Aufsichtspflicht des Staates/Regierung?

Hallo!

Gibt es so etwas wie eine „Aufsichtspflicht“ (in Ermangelung eines besseren Begriffs) des Staates ( =Verwaltung) bzw. der Regierung auf den Buerger (in Deutschland? in anderen Laendern?). Darunter verstehe ich, dass sich die Verwaltung bzw. Regierung

  1. sich fuer den Einzelnen einsetzt gegenueber anderen Autoritaeten.
  2. sich fuer das allgemeine Wohl der Buerger einsetzt (z.B. bei der Abschliessung von internationalen Vertraegen).

Falls man der Meinung ist, dass z.B. 1) bzw. 2) nicht zur Genuege getan wurde, kann man dann die Verwaltung bzw. Regierung verklagen (an deutschen, europaeischen, internationalen Gerichten).

Eine eher abstrakte (vielleicht auch dummer) Frage … aber vielleicht habt Ihr Gedanken dazu.

Viele Gruesse,

Marcus

Moin,

Gibt es so etwas wie eine „Aufsichtspflicht“ (in Ermangelung
eines besseren Begriffs) des Staates ( =Verwaltung) bzw. der
Regierung auf den Buerger (in Deutschland? in anderen
Laendern?).

Sicherlich. Es gibt vielfältige positive Pflichten des Staates gegenüber dem Bürger, zB. iSv. Schutzpflichten (Schutz der Rechte des Bürgers, auch gegen Dritte), Erziehungspflichten (staatlicher Erziehungsauftrag etwa im Bereich des Schulwesens), soziale Pflichten (Schaffung sozialer Voraussetzungen), auch gegenüber dem, bzw. im Ausland steht der Bürger unter dem Schutz des Deutschen Staates.

Darunter verstehe ich, dass sich die Verwaltung
bzw. Regierung

  1. sich fuer den Einzelnen einsetzt gegenueber anderen
    Autoritaeten.

Also einsetzen für andere tut sich der Staat gegenüber anderen zB. durch die Polizei. Gegenüber dem Ausland bestehen auch diplomatische Pflichten, sich für den Bürger einzusetzen.

  1. sich fuer das allgemeine Wohl der Buerger einsetzt (z.B.
    bei der Abschliessung von internationalen Vertraegen).

Klar, das ist schon ein Aufgabe der Regierung, auch im internationalen Kontext die Verwirklichtung der Freiheitsrechte der Bürger zu fördern.

Falls man der Meinung ist, dass z.B. 1) bzw. 2) nicht zur
Genuege getan wurde, kann man dann die Verwaltung bzw.
Regierung verklagen (an deutschen, europaeischen,
internationalen Gerichten).

Nein. Klagen kann man bis auf ganz wenige (hier nicht einschlägige) Ausnahmen nur gegen Eingriffe des Staates in die eigenen Rechte (sei es durch direkten Eingriff oder dadurch, dass der Staat einem selbst gesetzlich zustehende Ansprüche nicht erfüllt).
Die Förderung des Einzelnen iRe. wie Du es nennst „Aufsichtspflicht“ ist zwar eine grundsätzliche Pflicht des Staates, hier steht aber der Regierung und dem Gesetzgeber ein weiter Einschätzungs- und Ermessensspielraum zu, wie er dieses tut. Letztlich ist das ja auch überwiegend eine Frage der politischen Ausrichtung. Dass hier nicht einer den Staat verpflichten kann, seine politischen Vorstellungen durchzusetzen, ist offensichtlich. Solche Bereiche bleiben der Politik vorbehalten und sind rechtlich kaum bis nicht greifbar.

Eine eher abstrakte (vielleicht auch dummer) Frage … aber
vielleicht habt Ihr Gedanken dazu.

Bitte schön.

Gruß
Dea