Aufsichtspflicht fremder Kinder

Hallo,

ich habe kurz eine Frage zur Aufsichtspflicht eines fremden Kindes - 6 Jahre alt.
Zum Sommer hin geht das Kind einer Bekannten ebenfalls mit in die gleiche Klasse wie mein Sohn. Ebenfalls gehen die Beiden gemeinsam zur „Stadtranderholung“, wobei die Kinder drei Wochen lang jeden Morgen zum Marktplatz laufen, und dort mit einem Bus abgeholt werden.
Frage: Da die Mutter jeden Morgen das Kind um 7 Uhr bei mir abgibt, um zur Arbeit fahren zu können, und die Kinder dann um kurz vor 8 das Haus verlassen: Habe ich die Aufsichtspflicht über das fremde Kind, wenn beide Kinder gemeinsam gegen 8 Uhr mein Haus verlassen? Kann ich haftbar gemacht werden, wenn das Kind auf dem Schulweg oder auf dem Weg zum Marktplatz etwas beschädigt oder gar angefahren wird??

Liebe Grüße und herzlichen Dank im Vorraus

Lies mal hier: http://www.t-online.de/eltern/familie/id_18748344/aufsichtspflicht-von-eltern-wie-viel-kontrolle-ist-noetig-.html

Man müsste in deinem fall wirklich dein Kind, das andere Kind (also deren geistige Reife) sowie die Örtlichkeiten (Länge des Fussweges, Gefahren auf dem Weg etc.) kennen um das einigermassen beurteilen zu können. „Verletzung der Aufichtspflicht“ ist quasi immer vom Einzelfall abhängig. „Eltern haften für ihre Kinder“ (als unumstösslicher Grundsatz) kommt aus der selben Märchenstunde wie „Spinat hat viel Eisen“ oder „Verschluckte Kaugummis verkleben den Magen“.

herzlichen Dank für Deine Informationen! Also wäre es besser, einen Zettel zu haben, auf dem steht, dass ich nicht die Haftung übernehme?

Wie meinst du das?

Du must nicht für das Kind haften, nur für Dein Fehlverhalten. Daher hilft kein Zettel.

Das Problem ist eher zwischenmenschlicher Natur, wenn das Kind gegen Nachbars Auto zerkratzt und der auf seinem Schaden sitzen bleibt. Lass Dir ggf. von den Eltern plausibel versichern, dass der Sohn in der Familienversicherung mit-versichert ist (Stichwort „deliktunfähig“).