Aufsichtspflicht der Schulen

Hallo Rechtskundige,

ein leidiges Thema: Unterrichtsausfall an Schulen. Gibt es eine Hohlstunde, lungern die Kinder irgendwo herum oder sie werden nach Hause geschickt. In der Nachbarschaft beobachtete ich öfters, dass der Sprössling vor der Tür steht, die Mutter ist aber einkaufen (sie erwartete das Kind stundenplanmässig ja auch erst eine Stunde später) und das Kind steht vor verschlossener Haustür und spielt unbeaufsichtigt auf der Straße.

Ich halte es für unverantwortlich und als Verletzung der Aufsichtspflicht der Schule, wenn sie die Kinder zu früh heimschickt auf die Gefahr hin, dass sie nicht unmittelbar in die Obhut der Eltern übernommen werden können.

Bei älteren Schülern (5. klasse und höher) hat unsere Schule den Eltern und den Schülern mitgeteilt, dass sie bei Unterichtsausfällen das Schulgelände nicht verlassen dürfen, andernfalls die Schule keine Gewähr für die Sicherheit der Schüler übernehmen kann. Aber auch auf dem Schulgelände werden die Schüler während der Hohlstunde nicht beaufsichtigt. Also auch hier stiehlt sich die Schule aus der Verantwortung.

Frage: Könnte die Schule im Schadensfall wegen Verletzung der Aufsichtspflicht belangt werden? Oder gibt es ein „Schlupfloch“ im Schulgesetz?

Danke für Eure Meinungen!

Wolfgang D.

Hallo,

ich hatte ab der 2. Klasse einen Hausschlüssel, da beide Elternteile arbeiten mussten.

Was ist daran unverantwortlich?

Ich finde es viel schlimmer, wenn man seine Kinder so unselbständig erzieht, dass sie in der 5. Klasse immer noch nicht mit einem Hausschlüssel umgehen können.

Gruß
Didi

Hallo Didi,

schön, dass Du es so locker siehst!

Hallo,

ich hatte ab der 2. Klasse einen Hausschlüssel, da beide
Elternteile arbeiten mussten.

Und was war in der 1. Klasse, oder wenn Du mal den Schlüssel vergessen hattest?

Was ist daran unverantwortlich?

Die Schule macht es sich einfach zu leicht. Lasse mal Dein Kind unbeaufsichtigt auf einem Spielplatz (Eltern haften für Ihre Kinder! ist dort meistens angeschlagen) oder einer Strasse oder verbotenerweise auf einer Baustelle spielen. Was meinst Du, was Dir der Staatsanwalt erzählt wenn das Kind verunglückt oder groben Unfug treibt? Dann ist sehr schnell von mangelhafter Beaufsichtigung die Rede.

Ich finde es viel schlimmer, wenn man seine Kinder so
unselbständig erzieht, dass sie in der 5. Klasse immer noch
nicht mit einem Hausschlüssel umgehen können.

Das hat mit unselbstständiger Erziehung und mit Hausschlüssel gar nichts zu tun. Kinder vergessen sich sehr leicht und besonders in der Gruppe.

Wolfgang D.

Eltern haften für Ihre Kinder! ist dort
meistens angeschlagen

Stimmt, es ist angeschlagen, aber trotzdem Unsinn. Jeder haftet für sich selbst. Eltern haften für ihre Aufsichtspflicht. Das heißt aber nicht, dass sie ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr rund um die Uhr bewachen müssen.

5 Like

Hallo,

generell ist das Schulgesetz ja Ländersache. Da musst du im Einzelnen eben im Schulgesetz deines Bundeslandes nachsehen. Über die üblichen Suchmaschinen ist das eigentlich kein Problem :wink:

Ansonsten ist hier ein ausführlicher Artikel über die Aufsichtspflicht im Allgemeinen und Speziellen.

http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Fachbeitrag/a…

TM

hi

Und was war in der 1. Klasse, oder wenn Du mal den Schlüssel
vergessen hattest?

In einem Zeitalter wo fast jeder mindestens ein Handy hat, sollte das doch kein Problem mehr sein. Weder ein vergessener Schlüssel, noch eine ausgefallene Stunde

Was ist daran unverantwortlich?

Die Schule macht es sich einfach zu leicht.

Ich denke eher, daß es sich die Eltern leicht machen, in dem sie die Verantwortung auf andere abschieben.

Kinder vergessen sich sehr leicht und besonders in der Gruppe.

Und daran ist dann auch die Schule schuld?

