Kinder vom Kinderarzt absuchen, damit sich keine festsetzt. Mutter thematisiert die Zeckenivasion auf den Kindern bei Gericht.

Ergebnis: Vater bekam vom Richter tägliches Umgangsrecht für mehrere Stunden, viele Übernachtungen usw. mit den Kindern zugesprochen. Die Alleinsorge, die die Mutter beantragt hatte, wurde ihr nicht gegeben. Der Wutanfall des Richters - gegen die Mutter - soll legendär gewesen sein.

Wenn Heidi will, vermittle ich gerne den Kontakt zu dem Vater.

Mir tut das Kind furchtbar leid, das mit einer solchen hysterischen Ziege leben muss.

Viele Grüße
Ingrid

Wer Biene, Kind oder Großvater war Schweizer?

Wie bitte?! Kommt ja nicht drauf an :smile: Aber damit meinte ich, dass dieser Fall wirklich kürzlich geschehen ist und das alles in der Schweiz mit einer Schweizerfamilie…

BTW. mal abgesehen von diesem nicht ganz ernstgemeiten
Beitrag meinersteits, wer in aller Welt spricht von Verletzung
der Aufsichtspflicht wegen eines Bienenstichs?

Und ja, scheinbar hat das mit der Verwarnung ziemlich gut geklappt!
Und dieser Beitrag war ernst gemeint… :-S
Und es wird von Aufsichtspflicht gesprochen…

Wenn eine Situation für ein Insekt so ist, dass es stechen
will/muss, dann wird es stechen, egal ob da einer Aufsicht hat
oder nicht.

Das denke ich eben auch…

Liebe Grüsse

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Hallo, danke für deine Antwort :smile:

Dann hat Heidi aber Glück, dass man sie nicht gleich in die
Psychiatrie eingeliefert hat.

Ich finde, da haben Sie vollkommen Recht!

Mütter, die ihr Kind nicht mal eine Sekunde im Leben aus den
Augen lassen, es ständig fixieren, damit keine Biene, keine
Schnake es sticht sind ja oberhysterisch und ziemlich reif für
die Klappse.

Und hier auch…

Hans hat eine Verwarnung? Von wem denn?

Na von diesem Amt, ich weiss nicht, wo genau. So hats mir mein Freund erzählt.

Läuft dieser Fall korrekt ab?

Nöööö, bestimmt nicht. Wenn nämlich Heidi will, dass solche
„Naturereignisse“ dem Kind nicht passieren, muss es das Kind
in einen Glaskasten oder Fliegendrahtkäfig an Hans zum Umgang
übergeben. Das hat Heidi versäumt, somit macht sie sich der
schweren Körperverletzung schuldig.

Hahahaha… ich mag dich schon jetzt:smile:

Ergebnis: Vater bekam vom Richter tägliches Umgangsrecht für
mehrere Stunden, viele Übernachtungen usw. mit den Kindern
zugesprochen. Die Alleinsorge, die die Mutter beantragt hatte,
wurde ihr nicht gegeben. Der Wutanfall des Richters - gegen
die Mutter - soll legendär gewesen sein.

Und das soll wirklich geschehen sein?

Viele Grüsse

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Aber damit meinte ich,
dass dieser Fall wirklich kürzlich geschehen ist und das alles
in der Schweiz mit einer Schweizerfamilie…

Ja das erklärt natürlich alles.
Rumburak

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Hallo,

Hans hat eine Verwarnung? Von wem denn?

Na von diesem Amt, ich weiss nicht, wo genau. So hats mir mein
Freund erzählt.

Wenn die Verwarnung kein Fake ist, sollte sich Hans die Verwarnung - mit genauer Begründung Bienenstich - schriftlich geben lassen.

Ich kann mir echt vorstellen, dass die Presse damit ihr Sommerloch füllen würde.

Ergebnis: Vater bekam vom Richter tägliches Umgangsrecht für
mehrere Stunden, viele Übernachtungen usw. mit den Kindern
zugesprochen. Die Alleinsorge, die die Mutter beantragt hatte,
wurde ihr nicht gegeben. Der Wutanfall des Richters - gegen
die Mutter - soll legendär gewesen sein.

Und das soll wirklich geschehen sein?

Doch ganz real und echt. Die Anwältin der Mutter argumentierte, dass der Vater nicht ordentlich auf die Kinder aufpasst, sonst hätten sie ja keine Zecken bekommen.

War echt ein Schuss in den Ofen. Der Vater bekam dann täglich Umgang und betreut inzwischen (sind schon ein paar Jahre vergangen seither) die Kinder hälftig (Wechselmodell). Ich kenne ihn und den größten Teil der gerichtlichen Akten höchstpersönlich.

Es gibt tatsächlich Richter die merken, wie der Hase läuft und sorgen dann dafür, dass sich solche Personen selbst ins Knie schießen.

Gruß
Ingrid