Aufsichtspflicht Eltern wenn Jugendliche Sex haben

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Aufsichtspflicht der Eltern:

Wenn zwei Jugendliche (Junge 15 und Mädchen 14 Jahre alt) im Elternhaus des Jungen einvernehmlichen Sex haben, können dann die Eltern des Mädchen die Eltern des Jungen wegen Missachtung der Aufsichtspflicht rechtlich belangen? Im konkreten Fall bei uns im Bekanntenkreis waren die Eltern des Jungen nicht zu Hause, während die Teenies sich „vergnügt“ haben.

Mir ist bekannt, dass der Sex an sich strafrechtlich nicht relevant ist, da beide über 14 sind und der Sex einvernehmlich war. Darüber hinaus ist klar, dass die Eltern des Jungen auch unterhaltspflichtig wären, falls das Mädchen schwanger wird (der Junge verdient ja noch kein eigenes Geld).

Aber wie ist es mit der Aufsichtspflicht der Eltern? Handelt es sich um eine Verletzung der Aufsichtspflicht, wenn die Eltern davon nichts mitbekommen bzw. wissen?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Hallo,

dies stellt keine Aufsichtspflichtverletzung Dar, da die Eltern bei dem Alter der Jugendlichen nicht mehr jede Sekunde hinter den Kids her sein muss. Schliesslich hätten sich die Kids auch einfach abmelden können und auf dem Spielplatz, oder irgendwo anders Sex haben können.

Liebe Grüsse, Ilona

Hallo,
also bei uns hat es das früher auch gegeben. Die Elter können ja die Kinder 14, und 15 nicht den ganzen Tag auf den Rücken binden. Und wenn es ihnen gelingt, in die Wohnung zu kommen, um Sex zu haben, weil sie es möchten, ist es eben so. Oder sollen sie es an den Bahngleisen oder sonst wo machen?
Salue,

Hallo,
nein, das ist Blödsinn. Der Junge ist mit seinen 15 Jahren alt genug und braucht keinen Anstandswauwau mehr. Wenn die Jugendlichen einvernehmlich miteinander geschlafen haben, kann da keiner was gegen tun. Mir scheint es so, als sollten die Eltern des Mädchen mal ein ordentliches Aufklärungsgespräch mit ihrer Tochter führen. Wenn die beiden verantwortungsbewusst gehandelt haben, haben sie hoffentlich ein Kondom benutzt. Es ist eine äthische Frage, ob man findet, daß die beiden vielleicht zu jung sind. Aber heute ist das nun mal so…meine Tochter ist 12 und ich würde mir so frühen Sex für sie nicht wünschen…
das Durchschnittsalter liegt aber nun mal bei 14/15 Jahren.
Aber zur eigentlichen Frage: ich denke nicht, daß die Eltern des Mädchens da eine Chance haben, rechtlich gegen anzugehen. Aufsichtspflichtsverletzung ist in diesem Sinne eine ganz andere Sparte.
Alles Gute,
Coolette

Hallo sstierand,
erst einmal hast du insoweit recht, dass die Eltern des Jungen - im Falle einer Schwangerschaft - so lange unterhaltspflichtig sind, solange der Junge selbst kein Geld verdient. Was die Verletzung der Aufsichtspflicht angeht: Macht Euch nicht lächerlich und denkt zurück, als Ihr so jung gewesen seit. Wenn die beiden einvernehmlich Sex haben wollen, dann werden sie wohl kaum vorher die Eltern fragen und wenn nicht zu Hause, dann wird sich mit Sicherheit eine andere Gelegenheit finden. Die beiden sind doch nicht 24 Stunden rundherum unter Aufsicht! Anstatt jetzt in Panik zu verfallen, solltet ihr als Eltern mit beiden Jugendlichen vernünftig reden, dass diese wenigstens verhüten, so lange die Schule oder Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen ist. Das hilft mehr als irgendwelche Verbote. Und wie wäre es mit ein wenig Vertrauen in die Vernunft eurer Kinder?
Viele Grüße. Heidi