Gruß
Edith

Was hat denn ein Handy mit der Aufsichtspflicht durch die Schule zu tun? Die Frage bezog sich ja nun nicht auf praktische Gesichtspunkte, sondern auf rechtliche. Tatsache ist, dass Kinder bis zu einem bestimmten Alter das Schulgelände während der Schulzeit gar nicht verlassen dürfen. Das gilt natürlich auch für Freistunden, und dafür haftet die Schule auch. Manche Schulen sind da sehr restriktiv und verbieten selbst volljährigen Schülern die Entfernung vom Schulgelände.

Interessant wäre die Frage, was für Freistunden gilt, die auf das Ende eines Schultages fallen. Bei vorzeitigem Schulende wären dann die Eltern gar nicht in der Lage, ihrer Aufsichtspflicht zu genügen, weil sie davon ausgehen, dass die Aufsicht bis zum regulären Ende des Schultags gewährleistet ist. Die andere Variante hieße, alle Schüler sinnlos auf dem Gelände festzuhalten.

3 Like

Hallo,

generell ist das Schulgesetz ja Ländersache. Da musst du im
Einzelnen eben im Schulgesetz deines Bundeslandes nachsehen.
Über die üblichen Suchmaschinen ist das eigentlich kein
Problem :wink:

Ansonsten ist hier ein ausführlicher Artikel über die
Aufsichtspflicht im Allgemeinen und Speziellen.

http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Fachbeitrag/a…

Hallo,
danke für den konstruktiven Beitrag. Wenn ich das Familienhandbuch als Schulleiter durchlesen würde, bekäme ich jetzt grau Haare und würde froh sein, dass die Mehrheit der Bevölkerung das Problem eher lässig oder gar nicht sieht, so wie in den untenstehenden Beiträgen.

Wolfgang D.

Interessant wäre die Frage, was für Freistunden gilt, die auf
das Ende eines Schultages fallen. Bei vorzeitigem Schulende
wären dann die Eltern gar nicht in der Lage, ihrer
Aufsichtspflicht zu genügen, weil sie davon ausgehen, dass die
Aufsicht bis zum regulären Ende des Schultags gewährleistet
ist.

Zumal es zumindest in einigen Bundesländern die verlässliche Grundschule gibt. 'Da sind die Schulen verpflichtet, die Kinder nicht vor einer bestimmten Uhrzeit nach Hause zu schicken.

Hi

Was hat denn ein Handy mit der Aufsichtspflicht durch die
Schule zu tun? Die Frage bezog sich ja nun nicht auf
praktische Gesichtspunkte, sondern auf rechtliche.

Das stimmt. In der heutigen Zeit wird offenbar immer lieber gleich mit dem Gesetzbuch gewedelt als andere Sichtweisen in Betracht zu ziehen.

Was bin ich froh, daß ich einer Zeit Kind sein durfte als die Eltern noch nicht wegen jeden Furz nach einem Gesetz gerufen haben und es keine Katastrophe war, wenn mal eine Stunde ausgefallen ist und wir daher früher nach Hause kamen - und das in einem Zeitalter ohne Handy.

Gruß
Edith

Hallo!

Dieses Thema hatten wir gestern im Schulrechtsseminar. Dein Bundesland zu erfahren wäre wirklich sehr interessant, nur so kann man genauere Auskunft geben.

In der Schulordnung Gymnasium für Sachsen steht z.B. drin, dass es im Ermessen der Schule liegt, Schüler je nach körperlicher und geistiger Entwicklung, den äußeren Bedingungen und der Art der Veranstaltung zu beaufsichtigen. Dazu zählen auch Freistunden. Ich kann also nach vorheriger Belehrung sehr wohl eine Klasse „herumlungern“ lassen, wenn ich der Meinung bin, dieser Klasse ist genau das zuzutrauen.

Aufsicht in der Schule bedeutet nicht, dass jedes Kind ununterbrochen unter aktiver Aufsicht steht. Hat ein Lehrer in einer Pause Aufsicht und befindet sich gerade am einen Ende des Ganges, während sich am anderen Ende zwei Schüler die Nase blutig hauen, hat er seine Aufsichtspflicht nicht verletzt. Natürlich muss er eingreifen, sobald er es feststellt oder mitgeteilt bekommt.

Rein praktisch sehe ich an deiner Frage folgendes Problem: Wenn eine Stunde ausfällt, steht ja eben gerade kein Lehrer zur Verfügung, der die Aufsicht ausüben könnte - sonst gebe es ja Vertretungsunterricht. Bei uns wird es so gehandhabt, dass die Schüler bis Klasse 9 das Schulgelände bis zum Ende des offiziellen Unterrichts nicht verlassen dürfen. Neulich wurde einer mit einem Döner erwischt - das gab ein klein wenig Ärger für den aufsichtsführenden Lehrer und den Schüler. Ältere Schüler müssen die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorlegen, dass sie das Gelände vorzeitig verlassen dürfen. Wenn man sich die Vertretungspläne anschaut, wird man feststellen, dass den jungen Klassen zu 95% eine Vertretungslehrkarft gestellt wird, während ab Klasse 9/10 auch einiges ausfällt bzw. Aufgaben verteilt werden, die zu Hause zu erledigen sind.

