Hallo,
ich habe kurz eine Frage zur Aufsichtspflicht eines fremden Kindes - 6 Jahre alt.
Zum Sommer hin geht das Kind einer Bekannten ebenfalls mit in die gleiche Klasse wie mein Sohn. Ebenfalls gehen die Beiden gemeinsam zur „Stadtranderholung“, wobei die Kinder drei Wochen lang jeden Morgen zum Marktplatz laufen, und dort mit einem Bus abgeholt werden.
Frage: Da die Mutter jeden Morgen das Kind um 7 Uhr bei mir abgibt, um zur Arbeit fahren zu können, und die Kinder dann um kurz vor 8 das Haus verlassen: Habe ich die Aufsichtspflicht über das fremde Kind, wenn beide Kinder gemeinsam gegen 8 Uhr mein Haus verlassen? Kann ich haftbar gemacht werden, wenn das Kind auf dem Schulweg oder auf dem Weg zum Marktplatz etwas beschädigt oder gar angefahren wird??
Liebe Grüße und herzlichen Dank im Vorraus