Guten Tag,
aktuell stellt sich folgende Frage:
Dürfen Erzieher/innen (oder Berufspraktikanten/innen im letzten Ausbildungsabschnitt) alleine Ausflüge durchführen und gibt es eine Beschränkung auf die Anzahl der zur beaufsichtigenden Kinder (Alter 3-6 Jahre)?
a) dürfen Erzieher/innen alleine Ausflüge durchführen
b) dürfen Praktikanten/innen alleine Ausflüge durchführen
c) Beschränkung auf die Anzahl der zu beaufsichtigenden Kinder (Alter 3-6 Jahre)
Bisher konnte ich nur Aussagen finden, wie „das ist ermessens Sache“. Gesucht werden klare Gesetze, die die Aufsichtspflicht regeln.
Vielen Dank vorab!
Mit freundlichen Grüßen.