Nachdem wir dieses Thema aber gestern erst behandelt haben, bin ich zu dem Entschluss gekommen, lieber nicht allzu viel darüber nachzudenken, auf welcher rechtlichen Grundlage man sich bewegt, da man ansonsten als Lehrer recht schnell Aktivitäten wie „Wenn du mit der Klausur fertig bist, kannst du gehen!“, Wanderfahrten, Exkursionen, Theater- oder Klobesuche (der Schüler) sein lässt - denn die Hauptaussage war: „Solange nichts passiert…“

Grüße!

Hallo Sonne,
genau das ist der Punkt:

Rein praktisch sehe ich an deiner Frage folgendes Problem:
Wenn eine Stunde ausfällt, steht ja eben gerade kein Lehrer
zur Verfügung, der die Aufsicht ausüben könnte - sonst gebe es
ja Vertretungsunterricht. Bei uns wird es so gehandhabt, dass
die Schüler bis Klasse 9 das Schulgelände bis zum Ende des
offiziellen Unterrichts nicht verlassen dürfen. Neulich wurde
einer mit einem Döner erwischt - das gab ein klein wenig Ärger
für den aufsichtsführenden Lehrer und den Schüler. Ältere
Schüler müssen die schriftliche Einverständniserklärung der
Eltern vorlegen, dass sie das Gelände vorzeitig verlassen
dürfen. Wenn man sich die Vertretungspläne anschaut, wird man
feststellen, dass den jungen Klassen zu 95% eine
Vertretungslehrkarft gestellt wird, während ab Klasse 9/10
auch einiges ausfällt bzw. Aufgaben verteilt werden, die zu
Hause zu erledigen sind.

Der Lehrermangel wird auf dem Rücken der Kinder ausgetragen! Es muß zuerst etwas passieren, bis gehandelt wird: In einer Schule eines Nachbarorts wurde den Eltern das betreten des Schulgeländes verboten, wenn sie ihre Kinder zum Unterricht bringen oder sie wieder abholen wollten, weil die Übersicht verloren ging, wer sich auf dem Schulgelände aufhält und befürchtet wird (und vielleicht auch vorgekommen ist), dass Unbefugte sich Zutritt zu den Kindern verschaffen. Andere Schulen haben, sicher auch aus gutem Grund, die Zugänge nur zu bestimmten Zeiten geöffnet, dann aber bewacht, während der übrigen Zeiten sind die Türen nur von Innen zu öffnen.
Die Befürchtungen der Eltern und Schulen mögen vielleicht übertrieben sein, sind aber durchaus von realen Vorkommnissen genährt. Daher halte ich es für puren Leichtsinn, Kinder bei Unterrichtsausfällen nach Hause zu schicken.

Nachdem wir dieses Thema aber gestern erst behandelt haben,
bin ich zu dem Entschluss gekommen, lieber nicht allzu viel
darüber nachzudenken, auf welcher rechtlichen Grundlage man
sich bewegt, da man ansonsten als Lehrer recht schnell
Aktivitäten wie „Wenn du mit der Klausur fertig bist, kannst
du gehen!“, Wanderfahrten, Exkursionen, Theater- oder
Klobesuche (der Schüler) sein lässt - denn die Hauptaussage
war: „Solange nichts passiert…“

Während meiner Schulzeit war Begleitung bei Wandertagen, Exkursionen etc. durch Elternteile als Mit-Aufsichtspersonen durchaus üblich. Es mußte halt vorher organisiert werden. Nachdem an den meisten Schulen sich die meisten Lehrer bei der Stundenplangestaltung einen unterrichtsfreien Tag resevieren, könnte sicherlich aus diesem Pool ein Aufsichtsnotdienst organisiert werden.

Wolfgang D.

Hallo!

Der Lehrermangel wird auf dem Rücken der Kinder ausgetragen!

Das ist ja nichts Neues.

Es muß zuerst etwas passieren, bis gehandelt wird: In einer
Schule eines Nachbarorts wurde den Eltern das betreten des
Schulgeländes verboten, wenn sie ihre Kinder zum Unterricht
bringen oder sie wieder abholen wollten, weil die Übersicht
verloren ging, wer sich auf dem Schulgelände aufhält und
befürchtet wird (und vielleicht auch vorgekommen ist), dass
Unbefugte sich Zutritt zu den Kindern verschaffen.

Der Schulleiter hat das Hausrecht, er darf bestimmen, wer das Gelände betritt und wer nicht.

