Hallo,
folgender hypothetischer Fall:
4-jähriges Mädchen soll bei Abschlussball einer Tanzschule, bei der es zum Kindertanzen angemeldet ist, einen Gruppentanz zeigen. Die Kinder werden ca. 90 Minuten vor
Veranstaltungsbeginn bei den Betreuerinnen abgegeben. Sie wollen noch
einmal üben. Es heißt, man kann in ca. 90 Minuten wieder kommen. Dann
wäre die Aufführung. Da dürfe man zuschauen. Also verlässt der
erwachsene Begleiter die Location wieder. Wie sieht es da das Gesetz? Wer ist in den 90 Minuten verantwortlich? Angenommen, in den AGBs der Tanzschule steht nichts weiter darüber.
Noch weiter angenommen: Das Mädchen wird ca. 20 Minuten nach dem
Abliefern von einer wildfremden Frau nach Hause gebracht. Tränen
überströmt. Die „Überei“ war nach nur fünf Minuten beendet und die
Kinder wurden mit den Worten „geht zu euren Eltern“ nach draußen
geschickt. Das kleine Mädchen hat darauf hin versucht, die 1,5 km nach
Hause zu laufen und wurde dabei von einer hilfsbereiten Frau
aufgesammelt.
Angenommen, der Veranstalter sagt, nachdem man ihn zur Rede stellt, dass zwischen dem Üben und dem Auftritt keine Aufsichtspflicht seinerseits herrscht. Hat er damit recht?
Hallo Sven,
sicher ist das hart, was du da schilderst und sicher ist letztendlich der Veranstalter verantwortlich, wen er da einsetzt.
In der Realität ist der Veranstalter meist froh, wenn überhaupt jemand von den Eltern bereit ist, den Aufpasser zu machen. Da alles gut gegangen ist, wäre es schwer, hier jemandem irgendetwas vorzuwerfen.
Mach einfach beim nächsten Mal selbst den Aufpasser und sorge für Ordnung. Und sei verantwortungsbewußter als diejenigen, die Vierjährige alleine noch Hause schicken oder gar nicht erst in Erwägung ziehen, selbst einmal diese Aufgabe zu übernehmen.
Gruß!
Horst
Das ist menschlich gesehen so richtig, mich würde jedoch die Rechtslage interessieren. Kann man sich einfach rausreden? Schließlich ist das eine feste Veranstaltung und die Kinder sind dazu eingeladen. Zum Üben wurden die Eltern weggeschickt.
Hallo,
war der erwachsene Begleiter ein Elternteil? Haben die Proben sonst auch 90 min am Stück gedauert? Bei 4-jährigen?? Und der Elternteil (oder „Begleiter“) ist weggegangen, ohne sich zu erkundigen, wie die nächsten 90 Minuten genau organisiert sind? Aber hinterher dann nach Gesetzen schreien…
Sorry für meinen nicht hilfreichen Beitrag, aber so etwas kann ich nicht fassen.
Gruß
Nelly
Hallo,
Und nein, ich habe nicht einfach weggeklickt. Aber meine Antwort würde in einer neutralen Form seltsam klingen (finde ich).
Die Kinder werden ca. 90 Minuten vor
Veranstaltungsbeginn bei den Betreuerinnen abgegeben. Sie wollen noch
einmal üben. Es heißt, man kann in ca. 90 Minuten wieder kommen. Dann
wäre die Aufführung. Da dürfe man zuschauen.
Wenn ich das so lese, bzw. so eine Auskunft bekommen würde, würde ich auch davon ausgehen, dass ich in den folgenden 90 Minuten nicht anwesend sein muss. Ich beziehe mich da besonders auf das
Es heißt, man kann in ca. 90 Minuten wieder kommen
Und wenn dann der geschilderte Fall eintritt, sollte einem auch das Recht eingeräumt werden, sich zu erkundigen, wie das ganze juristisch aussieht.
Es wäre also durchaus interessant zu wissen, ob die Aussage der Betreuerinnen irgendwelche rechtlichen Konsequenzen haben.
Und wer rechnet bitte nach der 90-Minuten-Aussage damit, dass das Üben nur ~ 5 Minuten dauert?
Hoffe, meine Formulierung is OK.
Grüße
Träumerle