Während meiner Schulzeit war Begleitung bei Wandertagen,
Exkursionen etc. durch Elternteile als Mit-Aufsichtspersonen
durchaus üblich. Es mußte halt vorher organisiert werden.
Nachdem an den meisten Schulen sich die meisten Lehrer bei der
Stundenplangestaltung einen unterrichtsfreien Tag resevieren,
könnte sicherlich aus diesem Pool ein Aufsichtsnotdienst
organisiert werden.

Das ist auch heute noch üblich, aber die Haupt-Aufsichtsperson ist und bleibt der Lehrer und der kann nun einmal nicht überall sein. Ich kann nur aus meinem Umfeld berichten, dem PISA-Sieger Sachsen. Hier arbeiten die Lehrer auf 70-80% des Gehaltes (kein Lehrer ist verbeamtet, Tariflohn Ost), aber die außerunterrichtlichen Aufgaben lassen sich nun einmal nicht auf 80% reduzieren. An meiner Schule ist ein unglaublicher Frust zu spüren, was immer wieder Neues an Erfindungen auf die Lehrer zukommt: Werbeveranstaltungen für die Viertklässler am Abend, auf drei Jahre rückwirkende Berichtspflicht über Fortbildungen, Pflicht zur Aufsichtsführung in den Pausen, Pflicht zur Beaufsichtigung der Schüler zwischen Unterrichtsende und Beginn von AGs und GTAs (wovon nur 50% überhaupt als gearbeitet gelten) usw. Bei uns haben die Lehrer oft einen unterrichtsfreien Tag, weil sie nur 20 Stunden geben dürfen oder an mehreren Schulen gleichzeitig eingesetzt sind. Da gibt es keinen „Pool“, das ist einfach Zeit, die der Lehrer nicht an der Schule ist - aber arbeiten wird er mit Sicherheit trotzdem.
Das alles artet aber in eine Diskussion über Lehrermangel aus und hat nichts mit Recht zu tun. Ich stimme dir zu, der Mangel an Personal ist dann gerade bei den Kleinen ein echtes Problem. Aber ich kenne keinen Lehrer, der hier nach 80% sagt: Nö, Schluss jetzt, mache ich nicht. Zumindest nicht, wenn es direkt um die Schüler geht. Nur bei diesem ganzen Bürokratie-Mist sind schon einige Kollegen in der Dienstberatung leicht, äh, angesäuert gewesen.

Grüße!

Wolfgang D.

Hallo Wolfgang,

Und was war in der 1. Klasse, oder wenn Du mal den Schlüssel
vergessen hattest?

Ein weiterer Hausschlüssel wurde bei jemand anderem in der Nähe deponiert. Aber mein Hausschlüssel wurde innerhalb des Schulranzens mit einer längeren Schnur festgebunden. und meinen Schulranzen habe ich nicht allzu oft verloren.

Das hat mit unselbstständiger Erziehung und mit Hausschlüssel
gar nichts zu tun. Kinder vergessen sich sehr leicht und
besonders in der Gruppe.

Und dafür soll die Schule haften?

Wie möchtest Du das bei älteren Schülern handhaben. Mit 16/17 Jahren dürfen die nicht selbst entscheiden, ob sie nebenan in den Supermarkt gehen, um sich Vesper/Schulzeug/Bravo kaufen dürfen?

Aber vllt war das auch missverständlich von mir: Ich meinte den Fall, wenn die Schule früher aus war. Bei Hohlstunden bekamen wir meistens irgendwelche Aufgaben von einer anderen Lehrkraft.

Gruß
Didi

Beiträge in dem Forum stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. Bevor Ihr aufgrund von Informationen in diesem Brett handelt, solltet Ihr weiteren Rechtsrat einholen. Für konkrete Rechtsfragen solltet Ihr die Hilfe eines Anwalts oder Steuerberaters in Anspruch nehmen. Nur Anwälte und Steuerberater geben verbindliche Rechtsauskunft, für die sie auch einzustehen haben.

Hallo,

Das stimmt. In der heutigen Zeit wird offenbar immer lieber
gleich mit dem Gesetzbuch gewedelt als andere Sichtweisen in
Betracht zu ziehen.

Was bin ich froh, daß ich einer Zeit Kind sein durfte als die
Eltern noch nicht wegen jeden Furz nach einem Gesetz gerufen
haben

Da stimme ich zwar zu, aber deswegen kann man doch trotzdem nach der rechtlichen Lage fragen…
Das hier irgendwelche Eltern „mit dem Gesetzbuch wedeln“ ist deine Interpretation, vielleicht interessiert sich der Ursprungsposter einfach theoretisch für die Frage?

Gruß
Kati